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04.01.2010 13:28

U-Ausschuss: Einigung bis Ende März, Beschluss bis Juli gefordert

Ende Jänner setzen Regierung und Opposition ihre Gespräche über die Reform der Untersuchungsausschüsse fort. Orientieren will man sich dabei am deutschen Vorbild, wo bereits eine Minderheit von einem Viertel der Abgeordneten eine Untersuchung starten kann. Die Grünen drängen auf die weitgehende Umsetzung dieses Modells, das die Rechte des Parlaments stärken, die Untersuchung privater Unternehmen ermöglichen und eine Streitschlichtung beim Verfassungsgericht vorsehen würde. Den von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner geforderten Vorrang der Justiz vor der parlamentarischen Untersuchung lehnen sie ab.

Der Grüne Chefverhandler Dieter Brosz zeigte sich bei einem Hintergrundgespräch am Montag zuversichtlich, bis Ende März eine Einigung zu erzielen. Er verweist auf die Vereinbarung der Klubobleute von SPÖ, ÖVP, BZÖ und Grünen vom 26. August 2009. Darin wird explizit auf das "Modell des Deutschen Bundestages" verwiesen und eine Einigung "im ersten Quartal 2010" zugesagt. In diesem Fall wäre ein Beschluss bis Juli möglich, so Brosz. Sollte das gelingen, dann wäre aus seiner Sicht auch die "Zweidrittelblockade" hinfällig, mit der die Opposition ihre Zustimmung zu Verfassungsänderungen verweigert, seitdem SPÖ und ÖVP den U-Ausschuss zu diversen Justiz-Affären im Vorjahr abgedreht haben.

Allerdings würde die Übernahme des deutschen Modells umfangreiche Änderungen voraussetzen, betont Brosz. Ein Beispiel: Wenn im Bundestag ein Viertel der Abgeordneten einen U-Ausschuss beantragt, verpflichtet die Verfassung die Mehrheit automatisch zur Zustimmung und schränkt das freie Mandat der Abgeordneten somit ein (in der Regel enthalten sich die Regierungsfraktionen bei dieser Abstimmung). Auch Beweise und Zeugen können von der Minderheit beantragt werden, womit die Regierung die Untersuchung nicht blockieren kann. Um eine verfassungswidrige Vorgehensweise zu verhindern, kann sich die Mehrheit allerdings an das Verfassungsgericht wenden. Ein derartiges "Organstreitverfahren" müsste in Österreich neu geschaffen werden.

"Die Minderheit entscheidet, die Mehrheit kann Verfassungsbedenken geltend machen", betont Brosz. Diese beiden Elemente sind für ihn auch in Österreich unabdingbar: "Wenn man eines der Kernelemente rausnimmt, wird es nicht funktionieren können."

Darüber hinaus hat der deutsche U-Ausschuss aber auch deutlich mehr Kompetenzen als der österreichische: Er kann nicht nur die Regierung, sondern auch Privatunternehmen untersuchen (etwa die gewerkschaftseigene Wohnbaugenossenschaft "Neue Heimat" in den 1980er Jahren). Wird die Herausgabe von Beweismitteln verweigert, sind Beugestrafen, Beschlagnahmungen und Hausdurchsuchungen möglich. Über deren Zulässigkeit entscheidet allerdings ein "Ermittlungsrichter" am Bundesgerichtshof, der etwa dem österreichischen Obersten Gerichtshof (OGH) entspricht.

Auch diese Punkte will Brosz übernehmen. Abgelehnt wird von den Grünen dagegen der von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner geforderte Ausschluss von Parallel-Ermittlungen von Justiz und U-Ausschuss. "Es kann keine Trennung geben, weil die Kompetenzen unterschiedlich sind", betont Brosz. Schließlich könne die politische Verantwortung nicht erst dann greifen, wenn jemand "im Häfn sitzt". Allerdings verweist Brosz darauf, dass die Geheimhaltungsregeln in Deutschland strenger gefasst seien als in Österreich, was wiederum der Regierung entgegen komme.

 




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