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27.08.2008 11:40

Tierschützer - 100 Tage in U-Haft

Neun der ursprünglich zehn TierschützerInnen saßen heute, Mittwoch, seit genau 100 Tagen in Untersuchungshaft. Dies nahmen die Grünen zum Anlass, um vor dem Obersten Gerichtshof (OGH), bei dem eine Grundrechtsbeschwerde eingebracht wurde, die sofortige Freilassung der AktivistInnen zu fordern. Nichts würde eine U-Haft rechtfertigen, so die Grüne Tierschutzsprecherin Brigid Weinzinger.

Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, das Landesgericht Wiener Neustadt und das Wiener OLG haben übereinstimmend eine kriminelle Organisation im Sinne des § 278 a Strafgesetzbuch (StGB) angenommen, die die Tierschützer Innen gebildet haben sollen. Das OLG hatte dargelegt, die Verdächtigen hätten versucht, mit ihren Aktionen bestimmte Bekleidungsfirmen zum Ausstieg aus dem Handel mit Pelzen zu zwingen, und somit Einfluss auf die Wirtschaft nehmen wollen, was unter anderem das Wesen einer kriminellen Organisation ausmache.

Weinzinger ortet einen "veritablen Justizskandal". Zwei Jahre sei "auf Teufel komm raus" ermittelt worden, ohne dass etwas dabei herausgekommen wäre, was eine U-Haft begründen würde. "Ihr einziges Verbrechen ist, dass sie sich für den Tierschutz engagiert haben." Sie habe den Eindruck, dass Beweise konstruiert und einseitig interpretiert wurden. Ärgerlich für die Grüne Tierschutzsprecherin: Ihre parlamentarischen Anfragen an Justiz- und Innenminister wären extrem kurz und lapidar beantwortet wurden. Zudem hätten sie sich die Angaben teilweise widersprochen.

Die Grüne forderte ebenso wie Alexander Willer, Vizepräsident des Verbandes Österreichischer Tierschutzorganisationen, die sofortige Freilassung der Inhaftierten sowie eine "Reparatur" des § 278 a. Justizministerin Maria Berger (S) empfahl sie "eine eigene Meinung" und wies sie darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft ihrer Weisungsgebundenheit unterliegt. (APA)

 




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