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14.07.2008 12:19

TierschützerInnen: Grüne bereiten Anzeigen gegen Ermittler vor

Im Fall der inhaftierten TierschützerInnen bereitet der Sicherheitssprecher der Grünen, Peter Pilz, Sachverhaltsdarstellungen wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung oder des Amtsmissbrauchs gegen die ermittelnden Organe vor. Das erklärte Pilz in einer Pressekonferenz am Montag in Wien. Eine Reihe illegaler Überwachungsmaßnahmen hätte auch entlastende Hinweise für die zehn in Untersuchungshaft sitzenden TierschützerInnen zutage befördert - diese seien unterschlagen worden.

"Als die 'Soko Pelztier' gegründet wurde, hatten sie praktisch nichts in der Hand", sagte Pilz. Dann hätten immer wieder wechselnde Richtersenate ohne konkreten Tatverdacht Telefonüberwachungen, Rufdatenerfassungen, Standortbestimmungen und Abfragen von IP-Adressen genehmigt. Erst zur Begründung der Videoüberwachung sei Anfang 2008 trotz fehlender Voraussetzungen des Tatbilds des Paragrafen 278a StGB (Teilnahme an einer kriminellen Organisation) das Bestehen einer kriminellen Organisation behauptet worden.

"Ohne einen konkreten Tatverdacht zu begründen, hat es 74 Überwachungsmaßnahmen und 23 Hausdurchsuchungen (zwischen Dezember 2006 und Februar 2008, Anm.) gegeben", so Pilz. Der große Teil sei ohne ausreichende gesetzliche Voraussetzungen erfolgt und somit illegal. "Sämtliche Überwachungsmaßnahmen haben einer gesetzwidrigen Erkundung gedient." Demnach sei nicht nur die Durchführung, sondern schon der Zweck illegal gewesen, erklärte der Sicherheitssprecher der Grünen. Allein, dass Kontakte zu Tierschutzorganisationen belegbar gewesen seien, habe für eine genehmigte Überwachung gereicht. "Ich halte das Vorgehen von Staatsanwaltschaft und Polizei für kriminelle Vorgehen", erklärte Pilz.

Die aus den Überwachungsmaßnahmen resultierenden entlastenden Hinweise - z. B. hätten IP-Adressenabfragen ergeben, dass Drohbotschaften zu Buttersäure-Anschlägen in Graz aus den Niederlanden und Deutschland gekommen seien - seien bei der Begründung der Untersuchungshaftverlängerung unterschlagen worden, so Pilz. So habe man es auch "mit gezielter Manipulation", Verzerrung oder Unterschlagung von Beweisen zu tun.

Demnach könne niemand sicher sein, nicht auch von Überwachungsmaßnahmen betroffen zu sein: Kontakte zu Tierschutzorganisationen oder NGOs würden offenbar ausreichen, um als "Schwerkrimineller verfolgt zu werden", so Pilz.

Die im Fall der Tierschützer getroffenen Maßnahmen laut Pilz:

Rufdatenerfassung und Standortdaten rückwirkend 10

Rufdatenerfassung und Standortdaten laufend 12

Inhaltsüberwachung 12

Abfrage IP-Adressen 4

Abfrage E-Mail-Postfach 1

Abfrage Bankverbindungen 1

Videoüberwachung 15

Observation 17

Peilsender Pkw 2

Hausdurchsuchungen 23

Maßnahmen insgesamt 97

 

 




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