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Pensionsmodell - Grüne Grundsicherung im Alter

Das gegenwärtige Pensionsrecht fußt auf irrealen Annahmen, dass Menschen ihr gesamtes Leben über kontinuierlich in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und schützt daher nicht vor Altersarmut. Darüber hinaus verteilt es die Mittel ungerecht zu Gunsten derer, die ohnehin bereits hohe Ansprüche haben.

Die Grünen treten für die Schaffung eines zweistufigen Pensionssystems ein, bestehend aus einer Grundsicherung und einer Pension aus Beiträgen nach Erwerbsarbeit. Beide Pensionsteile werden gemeinsam ausbezahlt, können aber die Höchstpension nicht übersteigen.

Geschlechtspezifische Ungerechtigkeiten des Erwerbslebens werden im Alter über Maßnahmen wie etwa dem Pensionssplitting oder der Heranziehung geschlechtsneutraler Sterbetafeln verringert.

Das Pensionsmodell der Grünen ist im Vergleich zum gegenwärtigen Modell kostenneutral bzw. verursacht sogar geringere Kosten. Seinen sozialpolitischen Effekt erzielt es vor allem durch die Neuverteilung jener Mittel, die aus den öffentlichen Budgets in das Pensionssystem fließen.

Inhalt:

Problemaufriss

Das österreichische Pensionssystem baut auf Vorgaben der Fünfziger und Sechziger auf: Es zielt auf die Schaffung sozialer Sicherheit unter der Annahme ab, dass primär Männer einer kontinuierlichen Erwerbsarbeit nachgehen und damit ein Familie erhalten, während Frauen vor allem in Haushalt und Kinderbetreuung tätig sind und bestenfalls dazuverdienen. Weiters basiert das Pensionssystem auf der Annahme, dass Männer von ihrem Berufseintritt bis zur Pensionierung durchgehend berufstätig sind.

All diese Annahmen entsprechen nicht der gesellschaftlichen Realität. Folge: Erhebliche Unterschiede zwischen Männerpensionen und Frauenpensionen, zunehmend niedrige, nicht existenzsichernde Pensionen, Altersarmut.

Diese Entwicklung wird durch die Tatsache verstärkt, dass BezieherInnen höherer Pensionen deutlich mehr Mittel aus Steuern zuzüglich zu den von ihnen selbst bezahlten Beiträgen erhalten, als Menschen mit niedrigen Pensionen.

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Grüne Position - Grundsicherung im Alter

Alle Menschen erhalten mit Vollendung des 65. Lebensjahres eine Grundsicherung in der Höhe von (gegenwärtig) € 771,- im Monat (14 Mal im Jahr= € 813.-, das entspricht € 900,- bei zwölfmaliger Auszahlung und somit jenem Betrag, auf den mensch auch während der Erwerbsphase bei Bedarf als Grundsicherung Anspruch hat).

Dieser Wert ist selbstverständlich entsprechend der Entwicklung der Preise und des gesellschaftlichen Reichtums jährlich zu valorisieren. Die Grundsicherung hat sich zumindest an den Ergebnissen der Armutsforschung zu orientieren und mittelfristig über den Wert der so genannten Armutsgefährdungsschwelle gehoben zu werden.

Die Beiträge zur Pensionsversicherung aus Erwerbstätigkeit werden auf einem Pensionskonto gutgeschrieben und jährlich entsprechend aufgewertet. Bei Pensionsantritt werden die angesammelten Beiträge nach versicherungsmathematischen Kriterien entsprechend der Restlebenserwartung aufgeteilt.

Zum Ausgleich geschlechtsspezifischer Einkommens-
unterschiede im Erwerbsleben werden in bzw. während Partnerschaften erworbene Pensionsansprüche gleichmäßig auf beide PartnerInnen aufgeteilt. Darüber hinaus erfolgt die Behandlung der angesammelten Beiträge aus Erwerbstätigkeit anders als in üblichen Lebensversicherungen nicht nach geschlechtsspezifischen, sondern nach einheitlichen Parametern.

So genannte "Ersatzzeiten" (also Zeiten der Arbeitslosigkeit, der Krankheit, der Betreuung von Angehörigen oder der Ableistung des Zivildienstes etc.) sind (wie bereits jetzt) aus den, dem jeweiligen Anlassfall entsprechenden Töpfen zu bezahlen (also etwa Zeiten der Betreuung aus dem Familienlastenausgleichsfonds, der Krankheit aus den Mitteln der Krankenkassen etc.)

Grundsicherung und Erwerbspension ergeben die Gesamtpension. Diese ist jedoch mit der gesetzlichen Höchstpension gedeckelt (derzeit: € 2650,- brutto, ca. € 1850,- netto).

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Finanzierung

Finanzbedarf und Wirkung des Grünen Pensionsmodells wurden auf Basis der demographischen Modelle der Statistik Austria und der den Pensionsreformen der letzten Jahre seitens der Regierung zu Grunde gelegten volkswirtschaftlichen Kennzahlen berechnet:

Das Pensionsmodell der Grünen ist im Vergleich zum gegenwärtig geltenden Recht aufkommensneutral oder sogar ein wenig billiger.

Der Grund dafür liegt in der Tatsache, dass die Erwerbspension im Grünen Modell - anders als im gegenwärtig geltenden - ohne Zuschüsse aus dem Bundes- bzw. den Landesbudgets auskommt. Die Aufwertung der Beiträge finanziert sich aus dem Produktivitätszuwachs.

Die Grundsicherung wiederum benötigt jene Mittel (gemessen am BIP), die gegenwärtig aus Steuermitteln in das Pensionssystem fließen. Diese Mittel werden aber nicht mehr in Relation zur Höhe des jeweiligen Pensionsanspruchs, sondern gleichmäßig auf die PensionsbezieherInnen aufgeteilt.

Da gegenwärtig der allergrößte Teil der in das Pensions-
system fließenden Mittel aus Steuern sehr hohen Pensionen zu Gute kommen, im Grünen Pensionsmodell aber ALLE Pensionen mit der Höchstpension (derzeit € 2650,- brutto, ca. € 1850,- netto) gedeckelt sind, sind ausreichend Mittel zur Finanzierung der Grundsicherung vorhanden.

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Verantwortlich für den Inhalt: Karl Öllinger, Grüner Sozialsprecher und Abgeordneter zum Nationalrat; Lukas Wurz, Referent für Arbeit und Soziales des Grünen Parlamentsklubs.