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26.05.2008 12:36

Tierschützer-Verhaftungen - "Konkrete Delikte oder Entlassung"

Kritik am Vorgehen der Behörden

Die Verhaftung von zehn Tierschützern vergangener Woche sorgt für Kritik am Vorgehen der Behörden: Die Grüne Tierschutzsprecherin Brigid Weinzinger empörte sich bei einer Pressekonferenz am Montag, dass den Festgenommenen bisher außer "einem Buttersäureanschlag, dem Verkleben eines Schlosses sowie der Bedrohung einer Pressesprecherin eines Unternehmens" nichts zur Last gelegt wird. "Dafür wurde eine nebulöse 'kriminelle Organisation' konstruiert", meinte die Politikerin. Die Grüne forderte, jene Beschuldigten, denen keine konkreten Straftaten vorgeworfen werden, aus der U-Haft zu entlassen.

Eine Sprecherin der Rechtshilfe für die Verhafteten kritisierte zudem, dass zwei Tierschützern gegen ihren Willen in der U-Haft unter Zwang DNA-Proben entnommen worden sind. "Das ist in ihren Fällen nicht rechtskonform", meinte die Sprecherin. Auch die Begründung für die Verhängung der U-Haft wegen Verdunkelungsgefahr ließ die Vertreterin nicht gelten. Den Beschuldigten würde dabei vor allem zur Last gelegt, dass sie in der Vergangenheit mit verschlüsselten E-Mails kommuniziert haben. "Das ist aber nicht strafbar", sagte sie.

Durchsuchung von Wohnungen

Kein Verständnis zeigten die Sprecherin und Weinzinger auch für die Hausdurchsuchungen. Demnach hätten die Beamten nicht gezielt nach verdächtigen Gegenständen, Schriftstücken oder Datenträgern gesucht, sondern die Wohnungen "von oben nach unten umgedreht". Mitgenommen wurden neben Datenträgern und ganzen Mitgliederlisten auch "Hundespielzeug und Demo-Plakate".

Weinzingers Vermutung: Die Beamten hätten erhofft, bei den Durchsuchungen zufällige Funde zu machen, um ihren Vorwurf der "kriminellen Organisation" überhaupt erst zu untermauern. "Das ist in elf Jahren Polizeiarbeit offenbar nicht gelungen", so die Tierschutzsprecherin.

Nebulöse "kriminelle Organisation" konstruiert

Ein weiterer Aspekt, der Weinzinger Anlass zur Sorge bereitet, ist, dass den Beschuldigten mit der "Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation" ein Passus des Strafrechts zur Last gelegt wird, der eigentlich auf Strukturen des Organisierten Verbrechens, der Geldwäsche und auf Schlepperbanden ausgerichtet ist. Würde gegen die verhafteten Tierschützer nicht tatsächlich ein entsprechendes Vergehen vorliegen, so liefen sämtliche unangenehme Interessengruppierungen künftig Gefahr, plötzlich als "kriminelle Organisationen" verdächtigt zu werden.

Enthaftung und Erklärung gefordert

Neben der Enthaftung der Tierschützer, denen kein konkretes Delikt vorgeworfen wird, forderte Weinzinger eine öffentliche Erklärung des Innenministers und der Justizministerin zum Vorgehen der Behörden. "Die Grünen werden jedenfalls das Geschehen im Innenausschuss des Parlament thematisieren", meinte die Tierschutzsprecherin.

 




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