Die Grünen wollen 'Gläserne Parteikassen'. Sie wollen bei Parteifinanzen maximale Transparenz der Einnahmen und Ausgaben. Der Wählerin / dem Wähler müssen die finanziellen Abhängigkeiten der Parteien offengelegt werden. Die Entscheidung darüber, wofür die Parteigelder verwendet werden, sollte weitgehend den Parteien überlassen bleiben.
In regelmäßigen Abständen werden Parteifinanzen öffentlich diskutiert. Auslöser ist etwa ein Streit um Parteischulden oder die Spesenabrechnungen bei FPÖ und BZÖ. Dann wird der Ruf nach Änderung und Kürzung der Parteienfinanzierung laut. Die demokratiepolitischen Probleme liegen aber nicht in der zu üppigen öffentlichen Parteienfinanzierung, sondern in versteckten Abhängigkeiten durch die verdeckte Parteienfinanzierung.
1 Ausgaben
Derzeit ist im Parteiengesetz vorgeschrieben, jährlich einen Rechenschaftsbericht in der Wiener Zeitung zu veröffentlichen. Dieser Bericht ist aber ungenügend detailliert. Es fehlt unter anderem ein Ausweis für Zuwendungen an Mandatare und Regierungsmitglieder, persönliche Spesen sowie Repräsentationsaufwand.
2 Einnahmen / Spendenkategorien
Die Darstellung der Parteieinnahmen durch den jährlichen Rechenschaftsbericht ist völlig unbefriedigend. Die Spenden sollten daher umfassend erfasst und veröffentlicht werden. Neben direkten Spenden sollen auch indirekte erfasst werden: Kostenübernahmen, Sachspenden, Zuwendungen an Teil- und Vorfeldorganisationen, lebende Subventionen, Kredite zu marktunüblichen Konditionen, etc.
3 Annahmeverbot für anonyme Spenden
Es muss verboten werden, anonyme Spenden ab einer bestimmten Höhe anzunehmen. Zusätzlich muss es ein Stückelungsverbot geben. Einzelspenden eines Spenders, die in Summe den Schwellwert für die Meldung überschreiten, müssen gemeldet werden, auch wenn sie über mehrere Teilorganisationen verteilt werden.
4 Verbot von Spendenwäsche
Ebenso wie in Deutschland muss verboten und sanktioniert werden, Parteien über Dritte Spenden zukommen zu lassen. Es muss Schluss sein mit der Tätigkeit von Körperschaften öffentlichen Rechts, Kammern und insbesondere von Verbänden als Spendenwaschanlage.
5 Deklaration
Alle Parteien und wahlwerbenden Gruppen haben ihre Parteifinanzen gegenüber dem Präsidenten des Nationalrates und dem Rechnungshof zu deklarieren, sobald sie für den Nationalrat kandidieren. Die Deklaration gegenüber dem Rechnungshof hat insofern detaillierter zu sein, als diesem die Möglichkeit gegeben sein muss, die Angaben zu überprüfen. Es müssen nicht nur die Bundesparteiorganisationen ihre Einnahmen und Ausgaben deklarieren, sondern auch Landes- und Bezirksorganisationen, sowie die diversen Bünde und Vorfeldorganisationen.
6 Veröffentlichung
Die detaillierten Rechenschaftsberichte sind neben der Veröffentlichung in der Wiener Zeitung dem Präsidenten des Nationalrates zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus ist eine Spendenliste zu übergeben, die alle Spenden unter einem bestimmten Schwellwert summarisch, darüber einzeln auflistet, wobei der Spender und der Betrag der Geld- bzw. Wert der indirekten Spende anzuführen sind. Der Präsident des Nationalrates sorgt für die Weitergabe dieser Informationen an die Mandatare, für die Erstellung eines Berichts sowie dessen Veröffentlichung auf der Parlamentshomepage.
7 Sanktionen
Bei der Verletzung der Bestimmungen über Parteienfinanzierung muss es verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen geben. Wird etwa eine Spende verheimlicht, dann sollte der Geldwert der Spende durch das Parlament eingezogen und der doppelte Wert bei der nächsten Auszahlung der Parteienfinanzierung einbehalten werden.
Verantwortlich für den Inhalt: Werner Kogler, Grüner Rechnungshof- und Budget- und Finanzsprecher und Abgeordneter zum Nationalrat; Heinz Hattinger, Rechnungshofreferent des Grünen Klubs im Parlament.