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Hochschulzugang - EU-weite Lösung

Zugangsbeschränkungen in den vom deutschen numerus clausus betroffenen Studienrichtungen sind bestenfalls eine zeitlich befristete Notwehraktion, keinesfalls aber die Antwort auf die tatsächlichen Probleme an Österreichs Universitäten. Auf keinen Fall darf die derzeitige Ressourcenknappheit an den Universitäten als Argument dafür dienen, um restriktive Zugangsbeschränkungen zu rechtfertigen. Die Frage des Hochschulzugangs muss langfristig auf europäischer Ebene gelöst werden. Ziel ist ein faires Modell von Transferzahlungen, das Mehrbelastungen einzelner Ländern ausgleicht. Da die Regierung bisher keine alternativen Vorschläge bezüglich der Lösung der Frage des Hochschulzugangs vorgelegt hat, droht eine neuerliche Verurteilung durch den EUGH.

Inhalt:


Problemaufriss

Am 31. März 2003 hat die EU-Kommission Österreich wegen Diskriminierung von EU-BürgerInnen beim Unizugang geklagt. Die Diskriminierung lag darin, dass Studierende aus anderen EU-Ländern außer den Reifeprüfungszeugnissen auch die Zugangsvoraussetzungen zur gewünschten Studienrichtung in ihrem Heimatland benötigten. Am 7.7. 2005 fällte der Europäische Gerichtshof sein Urteil, nach dem Zugangsbestimmungen gegen EU-Recht verstoßen. Österreich hat gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, der offensichtliche Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit verbietet, verstoßen.

Zugangsbschränkungen aufgehoben - Ansturm auf österreichsiche Unis

Folglich mussten die Zugangsbeschränkungen für EU-BürgerInnen aufgehoben werden. Man rechnete mit einem massiven Ansturm deutscher StudentInnen auf Österreichs Universitäten in jenen Fächern, die in Deutschland mit einem numerus clausus belegt sind: Medizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin, Biologie, Psychologie, Pharmazie, Betriebswirtschaft und Publizistik. Vor allem in den medizinischen Studienrichtungen hat sich diese Befürchtung bewahrheitet. Deshalb hat die Österreichische Bundesregierung per Gesetz die Rektorate für zwei Jahre ermächtigt, in diesen Fächern Zugangsbeschränkungen festzulegen. Bundesminister Hahn hat diese Regelung im Oktober 2007 für weitere zwei Jahre verlängert. Ausgenommen wurden lediglich die Fächer Pharmazie und Biologie, da sich hier kein übermäßiger Zulauf zeigte.

Quotenregelung für Medizinuniversitäten

Um den Zugang für österreichische Studierende sicherzustellen beschloss die Regierung im Februar 2006 die Quotenregelung für Medizinuniversitäten: demnach sind 75 Prozent der Studienplätze für ÖsterreicherInnen, 20 Prozent für EU-BürgerInnen und 5 Prozent für BürgerInnen außerhalb der EU vorgesehen. Am 24. Jänner 2007 kündigte die EU-Kommission ein Verfahren gegen diese Quotenregelung an, welches allerdings im November 2007  für die nächsten fünf Jahre ausgesetzt wurde.

Diese Zeit will Wissenschaftsminister Hahn nutzen um weitere Argumente für die Notwendigkeit einer Quotenregelung zu finden. Er argumentiert vorrangig damit, dass Österreich bei Wegfall der Quotenregelung ein ÄrztInnenmangel drohe, da die meisten deutschen Studierenden nach ihrer Ausbildung zurück nach Deutschland gingen.

Neuerliche Verurteilung droht

Diese Argumentation kann bestenfalls als Notwehraktion bezeichnet werden. Da die Regierung bisher keine Alternativlösungen parat hat, droht eine neuerliche Verurteilung durch den EUGH. Zur ÄrztInnenversorgung in Österreich gibt es unterschiedliche Studien mit unterschiedlichen Bewertungen. Bei einer durchschnittlichen Studiendauer von sechs Jahren wird es außerdem schwer sein innerhalb der nächsten fünf Jahre nachzuweisen, dass Österreich ohne der Quote zu wenig ÄrztInnen haben könnte.


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Grüne Position - Grüne Forderungen

Zugangsbeschränkungen sind nicht die Antwort auf die tatsächlichen Probleme an den Universitäten, sondern bestenfalls eine kurzfristige Notlösung. Die Maßnahme ist außerdem nur für die Medizinuniversitäten akzeptabel, weil sich nur dort wirkliche Probleme hinsichtlich eines starken Zustroms an StudentInnen aus Deutschland ergaben.

Die Universitäten brauchen mehr Geld

Langfristig führt kein Weg daran vorbei, massiv in die Universitäten zu investieren (jährliche Budgetsteigerung von 10 Prozent), damit mehr Studierenden eine bestmögliche (Aus)-bildung garantiert werden kann. Angesichts der im internationalen Vergleich niedrigen AkademikerInnenquote wäre es fahrlässig aufgrund von Geldmangel die Studierendenzahl noch mehr zu verringern.

An den Medizinischen Universitäten erlauben die derzeitigen Rahmenbedingungen (Wartelisten, keine Laborplätze, usw.) keine sofortige Aufhebung der Zugangsbeschränkungen. Ein Bekenntnis zu qualitativ guter Ausbildung und zur Vermeidung unverschuldeter Studienverzögerungen hätte schon vor Jahren eine Anhebung des Budgets zur Garantie einer verbesserten Ausstattung an Infrastruktur und Lehrpersonal erfordert.

Für die Studienrichtungen Publizistik und Psychologie fordern wir die sofortige Aufhebung der Zugangsbeschränkungen. Nur zwei zusätzliche Lehrstellen, das heißt eine vergleichsweise geringfügige Aufstockung ihrer Budgets würden bereits erhebliche Verbesserungen bewirken. Auch an den anderen vom deutschen numerus clausus betroffenen Studien sind Zugangsbeschränkungen abzulehnen.

Europaweite faire Lösung

Das Aussetzen des Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Quotenregelung muss als Atempause genutzt werden, um endlich konsensual eine langfristige Strategie der Hochschulpolitik zu finden. Klares Ziel ist zuerst eine bilaterale, dann aber eine europaweite, sozial verträgliche, für alle Staaten faire und chancengerechte Lösung der Frage des Universitätszugangs. Die Mobilität der Studierenden muss dabei als Chance, nicht als Bedrohung gesehen werden.

Erster wichtiger Schritt ist es, bilaterale Gespräche mit Deutschland zu führen, um ein Bewusstsein darüber zu schaffen, dass Österreich nicht alleine die Ausbildungskosten für angehende ÄrztInnen aus Deutschland tragen kann. Ziel ist es, Kooperationen in Richtung eines Finanzausgleichs zu schaffen. Es müssen außerdem weitere potentielle Partnerländer gefunden werden (Belgien und Frankreich stehen vor ähnlichen Problemen) um Verständnis und Problembewusstsein auf breiter Basis zu schaffen.

Modell gerechter Transferzahlungen

Langfristig streben die Grünen nach einer europaweiten Lösung der Frage des Hochschulzugangs. Wir sprechen uns für ein Modell der gerechten Transferzahlungen aus, das Mehrbelastungen einzelner Länder ausgleicht. Hier kann auf die skandinavische Bildungskooperation verwiesen werden, das auf ein Abkommen zwischen Finnland, Schweden, Norwegen, Dänemark und Island beruht. Jedes Land leistet Beitragszahlungen zu einem gemeinsamen Bildungsbudget, womit Mehrbelastungen einzelner Länder ausgeglichen werden.

Die Aufhebung von Zugangsbeschränkungen darf nicht verwechselt werden mit dem Wunsch nach einer Erhöhung der Treffsicherheit der Studienwahl und sinnvollen Maßnahmen zur Steuerung von Studierendenströmen innerhalb Österreichs und zwischen fachverwandten Studienrichtungen.

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Verantwortlich für den Inhalt: Prof. Dr. Kurt Grünewald, Grüner Universitätssprecher und Abgeordneter zum Nationalrat; Mag.a Christina Heintel, ehem. Universitäts-und Forschungsreferentin des Grünen Klubs im Parlament.