Navigation:
Bild: Kurz & bündig

Die Regierungsfraktionen haben die Bezugsdauer der studentischen Familienbeihilfe von 26 auf 24 Jahre verkürzt – was bedeutet, dass 43.000 StudentInnen ab 25 Jahren satte 2.700 Euro pro Jahr weniger im mageren Geldbörserl haben. „Verfassungswidrig“, sagen etliche ExpertInnen.  Insbesondere die Regelung für Studien mit 10 oder mehr Semester Regelstudienzeit (Bezug bis 25) erscheint gleichheitswidrig. Wir Grüne machen da nicht mit und werden handeln:

Wir finanzieren deine Berufung & die Beschwerde beim Verfassungsgericht!

Du bist StudentIn und erwartest einen negativen Familienbeihilfenbescheid vom Finanzamt? Melde dich bei uns! Die erfolgversprechendsten Fälle werden ausgewählt. Wir unterstützen drei Musterverfahren beim Finanzamt inklusive einer Verfassungsbeschwerde. 

Du willst klagen? So funktioniert’s:

Um mit Grüner Hilfe eine Verfassungsgerichtshofbeschwerde zu machen, solltest Du so viele der folgenden Voraussetzungen wie möglich erfüllen:

  1. Du hast im Oktober Geburtstag und wurdest mit
    7 Jahren eingeschult?
  2. Eine Schulklasse wiederholt?
  3. Eine höhere berufsbildende Schule (5 Jahre Dauer) besucht?
  4. Eine Regelstudiendauer des gewählten Studiums von 10, 12 oder mehr Semester (Achtung, zwingende Voraussetzung!)?
  5. Leidest unter schlechter personeller, räumlicher oder technischer Ausstattung deiner Universität, was Wartezeiten bei Übungen und Seminaren verursacht?
  6. Du hast eine Präsenzdienst vor Studienende absolviert?
  7. Eine Berufstätigkeit vor Beginn des Studiums ausgeübt?
  8. Oder andere Umstände vorzuweisen, die dazu geführt haben, dass Du Dein Studium nicht bis zum
    25. Lebensjahr absolvieren kannst?

Voraussetzungen erfüllt? Mail uns!

Schick‘ uns bis zum 31. März 2011 ein E-Mail, in dem du auf alle oben genannten Punkte antwortest.

Bitte nenn‘ uns auch Deinen Namen, Geburtsdatum, Wohn- und Studienort sowie den Stand Deines Studienfortschritts.

Sende dein E-Mail an folgende Adresse:

RA Dr. Felix Ehrnhöfer felix.ehrnhoefer@ra-we.at