Die Arbeitswelt unterliegt einem starken Wandel. Viele Personen werden als freie DienstnehmerInnen und Neue Selbstständige in die Scheinselbstständigkeitgedrängt.
Die Grünen wollen durch einen Maßnahmen-Mix die soziale Absicherung von Scheinselbstständigen sicherstellen und die Situation für freiwillig Neue Selbstständige verbessern.
Inhalt:
Die Arbeitswelt unterliegt einem starken Wandel, der neue politische Antworten erfordert. Die bisherige Selbstverständlichkeit einer langjährigen Beschäftigung der Menschen in einem festen Dienstverhältnis mit Normarbeitszeit gehört der Vergangenheit an. Die aktuellen gesetzlichen Regelungen von Arbeitsverhältnissen setzen eine Arbeitswelt voraus, die es so nicht mehr gibt.
Betriebe tendieren zur starker Inanspruchnahme atypischer Arbeitsformen, da sie damit in doppelter Weise Kosten sparen können: Einerseits werden Kosten und Risken auf die ArbeitnehmerInnen überwälzt, andererseits kann durch die Flexibilisierung der Arbeitsbeziehungen die Anpassung an schwankenden Arbeitskräftebedarf einfach und kostenlos erfolgen.
Eine Vielfalt neuer Beschäftigungsformen im wachsenden Graubereich zwischen Lohnarbeit und Selbständigkeit entsteht durch die Strategien großer Untenehmen (Outsourcen, Kostenreduktion, Flexibilisierung), die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien und den Übergang zur Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft.
Für Neue Selbstständige und freie DienstnehmerInnen entstehen dadurch viele Risken:
- aber auch neue Chancen:
Mehr als 55.000 Personen arbeiten in Österreich bereits in den neuen Erwerbstypen der Freien DienstnehmerInnen und Neuen Selbststständigen.
Zurück
Dort, wo Arbeitende aus einer Notsituation in neue Erwerbsformen gezwungen werden, müssen wir mit einem Mix aus Arbeitsrecht, Weiterentwicklung der sozialen Sicherung und der Möglichkeit zur lebensbegleitenden Lernen gegensteuern. Dort, wo allerdings die neuen Beschäftigungsverhältnisse immer mehr vorgezogen werden (z.B. im Bereich der KünstlerInnen und PublizistInnen), ist es Aufgabe grüner Politik, diese zu ermöglichen, zu fördern und abzusichern.
Die Grünen wollen mit folgendem Policy-Mix ein Angebot für eine positive Entwicklung der Arbeitswelt machen:
1. Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit: Durch eine Reform bzw. Erweiterung des ArbeitnehmerInnenbegriffs (Schlüsselkriterium ist nicht mehr die persönliche sondern die wirtschaftliche Abhängigkeit) wird die Scheinselbständigkeit merkbar reduziert.
2. Soziale Sicherung durch eine bedarfsabhängige Grundsicherung.
3. Lebensbegleitendes Lernen: Gerade auf sich gestellte neue selbständige Akteure müssen gute Möglichkeiten des Zugangs zu lebensbegleitendem Lernen haben.
4. Infrastruktur, Beratung und Vernetzung: Öffentliche Bereitstellung von Beratungsdienstleistungen (z.B. Organisationsberatung, Rechtsberatung, Finanz- und Steuerberatung, Gründungscoaching) sowie Bereitstellung von kollektiver Infrastruktur - Innovationsinfrastruktur (kollektive Büro und IT Infrastruktur).
5. Schaffung einer Interessensvertretung für neue Selbstständige innerhalb der Kammerstrukturen.
6. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Entlastungen:
Die Datenlage zu Neuen Selbstständigen ist sehr dünn. Studien aus den Jahren rund um 2003 zeigen, dass es gut 30.000 Neue Selbständige in Österreich gibt.
Atypische Beschäftigungsverhältnisse sind Erwerbsformen, die nicht dem klassischen Bild der abhängigen, unbefristeten Vollzeitbeschäftigung entsprechen. Hauptsächlich handelt es sich dabei um Teilzeitbeschäftigung, befristete Beschäftigung, Leiharbeit, geringfügige Beschäftigung, Neue Selbstständige und freie Dienstnehmer.
Unter die Rubrik "Neue Selbständige" (WerkvertragsnehmerInnen) fallen alle gewerblichen Tätigkeiten, für die keine Gewerbeberechtigung notwendig ist (z.B. AutorInnen, GutachterInnen, ÜbersetzerInnen, Vortragende, PsychotherapeutInnen). Neue Selbständige sind zwar formal persönlich und wirtschaftlich unabhängig, in der Realität aber oft an ihren Auftraggeber gebunden. Sie können bei der Erstellung des Werks Dritte beschäftigen und müssen ihre Arbeitsmittel selbst bereitstellen.
Freie DienstnehmerInnen verpflichten sich auf bestimmte oder unbestimmte Zeit eine Leistung zu erbringen. Sie sind nicht weisungsgebunden und können sich ihre Zeit frei einteilen. Die Arbeitsmittel stellt meist der/die einzige AuftraggeberIn zur Verfügung. Im Unterschied zu den Neuen Selbständigen bleibt das Erfolgsrisiko beim Unternehmen.
Weiterführender link zu detaillierten Bestimmungen (Grenzen für Steuerbemessung und Sozialversicherung etc.) zu atypischen Beschäftigungsverhältnissen und Neuen Selbständigen:
http://www.interesse.at/flex/index.htm
Zurück
Verantwortlich für den Inhalt: Michaela Sburny, ehem. Grüne Wirtschaftssprecherin, ehem. Abgeordnete zum Nationalrat; Mag. Josef Meichenitsch, Referent für Wirtschaftspolitik des Grünen Klubs im Parlament.