
Die Regierungsfraktionen haben die Bezugsdauer der studentischen Familienbeihilfe von 26 auf 24 Jahre verkürzt – was bedeutet, dass 43.000 StudentInnen ab 25 Jahren satte 2.700 Euro pro Jahr weniger im mageren Geldbörserl haben. „Verfassungswidrig“, sagen etliche ExpertInnen. Insbesondere die Regelung für Studien mit 10 oder mehr Semester Regelstudienzeit (Bezug bis 25) erscheint gleichheitswidrig. Wir Grüne machen da nicht mit und werden handeln:
Du bist StudentIn und erwartest einen negativen Familienbeihilfenbescheid vom Finanzamt? Melde dich bei uns! Die erfolgversprechendsten Fälle werden ausgewählt. Wir unterstützen drei Musterverfahren beim Finanzamt inklusive einer Verfassungsbeschwerde.
Um mit Grüner Hilfe eine Verfassungsgerichtshofbeschwerde zu machen, solltest Du so viele der folgenden Voraussetzungen wie möglich erfüllen:
Schick‘ uns bis zum 31. März 2011 ein E-Mail, in dem du auf alle oben genannten Punkte antwortest.
Bitte nenn‘ uns auch Deinen Namen, Geburtsdatum, Wohn- und Studienort sowie den Stand Deines Studienfortschritts.