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Mindestlohngesetz - Maßnahme gegen "Working poor"

Ein Mindestlohngesetz soll sicherstellen, dass kein Mensch in Österreich für weniger als € 7,50 die Stunde (brutto) arbeiten muss. Ein Brutto-Stundenlohn von € 7,50 entspricht einem Vollerwerbseinkommen (40 Stunden) von € 1.300 (brutto) oder € 999,01 (netto) im Monat. Der Mindestlohn ist 14 mal pro Jahr auszuzahlen und jährlich an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex anzupassen.

Wichtiger Schritt gegen "Working Poor"

Für uns Grüne ist das Mindestlohngesetz ist ein wichtiger Schritt gegen "Working poor", aber allein noch nicht ausreichend. Es bedarf ebenso einer Vereinheitlichung des ArbeitnehmerInnenbegriffs, der auch alle so genannten freien DienstnehmerInnen und einen großen Teil der so genannten "neuen Selbständigen“ umfasst.

Der Mindestlohn ersetzt nicht die Kollektivverträge, sondern sichert sie nach unten ab. Er ist Ausdruck eines Wunsches der Gesellschaft, wonach kein Mensch für weniger als € 7,50 pro Arbeitsstunde arbeiten soll. Lohnarbeit soll sich auch lohnen...


Inhalt:

Problemaufriss

Die Schaffung eines gesetzlichen Mindestlohns in der Höhe von mindestens € 7,50 in der Stunde (= € 1.300,- brutto im Monat). Der Mindestlohn ist 14 mal pro Jahr auszuzahlen und jährlich an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex anzupassen. 

Besonders die Löhne wenig qualifizierter Arbeitskräfte gingen real in den letzten Jahren sogar zurück. Eine besonders von dieser Entwicklung betroffene Gruppe sind vor allem Frauen und MigrantInnen, da diese häufiger in den klassischen Niedriglohnbranchen wie Textilindustrie, Handel, Reinigung und Tourismus beschäftigt sind (vgl. Einkommensbericht 2010). 

Niedrige Löhne sind ein Hauptfaktor bei den Ursachen von Armut.

Laut den jüngsten Auswertungen der Statistik Austria waren 2009 7% (247.000 Personen) aller Erwerbstätigen (3,7 Mio) in Österreich armutsgefährdet und 6 % der Bevölkerung in Privathaushalten von „manifester Armut“ betroffen, neben gleichzeitig niedrigem Einkommen haben sie Probleme in zentralen Lebensbereichen wie finanzieller Situation, Wohnen oder Gesundheit (EU-SILC 2009, Statistik Austria, 2011). 

Löhne unterliegen in Österreich zwei Regulativen: Der Gesetzgebung gegen Wucherei sowie den Kollektivverträgen. Es hat sich gezeigt, dass beide Regulative in der Praxis wenig Schutzwirkung besitzen:

  • Es gibt noch immer Kollektivverträge, die Bruttolöhne unter € 1.300,- für Vollzeittätigkeit vorsehen.
  • In Branchen, in denen es keinen Kollektivvertrag gibt, können Gerichte erst einschreiten, wenn das Arbeitsentgelt um 50% unter der Entlohnung einer als vergleichbar angesehenen Tätigkeit liegt.

Der Sozialbericht 2009/2010 verdeutlicht einmal mehr, dass "Working poor" in Österreich ein ernstzunehmendes Problem darstellen. Bereits rd. 247.000 Menschen haben weniger als die Armutsgefährdungsschwelle zur Verfügung, obwohl in ihrem Haushalt alle Personen im erwerbsfähigen Alter voll in den Erwerbsarbeitsmarkt integriert sind (diese „working poor“ betragen rd. 7 % der Erwerbstätigen hierzulande). 

Das Mindestlohnkonzept der Sozialpartner:

Die Sozialpartnereinigung aus dem Jahr 2007 sieht die branchenweise kollektivvertragliche Regelungen für Einkommen über € 900,- bis 2008 bzw. für Einkommen unter € 900 bis 2009 vor. Durch diese Mindestlohnregelung sollen je nach Quelle zwischen 20.000 und 50.000 Beschäftigte profitieren. Diese Einigung wurde zwar 2007 beschlossen, ist aber noch immer nicht für alle Branchen umgesetzt (z.B. KosmetikerInnen).

Aus unserer Sicht ist diese Maßnahme völlig unzureichend, um das Problem der „working poor“ in Österreich in den Griff zu bekommen. Zum einen ist der geforderte Mindestlohn von € 1.000 (brutto) (€ 820,- netto) viel zu niedrig, zum anderen erreicht die Regelung besonders betroffene Beschäftigten Gruppen gar nicht.

Österreich gehört zur Minderheit jener Länder in Europa, die keinen gesetzlichen Mindestlohn haben.


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Grüne Position

Die Schaffung eines gesetzlichen Mindestlohns in der Höhe von mindestens € 7,50 in der Stunde (= € 1.300,- brutto im Monat). Der Mindestlohn ist 14 mal pro Jahr auszuzahlen und jährlich an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex anzupassen.

Mit einem Mindestlohngesetz in dieser Form würden wir wesentlich mehr Beschäftigte erreichen als die derzeit bestehende Sozialpartnereinigung. Das sind zum einen die ca. 5-7% der unselbständig Beschäftigung aus Branchen ohne Kollektivvertrag (z.B. Angestellte in Vereinen, in Teilen der Printmedien, der Landwirtschaft, in privaten Dienstleistungen oder im Bereich der freien Berufe) und zum anderen die Freien DienstnehmerInnen.

Der Mindestlohn ersetzt nicht die Kollektivverträge, sondern sichert sie nach unten ab. Der gesetzliche Mindestlohn ist der Ausdruck eines Wunsches der Gesellschaft, wonach kein Mensch für weniger als € 7,50 pro Arbeitsstunde arbeiten soll. Lohnarbeit soll sich auch lohnen...


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Fallbeispiele

In Österreich gibt es Kollektivvertragslöhne, die deutlich unter Euro 7,50 brutto die Stunde liegen. Nur beispielhaft angeführt etwa...

  • Handel, Beschäftigungsgruppe 1 € 1.213,- bzw. 1.244,- (gem. KV per 01.01.2011)
  • ausgelernte FriseurInnen € 1.145,- (gem. KV per 01.03.2011)
  • Bekleidungsindustrie Österreichs inklusive die industriellen Wäschereien, Chemischputzereien und Färbereien mit Ausnahme Vorarlberg: € 1.224,88 (gem. KV per 01.04.2010; das Einkommen übersteigt erst nach 6 Arbeitsjahren €1.300,-; Ausnahme Vorarlberg: da liegen alle Anfangsgehälter über € 1.300,-).
  • Außerhalb des kollektivvertraglichen Bereichs: viele freie DienstnehmerInnen in Call Centern

 

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Fakten

20 von 27 Ländern haben Mindestlohn - wir nicht!

In 20 der 27 EU-Mitgliedstaaten gibt es bereits einen nationalen gesetzlichen Mindestlohn. Die meisten westeuropäischen Länder setzen derzeit eine Lohnuntergrenze von € 8,40 (bei 12 Monatsgehältern). In Luxemburg sind es sogar € 9,73. In Deutschland wurden in den letzten Jahren schrittweise branchenweite wie etwa im Bau oder bei den Postdienstleistungen (€ 8 - 9,80) Mindestlohnregelungen auf Gesetzesebne erlassen um das massive Lohndumping, dass die Liberalisierung und die Dienstleistungsfreiheit ausgelöst hat, einzuschränken. Umgerechnet auf die in Österreich üblichen 14 Monatsgehälter ergibt das um die € 7,2.

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Verantwortlich für den Inhalt: Birgit Schatz, Grüne ArbeitnehmerInnensprecherin und Abgeordnete zum Nationalrat; Ingrid Pecher, Referentin für ArbeitnehmerInnenpolitik, Lukas Wurz, Referent für Arbeit und Soziales des Grünen Parlamentsklubs.