„Offenbar gibt es eine Wende im Monsterprozess gegen die TierschutzaktivistInnen. Die Aussage des Hauptbelastungszeugen erwies sich als unhaltbar und auch das von Experten kritisierte linguistische Gutachten, das Martin Balluch als Bekenner eines Schreibens belastet, hat sich als eindeutig falsch herausgestellt“, kommentiert unsere Tierschutzsprecherin Christiane Brunner die heutige Pressekonferenz der Verteidigung zum Prozessverlauf. Die Tierschutzsprecherin der Grünen fordert ein faires Verfahren und eine Novellierung des §278a StGB, um künftig eine missbräuchliche Anwendung zu verhindern.
Das bisherige Verfahren hat weder konkrete Sachbeweise für eine kriminelle Organisation geliefert, noch gibt es Zeugen, die deren Vorhandensein bestätigen können. Zwei belastende Sachverständigengutachten – das linguistische Gutachten sowie ein weiteres Gutachten zur Schweinebefreiung – haben sich als unrichtig herausgestellt. „Ich hoffe auf ein faires Verfahren und dass nun endlich auch Entlastungszeugen befragt werden“, so Brunner. Die Entscheidung der Richterin über die Einvernahme von rund 200 von der Verteidigung beantragten Entlastungszeugen stehe noch aus.
Der §278a wurde zur Bekämpfung mafiaähnlicher Verbindungen geschaffen, wird nun aber zur Kriminalisierung der Tierschutzbewegung missbraucht. Damit wird drastisch vorgeführt, dass unter Anwendung dieses Paragraphen unliebsame NGOs mundtot gemacht und demokratische Grundwerte untergraben werden können. „Engagement braucht Rechtssicherheit. Wir fordern eine umgehende Novellierung dieses Paragraphen, damit die kampagnenführenden Tierschutzorganisationen, aber auch Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen ohne Angst und Verunsicherung ihrer gesellschaftlich wünschenswerten Aufgabe nachgehen können“, fordert Brunner.