Zehn TierschützerInnen sitzen in Untersuchungshaft wegen Verdunkelungsgefahr und Tatbegehungsgefahr. „Die Verdunkelungsgefahr ist seit gestern abgelaufen und fällt damit als Haftgrund weg. Die Behauptung der Staatsanwaltschaft und der Haftprüfungsrichterin in Sachen Tatbegehungsgefahr sind null und nichtig, weil sie als einziges Indiz für eine Tatbegehungsgefahr anführen, dass die Betroffenen nicht bereit sind dem Tierschutz abzuschwören“, erläutert die Tierschutzsprecherin der Grünen, Brigid Weinzinger und weiter: „Wir sind damit inzwischen bei einem gravierenden Bruch des Rechts auf ein faires Verfahren für die TierschützerInnen“.
„Was mit den TierschützerInnen passiert, spottet dem Rechtsstaat und stellt den Beweis für Gesinnungsjustiz dar. Denn den Inhaftierten können weiterhin keine konkreten Straftaten vorgeworfen werden und der Vorwurf der kriminellen Organisation fußt auf Bekenntnissen zum Tierschutz und der Gesinnung der Inhaftieren“, kritisiert Weinzinger.
Die Aufrecherhaltung der Untersuchungshaft steht inzwischen unter dem Geruch eine Beugehaft zu sein. „Das Recht, die Aussage zu verweigern, von dem einige Gebrauch gemacht haben, wird ihnen vorgeworfen und als Grund für die Fortsetzung der Untersuchungshaft genommen. Das ist unzulässig“, erklärt Weinzinger und fordert daher die sofortige Enthaftung und die Rückkehr zu rechtsstaatlichen Prinzipien gegen die TierschützerInnen.