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Tierschutz - Das Bundestierschutzgesetz

Die Grünen haben - seit sie im Parlament sind - für eine Verbesserung des Tierschutzes und ein Bundestierschutzgesetz gekämpft.

Erst acht Jahre nach dem Tierschutzvolksbegehren, am 27. Mai 2004, ist nach jahrelanger Totalblockade durch die ÖVP und zähem Ringen Bundestierschutzgesetz zustande gekommen!

In den harten Verhandlungen (im Endspurt sogar bis in die Morgenstunden) konnten die Grünen die wesentlichen Forderungen des Tierschutz-Volksbegehrens durchsetzen, allen voran:

  • Verbot der Legehennenhaltung in Käfigen

  • Einrichtung von Tierschutz-Ombudsstellen

  • Förderung des Tierschutzes

Dennoch: Diese ersten positiven Schritte sind nur der Beginn eines weiteren, harten Kampfes für mehr Rechte und den Schutz für Tiere.

Inhalt:


Problemaufriss

Die große Koalition hat auch im Tierschutz versagt. Es gab zwei Tierschutzgesetz-Novellen, die wenig Verbesserungen und eine Aushöhlung des Tierschutzrechtes mit sich brachten:

  • Tiertransportgesetz: Ausnahmeregelungen zulasten der Tiere (Verlängerung der nationalen Transportzeiten auf 10 Stunden)

  • Der Tierschutzrat wurde in seiner Unabhängigkeit drastisch eingeschränkt

  • Das Qualzuchtverbot wurde durch unbestimmte Begriffe verwässert

Der dringende Handlungsbedarf im Bereich Nutztierhaltung wurde von den Regierungsparteien ÖVP/SPÖ ignoriert:

  • Bei bis zu 2 Wochen alten Rindern ist das Zerstören der Hornanlage durch Ausbrennen ohne wirksame Betäubung zulässig

  • Bei Ferkeln ist eine Kastration und das Kupieren des Schwanzes bis zum 7. Lebenstag ohne wirksame Betäubung zulässig

  • Hühner, Truthühner: bei weniger als 10 Tage alten Tieren sind Schnabelkürzungen um ein Drittel möglich

  • Vollspaltenböden sind immer noch erlaubt, Einstreu bei Kälbern und Ferkeln ist nicht zwingend

  • Das Verbot der Anbindehaltung existiert nur auf dem Papier und ist aufgrund der Ausnahmebestimmungen in der 1. Tierhaltungsverordnung nicht exekutierbar

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Grüne Position

Keine Massentierhaltung Qualität und Tierschutz erhalten Vorrang

Die industrielle Tierhaltung bedingt einen würdelosen, ausbeuterischen Umgang mit Tieren, der für Millionen von Tieren mit erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden in Zucht, Haltung und Transport verbunden ist. Für die Grünen sind Tiere keine „Produktionseinheiten“, sondern empfindungsfähige Lebewesen. Tierhaltung muss sich daher an den arteigenen Bedürfnissen der Tiere orientieren, ihnen mit Respekt begegnen und Tierschutz ernsthaft umsetzen.

Das Bundestierschutzgesetz, für das die Grünen gekämpft haben, setzt einen ersten wichtigen Schritt mit dem Verbot der Käfighaltung von Legehennen. Tiergerechte Haltungsformen müssen aber vor allem auch in der Schweine- und Rinderhaltung Platz greifen. Artgerechte Tierhaltung macht Schluss mit tierquälerischen Praktiken, vollgepferchten Ställen und dem Tiertransport-Elend.

Grüne Forderungen;

  • Ein verpflichtendes Prüf- und Zulassungsverfahren für Stallsysteme sorgt für Tierschutzstandards in der Nutztierhaltung

  • Bindung sämtlicher Agrarförderungen an eine artgerechte Tierhaltung

  • Schluss mit der Haltung von Tieren in nicht artgerechten Ställen – z.B. Haltung ohne Einstreu auf tierquälerischen Vollspaltenböden

  • Schluss mit der Verstümmelung von Tieren und mit qualvollen Eingriffen ohne Schmerzausschaltung

  • Schluss mit Qualzuchten in Richtung maximale Produktionssteigerung

Tierschutz konsequent umsetzen

Die Grünen konnten in den letzten Jahren mit der Unterstützung von tierschutzbewegten Menschen in Österreich einige wesentliche Verbesserungen für den Tierschutz durchsetzen. Mit dem Bundestierschutzgesetz, mit dem Verbot von Tierversuchen an Menschenaffen, mit einem Käfigverbot für Mastkaninchen wurden erste, wichtige Schritte gesetzt. Jetzt geht es darum, diese Errungenschaften konsequent umzusetzen und weiter zu entwickeln.

Grüne Forderungen:

  • Verstärkung der Tierschutzkontrollen mit Schwerpunkt auf industrielle Tierhaltungsbetriebe und gezielte Nachkontrollen bei beanstandeten Betrieben

  • Stärkung der Position der Bundes-Tierschutz-Ombudsperson als Anlaufstelle und Koordinator/in für Tierschutzanliegen

  • Förderungsoffensive für wissenschaftliche Alternativmethoden zum Tierversuch, Verbesserung der Haltungsbedingungen für Versuchstiere, transparente und ethische Verfahrensprüfung vor der Genehmigung von Tierversuchen

  • Verstärkung der Tiertransportkontrollen, Schaffung von Notversorgungsstellen für verletzte oder kranke Tiere, Abschaffung sämtlicher Exportsubventionen für Tiertransporte (auch jener für Zuchtrinder), Begrenzung der Transportzeiten auf max. 8 Stunden ohne Verlängerungsmöglichkeit bei „optimaler“ Ausstattung der Fahrzeuge (ständige Versorgung mit frischem Wasser, ausreichend Platz und Belüftung)

„Allianz für Tiere“

Ein Zusammenschluss von TierhalterInnen, LehrerInnen, ForscherInnen, KonsumentInnen soll einen effizienten Tierschutz möglich machen. Informations- und Bildungsarbeit („Tierschutz im Unterricht“) sorgen dafür, dass die Tierschutz-Idee in den Familien weiter verbreitet und im täglichen Leben umgesetzt wird. Ein Tierschutzgütesiegel ermöglicht es den KonsumentInnen, sich beim Kauf bewusst für ein Produkt aus artgerechter Tierhaltung zu entscheiden.

Grüne Forderungen:

  • Förderung der Informations- und Bildungsarbeit für den Tierschutz

  • Stärkung der Position der Bundes-Tierschutz-Ombudsperson als Anlaufstelle und Koordinator/in für Tierschutzanliegen

  • Förderung der Tierschutzforschung

Bessere EU-Tierschutzstandards

Millionen von Nutztieren wie Masthühner, Rinder, Schafe haben derzeit in der EU keinerlei Schutz. Noch immer werden Tiere über Tausende von Kilometern (EU-weit oder in Drittländer) gekarrt und müssen in stickigen Transportern und Schiffen unvorstellbares Leid ertragen. Versuchstiere werden millionenfach, oft sinnlos und ohne Berücksichtigung ethischer Belange gequält. Das Ergebnis der Eurobarometer-Umfrage beweist es eindrucksvoll: Die EU-BürgerInnen haben genug vom Tierleid!

Grüne Forderungen:

  • Sofortige Umsetzung des EU-Tierschutz-Aktionsplans

  • Stärkung der Position der Bundes-Tierschutz-Ombudsperson als Anlaufstelle und Koordinator/in für Tierschutzanliegen

  • EU-weite Einführung eines verpflichtenden Prüf- und Zulassungsverfahrens für tiergerechte Stalleinrichtungen

  • EU-weite Einführung einer klaren und transparenten Kennzeichnung von tierischen Produkten nach der Art der Tierhaltung

  • Streichung der Exportsubventionen für alle Tiertransporte (auch für Zuchtrinder) und Verkürzung der Transportzeiten bei Tiertransporten

  • Klare Zielvorgaben für die Reduzierung von Tierversuchen und eine transparente ethische Verfahrensprüfung vor der Genehmigung von

  • EU-weites Verbot von Tierversuchen an Menschenaffen

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Fallbeispiele

Das Bundestierschutzgesetz ist am 1. Jänner 2005 in Kraft getreten, doch hat es die Vollzugsdefizite nicht beseitigt. Bisher gibt es kaum ernsthafte Bemühungen seitens der mit dem Vollzug betrauten Behörden, hier etwas zu ändern.

Beispiele:

  • Die Besatzdichten von Mastgeflügel sind weiterhin zu hoch, insbesondere vor der Schlachtung

  • Besonders dramatisch ist die Situation in der Schweinehaltung. Im September 2006 haben Tierschutz-AktivistInnen die Schweinehaltung in Österreich in den 125 größten Betrieben mit insgesamt 120.000 Schweinen dokumentiert. Das Ergebnis war erschütternd:

  • 85,5% der Mastschweine leben auf Vollspaltenböden

  • 98,7% aller Mastschweine leben ohne Stroheinstreu

  • 98,1 % aller Zuchtsauen müssen ins Abferkelgitter

  • 72,1 % aller Zuchtsauen leben ununterbrochen im Kastenstand.

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Harte Fakten

Legehennenhaltung: Verbot der konventionellen Legehennenhaltung in Käfigen sowie Verbot des Baues und der Inbetriebnahme von ausgestalteten Käfigen seit dem 1. Jänner 2005. Ende 2008 gibt es dann keine konventionellen Käfige mehr. Für die wenigen bestehenden, ausgestalteten Käfige besteht eine Übergangsfrist von 15 Jahren ab der ersten Inbetriebnahme.

Tierschutzombudsleute: werden von den Bundesländern bestellt, Recht auf Akteneinsicht, verpflichtende Unterstützung der Arbeit des Tierschutzombudsmannes durch die Behörde, Berichterstattung der Ombudsleute an die jeweilige Landesregierung, Parteistellung in Verfahren nach dem Bundestierschutzgesetz

Verbot der dauernden Anbindehaltung von Rindern, Pferden, Ziegen: zugelassen sind nur definierte Ausnahmen, die den besonderen Bedürfnissen der bäuerlichen Familienbetriebe im Bereich der Rinderhaltung gerecht werden. Verbot der Haltung von Hunden an der Kette.

Förderung des Tierschutzes: Bund, Länder und Gemeinden sind verpflichtet, nach Maßgabe budgetärer Möglichkeiten tierfreundliche Haltungssysteme, die wissenschaftliche Tierschutzforschung sowie Anliegen des Tierschutzes zu fördern.

Tierschutzbericht: Alle zwei Jahre muss dem Nationalrat ein Tierschutzbericht vorgelegt werden, um zu gewährleisten, dass die Umsetzung des Tierschutzgesetzes in Zukunft einer parlamentarischen Evaluierung unterliegt.

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Informationen zum/r Tierschutzombudsmann/frau

Nach § 41 kann jedes Bundesland eine/n Tierschutzombudsmann/frau bestellen. Eine zentrale Aufgabe des TSO ist es, auf Missstände hinzuweisen und auf ihre Behebung hinzuwirken. Der/die TSO kann nur dann die Aufgaben erfüllen, wenn von den Bundesländern eine ausreichende Infrastruktur zur Verfügung gestellt wird (Sekretariat, Vollzeitbeschäftigung, entsprechende budgetäre Mittel etc.).

Die Bundesländer haben die Bestellung der Tierschutzombudspersonen und deren Ausstattung sehr unterschiedlich gehandhabt. Einige Stellen wurden offiziell ausgeschrieben, andere wiederum nicht (z.B. Tirol). 5 Tierschutzombudsmänner sind nur Teilzeit beschäftigt, 3 sind gleichzeitig Amtstierärzte.

Die Tätigkeit des/der TSO sollte hingegen unabhängig sein. Sie ist z.B. nicht mit der Tätigkeit eine/s/r Amtstierarztes/Amtstierärztin unvereinbar.

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Verantwortlich für den Inhalt: Mag.a Brigid Weinzinger, ehem. Grüne Tierschutzsprecherin und ehem. Abgeordnete zum Nationalrat; Mag.a Katharina Fatzi, Tierschutzreferentin des Grünen Klubs im Parlament.