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09.02.2012 11:22

Notifizierung des Ökostromgesetzes durch EU bringt Schwung in die Branche

Die EU-Kommission hat das im Ökostromgesetz 2012 verankerte österreichische Förderprogramm für erneuerbare Energien notifiziert. „Das ist erfreulich, denn damit kann das Gesetz im Juli in Kraft treten“, stellt Christiane Brunner, unsere Umweltsprecherin, dazu fest.

„Das Ökostromgesetz hat sich bis jetzt schon positiv ausgewirkt. Die Warteschlange der angestauten Projekte konnte durch die zusätzlichen Mittel deutlich verkleinert werden. Mit der von uns durchgesetzten Erhöhung der Fördergelder haben wir im Strombereich einen wichtigen Schritt in Richtung Energiewende gesetzt“, erläutert Brunner.

Durch unseren Verhandlungserfolg konnten folgende Verbesserungen im Ökostromgesetz erreicht werden:

  • Die jährlichen finanziellen Mittel für neue Ökostromanlagen werden von 21 auf 50 Millionen Euro angehoben, wobei hier eine Degression der zusätzlichen Mittel um eine Million Euro jährlich für die Dauer von maximal zehn Jahren vereinbart wurde. Das bedeutet, dass die Mittel nicht unter 40 Mio. Euro pro Jahr sinken werden.
  • Für die Photovoltaik konnte eine Erhöhung des fixen Kontingents von 3,8 Mio. auf acht Millionen Euro erreicht werden, die keiner Degression unterliegen werden.
  • Die durch die Barrieren im alten Gesetz entstandene Warteliste für die Finanzierung von Windkraft und Photovoltaik-Anlagen wird durch die zusätzliche, einmalige Bereitstellung eines Einspeisetarifvolumens von 80 Millionen Euro für die Windkraft und 28 Millionen für die Photovoltaik abgebaut.
  • Erstmals werden klare gesetzliche Mindestziele für den Ökostromausbau bis 2020 mit ambitionierten Zwischenzielen bis 2015 festgelegt, welche die Grundlage für die Finanzierung durch Einspeisetarife darstellen. In der Windkraft wird es zumindest zu einer Verdreifachung der installierten Leistung bis 2020 kommen (Derzeit sind ca. 1000 MW Windkraft installiert. Das neue Ökostromgesetz sieht einen Ausbau um zusätzliche 2000 MW bis 2020 vor).
  • Im Bereich Photovoltaik sollen bis 2020 zumindest 1.200 MW zusätzlich errichtet werden. Das bedeutet eine Verzwölffachung der derzeit bestehenden Photovoltaik-Leistung (100 MW). Auch in allen anderen Bereichen der Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie gibt es signifikante Zuwächse (z.B. Wasserkraft mit zusätzlich 1.000 MW und Biomasse/Biogas mit zusätzlich 200 MW bis 2020)
  • Die Vergabe und Abwicklung der Finanzierung wird nach klaren, fairen Regeln abgewickelt. Auf ein Ausschreibeverfahren und automatische Tarifabschläge bei Überschreiten der verankerten Kontingente wird verzichtet. Weiters wurde eine Verwaltungsvereinfachung bei der Genehmigung von Photovoltaik-Anlagen unter fünf kWP vereinbart, die insbesondere in den Ländern den Verwaltungsaufwand verringern sollen.
  • Faire Aufteilung der Kosten der Ökostrom-Finanzierung und Entlastung für einkommensschwache Haushalte: Um die Kosten im Bereich Haushalte zu minimieren, wird ein Deckel in der Höhe von 20 Euro jährlich eingezogen, den Haushalte, die von der GIS befreit sind, in Anspruch nehmen können.
  • Die Erreichung der Ziele wird alle zwei Jahre evaluiert. Dabei können die Ziele nach oben, aber nicht nach unten, angepasst werden. - Einmal jährlich wird die E-Control neben dem Wirtschaftsministerium nun auch dem Nationalrat berichten.

 

 

 

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