Die Menschenrechts- und Tierschutzsprecherin Brigid Weinzinger ist über die U-Haft der zehn im Mai inhaftierten Tierschützer "erschüttert". Mit der Anwendung des Paragrafen 278a StGB (Teilnahme an einer kriminellen Organisation) auf die Aktivisten sei der Staat dabei, einen "Kapitalfehler" zu begehen, sagte die Politikerin am Dienstag bei einer Pressekonferenz anlässlich der für heute erwarteten Beurteilung des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) hinsichtlich der Haftbeschwerden. Die U-Haft dürfe nicht als "Beugehaft" missbraucht werden.
Die Aufrechterhaltung der U-Haft, die durch Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr begründet wird, sei "nicht mehr zu rechtfertigen", sagte Brigid Weinzinger. Die Sonderkommission (Soko) "Pelztier" habe nach zwei Jahren umfassender Ermittlungen keine Straftaten nachweisen können. Bei der Polizeiaktion und den Hausdurchsuchungen seien sämtliche Datenträger beschlagnahmt worden. "Was gibt es da noch zu verdunkeln?", fragte die Nationalratsabgeordnete. Auch die Tatbegehungsgefahr könne nicht begründet werden, da den Beschuldigten bisher nicht mitgeteilt werden konnte, welche konkreten Straftaten ihnen vorgeworden werden.
Für den Anwalt mehrere Inhaftierter, Michael Hermann Dohr, ist der Fall ob der Anwendung des Paragrafen 278a auf Tierschützer "einzigartig". Der Tatbestand der "unternehmensähnlichen Organisation" sei nicht gegeben. Auch hätten die Tierschützer keinen "erheblichen Einfluss auf Politik und Wirtschaft" ausgeübt. "Nach meiner Rechnung beträgt der Schaden 14.000 Euro", so Brigid Weinzinger. Die Ermittler hatten den durch angebliche Anschläge vornehmlich auf Textil-Handelsketten entstandenen Schaden hingegen mit mehr als 600.000 Euro beziffert.
Die "Rechtshilfe" sowie die Nationalratsabgeordnete orteten in der U-Haft eine "Beugehaft". Einige Aktivisten machten von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch und seien deswegen als besonders unkooperativ dargestellt worden, führte "Rechtshilfe"-Sprecher Rainer Sommer aus. Außerdem habe die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt einigen Verdächtigen ihre Enthaftung angeboten, wenn sie die Passwörter für verschlüsselte Computer bekanntgeben. Ein weiteres Indiz sei, dass die Staatsanwaltschaft die Weigerung von Aktivisten, sich von ihrer politischen Arbeit zu distanzieren, als Tatbegehungsgefahr gewertet habe. Anwalt Dohr hingegen sagte: "Ich würde die Verlängerung der U-Haft nicht als Beugehaft bezeichnen."
"Engagierte Vereinsarbeit darf nicht kriminalisiert werden", forderte Brigid Weinzinger. Die Verlängerung der U-Haft sei "skandalös und unverhältnismäßig". Die Politikerin kündigte außerdem an, dass die Grünen "im neuen Parlament wieder einen Initiativantrag" zur Änderung des Paragrafen 278a einbringen werden. Die Partei hatte bereits dieses Monat - ohne Zustimmung der anderen Fraktionen - einen Dringlichen Entschließungsantrag für die Reform des 278a eingebracht.