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27.03.2007 12:27

Forderung nach Umwelthaftungsgesetz, das diesen Namen auch verdient

"Der derzeitige Entwurf des Bundes-Umwelthaftungsgesetzes bringt nicht die dringend notwendigen Verbesserungen der Rechte für die Umwelt und die Menschen," meint Ruperta Lichtenecker, Umweltsprecherin der Grünen. Die Idee des Umwelthaftungsgesetzes ist die Verankerung des Verursacherprinzips bei Umweltschäden. Zu diesem Zweck sollen Gruppen betroffener oder interessierter BürgerInnen die Verletzung von Umweltrecht vor Gericht bringen können. Bis 30.4.2007 muss die EU-Umwelthaftungsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. "Die derzeit im Entwurf geplanten Rechte für BürgerInnen sind völlig unzureichend. Eine Bürgerinitiative hätte beispielweise nicht das Recht Umweltschäden einzuklagen", kritisiert Lichtenecker. "Auch umfasst das Umwelthaftungsgesetz nicht alle relevanten Umweltbereiche, wie es der Name des Gesetzes vermuten lassen würde. Vor Umweltschäden geschützt werden nur Wasser und Boden, nicht berücksichtigt sind die Luftqualität, aber auch der Schutz der Menschen vor Lärm- und Strahlenbelastungen," so Lichtenecker, die kritisiert, "dass auch nur Umweltschäden eingeklagt werden können, die in lückenhaften Listen erfasst sind.

Wir fordern Neuverhandlungen, um aus dem Gesetzesentwurf ein ´Umwelthaftungsgesetz´ zu machen, das diesen Namen auch verdient. Die zivilrechtliche Haftung möglicher SchädigerInnen ist auf alle Fälle auszuweiten".




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