Ökostromgesetz: Großer Erfolg für die Energiewende
- Nach langen und harten Verhandlungen mit der Regierung haben wir Grüne jetzt einen großen Erfolg erreicht: Der Ökostromausbau geht endlich weiter.
wichtig für den klimaschutz
Nach monatelangen Verhandlungen haben wir Grüne uns mit den Regierungsparteien geeinigt: Es gibt ein neues Ökostromgesetz. Und damit mehr Geld für Wind- und Photovoltaik-Anlagen. Der entsprechende Antrag wird am 29. Juni 2017 vom Nationalrat beschlossen. Mit diesem Beschluss wird die erste Klimaschutzmaßnahme seit vielen Jahren gesetzt. Und jede einzelne Kilowattstunde Grünstrom im Paket haben wir Grüne hinein verhandelt.
Durch das neue Gesetz wird quasi über Nacht ein Prozent mehr Grünstrom in die Netze gebracht. Das klingt zwar nach nicht viel, doch ist der Anteil in den vergangenen 30 Jahren gerade einmal um drei Prozent gewachsen. Die Kosten für Haushalte, Unternehmen und Industrie sinken. Zudem werden Investitionen im Ausmaß von einer halben Milliarde Euro ausgelöst und hunderte Arbeitsplätze geschaffen.
ausbau der Windkraft & sonnenenergie
Die größten Erfolge haben wir bei der Windkraft erzielt. Zahlreiche baureife Anlagen befinden sich seit Jahren in der Warteschlange. Für ein Drittel davon stehen 45 Millionen Euro bereit, damit diese in den nächsten zwei Jahren ans Netz gehen können. Insgesamt gibt es für die Windkraft ein Sonderkontingent in der Höhe von fast 600 Millionen Euro.
Auch bei der Photovoltaik gibt es große Aufstockungen. Neben einer neuen Investitionsförderung von 30 Millionen Euro ist jetzt endlich auch die Errichtung gemeinschaftlicher Solarstrom-Anlagen auf Mehrparteienhäusern möglich.
Bei Biogas werden 11,7 Millionen auf drei Jahre zur Verfügung gestellt. Die so genannte Abwrack-Prämie für unprofitable Anlagen kommt zumindest vorerst nicht.
Das sind die Eckpunkte im detail:
1. Windenergie
- Sonderkontingent zum Abbau
der Warteschlange von Windkraftanlagen in der Höhe von 45 Millionen Euro (über die Tariflaufzeit kumulativ 585
Millionen Euro): auszahlbar 2017 sind 30 Millionen und 2018 15 Millionen. Allfällige nicht abgeholte Mittel stehen 2019 zu geltenden Konditionen im
Unterstützungsvolumen Wind zur Verfügung.
- Verlängerung
der Antragsverfallsfrist von derzeit 3 auf 5 Jahre: bis zum
einschließlich vierten Jahr gilt der beantragte Tarif, im fünften Jahr der
letztverordnete.
- Verlängerung der Baufrist von derzeit 36 auf 48 Monate für alle Anlagen (ist nicht gebunden an das Sonderkontingent).
2. Photovoltaik
- Volle Ausschöpfung des Unterstützungsvolumens von 8 Millionen Euro ohne Abzug des
Eigenverbrauchs (de facto Steigerung der real verfügbaren
Mittel von ca. 6 auf 8 Millionen Euro).
- Neue Investitionsförderung für Erzeugungsanlagen und Speicher in der Höhe von 30 Millionen Euro (40% davon
für Speicher): auszahlbar 2018 und 2019.
- Ermöglichung der Errichtung gemeinschaftlicher Erzeugungsanlagen auf Mehrparteienhäusern.
3. Kleinwasserkraft
- Verschiebung von einer Millionen Euro aus dem
Resttopf in das Kontingent für Kleinwasserkraft und eine Erhöhung der Investitionsförderung.
- Zusätzlich gibt es ein Sonderkontingent zum Warteschlangenabbau in der Höhe von 3,5 Millionen Euro: auszahlbar 2017 sind 2
Millionen und 2018 1,5 Millionen.
4. Biogas
- Biogasnachfolgetarife in der Höhe von jeweils 11,7 Millionen Euro in fünf
Jahren, aber nur mehr für die Dauer von drei Jahren (Tariflaufzeit). Die kumulierte Gesamthöhe bleibt damit wie
in der Regierungsvorlage. Wir haben aber ein zusätzliches Substratkriterium
von 60 Prozent maximaler Getreide- und Maisanteil durchsetzen können.
- Biogas-Neuanlagen sind im Gesetz jetzt nicht mehr ausgeschlossen, aber mit neuen strengeren Kriterien (u.A. 30 Prozent Getreide und Mais) verknüpft.