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Bild: Stopp Temelin!


Die Tschechische Republik plant die Errichtung von zwei neuen Atom-Reaktoren am Standort Temelin - nur 50 km von der österreichischen Grenze entfernt!


Ginge es nach uns Grünen, würde das AKW Temelin sofort abgeschaltet - zumal es fast nur für den Stromexport produziert. Jeder Mensch weiß spätestens seit Fukushima, dass Atomkraftwerke ein unbeherrschbares Risiko bergen, schon im Normalbetrieb gesundheitsschädlich sind und verstrahlten Müll produzieren, der niemals sicher entsorgt werden kann.

Schrottreaktor AKW Temelin 

Schlimm genug, dass die Pläne für den Ausbau des AKW Temelín aus den 1970er Jahren stammen. Noch schlimmer ist allerdings, dass die so genannte "Umweltverträglich- keitsprüfung" (UVP) zur Zulassung der geplanten Reaktoren schwere Mängel aufweist! Dagegen wollen wir mit Ihnen gemeinsam Einspruch einlegen.

W I R  F O R D E R N:

  • ein faires, unabhängiges UVP-Verfahren!

  • den Verbot der neuen Atomreaktoren Temelin 3+4!

  • die stärkere Nutzung erneuerbarer Energien!

Sind Sie auch gegen den Ausbau des AKW Temelin an der österreichischen Grenze?

Legen Sie schriftlich Einspruch ein! Einfach unseren Mustereinwand ausdrucken, unterschreiben und an Ihre jeweilige Landesregierung schicken. Die Adressen finden Sie in der Liste weiter unten. Bitte beachten Sie die Frist in Ihrem Bundesland (4.-17. Mai).

D O W N L O A D  "Mustereinwand"

Die Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung finden Sie beim Umweltbundesamt. Schreiben Sie eine eigene Einwendung oder verwenden Sie unsere Vorlage, die wir Ihnen hier in verschiedenen Datei-Formaten zum Download zur Verfügung stellen:

Großen Dank an alle, die unterschreiben!

 


Hier finden Sie die Adressen Ihres jeweiligen Bundeslandes. Bitte schicken Sie den unterschriebenen Einwand bis zum genannten Termin an die Landesregierung Ihres Bundeslandes:

4. Mai:

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umweltrecht (RU4)
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten

5 Mai: Tirol

Tiroler Landesregierung
Abteilung Umweltschutz
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
umweltschutz@tirol.gv.at

7. Mai: Kärnten

Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 7, Unterabteilung Anlagenrecht und UVP
Mießtaler Straße 1
9021 Klagenfurt am Wörthersee

7. Mai: Salzburg

Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung Umweltschutz
Postfach 527
5010 Salzburg
umweltschutz@salzburg.gv.at

10. Mai: Burgenland

Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 5 – Anlagenrecht, Umweltschutz und Verkehr
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt

11. Mai: Steiermark

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung 13A
Landhausgasse 7
8010 Graz

14. Mai: OÖ

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft/Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht
Kärntnerstraße 10-12
4021 Linz

15. Mai: Vorarlberg

Amt der Vorarlberger Landesregierung
Landhaus
6901 Bregenz

17. Mai: Wien

Wiener Landesregierung
MA 22 – Umweltschutzabteilung
Dresdner Straße 45
1200 Wien