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Mindestlohngesetz - Maßnahme gegen "Working poor"

Ein Mindestlohngesetz soll sicherstellen, dass kein Mensch in Österreich für weniger als € 7,25 die Stunde (brutto) arbeiten muss. Ein Brutto-Stundenlohn von € 7,25- entspricht einem Vollerwerbseinkommen (40 Stunden) von € 1276- (brutto) oder € 999,01 (netto) im Monat. Der Mindestlohn ist jährlich an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex anzupassen. 

Für die Grünen ist das Mindestlohngesetz ist ein wichtiger Schritt gegen "Working poor", aber allein noch nicht ausreichend. Es bedarf ebenso einer Vereinheitlichung des ArbeitnehmerInnenbegriffs, der auch alle so genannten freien DienstnehmerInnen und einen großen Teil der so genannten "neuen Selbständigen umfasst.

Der Mindestlohn ersetzt nicht die Kollektivverträge, sondern sichert sie nach unten ab. Er ist Ausdruck eines Wunsches der Gesellschaft, wonach kein Mensch für weniger als € 7,25 pro Arbeitsstunde arbeiten soll. Lohnarbeit soll sich auch lohnen...

Inhalt:

Problemaufriss

In den letzten drei Jahrzehnten ist ein problematischer europaweiter Trend zu einem steigenden Anteil der so genannten „working poor“, der trotz Erwerbsarbeit Armen, zu beobachten. Die Öffnung, Deregulierung und Flexibilisierung der Arbeitsmärkte verschärft die Situation weiter.

Besonders die Löhne wenig qualifizierter Arbeitskräfte gingen real in den letzten Jahren sogar zurück. Eine besonders von dieser Entwicklung betroffene Gruppe sind vor allem Frauen und MigrantInnen, da diese häufiger in den klassischen Niedriglohnbranchen wie Textilindustrie, Handel, Reinigung und Tourismus beschäftigt sind (vgl. Einkommensbericht 2005/2006).

Niedrige Löhne sind ein Hauptfaktor bei den Ursachen von Armut. Trotz ganzjähriger Vollzeitarbeit verdienten im Jahr 2005 mehr als 90 000 ArbeiterInnen und Angestellte in Österreich weniger als 1000 Euro brutto monatlich, drei Viertel davon sind Frauen (AK/ OÖ 2007).

Laut den jüngsten Auswertungen der Statistik Austria waren 2006 7% (230 000 Personen) aller Erwerbstätigen (3,4 Mio) in Österreich armutsgefährdet und 5 % der Bevölkerung in Privathaushalten von „manifester Armut“ betroffen, neben gleichzeitig niedrigem Einkommen haben sie Probleme in zentralen Lebensbereichen wie finanzieller Situation, Wohnen oder Gesundheit (EU-SILC 2006, Statistik Austria).

Löhne unterliegen in Österreich zwei Regulativen: Der Gesetzgebung gegen Wucherei sowie den Kollektivverträgen. Es hat sich gezeigt, dass beide Regulative in der Praxis wenig Schutzwirkung besitzen:

  • Es gibt noch immer Kollektivverträge, die Bruttolöhne unter € 1000,- für Vollzeittätigkeit vorsehen.
  • In Branchen, in denen es keinen Kollektivvertrag gibt, können Gerichte erst einschreiten, wenn das Arbeitsentgelt um 50% unter der Entlohnung einer als vergleichbar angesehenen Tätigkeit liegt.

Der Sozialbericht 2003/2004 hat deutlich gemacht, dass "Working poor" in Österreich ein ernstzunehmendes Problem darstellen. Mehr als 220.000 Menschen haben weniger als die Armutsgefährdungsschwelle zur Verfügung, obwohl in ihrem Haushalt alle Personen im erwerbsfähigen Alter voll in den Erwerbsarbeitsmarkt integriert sind.

Das Mindestlohnkonzept der Sozialpartner:

Die derzeit vorhandene Sozialpartnereinigung, sieht branchenweise kollektivvertragliche Regelungen für Einkommen über 900 Euro bis 2008 bzw. für Einkommen unter 900 Euro bis 2009 vor. Durch diese Mindestlohnregelung sollen je nach Quelle zwischen 20.000 und 50.000 Beschäftigte profitieren.

Aus Sicht der Grünen ist diese Maßnahme völlig unzureichend, um das Problem der „working poor“ in Österreich in den Griff zu bekommen. Zum einen ist der geforderte Mindestlohn von 1000 Euro (brutto) (820 Euro netto) viel zu niedrig, zum anderen erreicht die Regelung besonders betroffene Beschäftigten Gruppen gar nicht.

Österreich gehört zur Minderheit jener Länder in Europa, die keinen gesetzlichen Mindestlohn haben.

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Grüne Position

Die Schaffung eines gesetzlichen Mindestlohns in der Höhe von mindestens € 7,25 in der Stunde (= € 1211,- brutto im Monat). Der Mindestlohn ist jährlich an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex anzupassen.

Mit einem Mindestlohngesetz in dieser Form würden wir wesentlich mehr Beschäftigte erreichen als die derzeit bestehende Sozialpartnereinigung. Das sind zum einen die ca. 5-7% der unselbständig Beschäftigung aus Branchen ohne Kollektivvertrag (z.B. Angestellte in Vereinen, in Teilen der Printmedien, der Landwirtschaft, in privaten Dienstleistungen oder im Bereich der freien Berufe) und zum anderen die Freien DienstnehmerInnen.

Der Mindestlohn ersetzt nicht die Kollektivverträge, sondern sichert sie nach unten ab. Der gesetzliche Mindestlohn ist der Ausdruck eines Wunsches der Gesellschaft, wonach kein Mensch für weniger als € 7,25 pro Arbeitsstunde arbeiten soll. Lohnarbeit soll sich auch lohnen...

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Fallbeispiele

In Österreich gibt es Kollektivvertragslöhne, die deutlich unter Euro 7,- brutto die Stunde liegen. Nur beispielhaft angeführt etwa...

  • Handel, Beschäftigungsgruppe 1 € 975,50 (i. d. ersten drei Berufsjahren)
  • Grundgehalt von Zeitschriften- und Verlagsangestellten € 1093,-
  • Bekleidungsindustrie Österreichs inklusive die industriellen Wäschereien, Chemischputzereien und Färbereien mit Ausnahme Vorarlberg: 1. Verwendungsgruppe € 950,40; das Einkommen übersteigt erst nach 6 Arbeitsjahren € 1000,- (Ausnahme Vorarlberg: da liegen alle Anfangsgehälter über € 1000,-).
  • Außerhalb des kollektivvertraglichen Bereichs: viele freie DienstnehmerInnen in Call Centern

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Fakten

In 20 der 27 EU-Mitgliedstaaten gibt es bereits einen nationalen gesetzlichen Mindestlohn. Die meisten west-
europäischen Länder setzen derzeit eine Lohnuntergrenze von  € 8 (bei 12 Monatsgehältern).

In Luxemburg sind es sogar € 9, 08. In Deutschland werden schrittweise branchenweite wie etwa im Bau oder bei den Postdienstleistungen (€ 8 - 9,80) Mindestlohnregelungen auf Gesetzesebne erlassen um das massive Lohndumping, dass die Liberalisierung und die Dienstleistungsfreiheit ausgelöst hat, einzuschränken. Umgerechnet auf die in Österreich üblichen 14 Monatsgehälter ergibt das um die € 7,2.

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Verantwortlich für den Inhalt: Karl Öllinger, Grüner Sozialsprecher und Abgeordneter zum Nationalrat; Ines Hofbauer, Referentin für ArbeitnehmerInnenpolitik, Lukas Wurz, Referent für Arbeit und Soziales des Grünen Parlamentsklubs.