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Kurzarbeit - die Krise und wir

Kurzarbeit ist nur eine Feuerwehrmaßnahme zur Löschung der am deutlichsten sichtbaren negativen beschäftigungspolitischen Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise. Als längerfristige Maßnahme wäre es notwendig, strukturelle Probleme jetzt anzugehen.

Kurzarbeit bedeutet Lohnverzicht!


Investitionen im Bereich Bau und die Flexibilisierung und Ausweitung der Kurzarbeitsbeihilfen an Unternehmen sind bisher die einzigen Maßnahmen der Regierung und Sozialpartner zur Abfederung der sichtbarsten und unmittelbarsten negativen Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise auf die Beschäftigungssituation. Kurzarbeit kann den Arbeitsmarkt aber kurzfristig von Arbeitslosigkeit entlasten jedoch wenig zur tatsächlichen und längerfristigen Stabilisierung der Beschäftigung beitragen.

Die Grünen haben die Gesetzesnovelle zur Ausweitung und Flexibilisierung des Kurzarbeitsmodells am 26.2.2009 im Nationalrat abgelehnt, weil sie grundlegende Mängel, wie hohe Einkommensverluste für ArbeitnehmerInnen und zu wenig Auflagen an Unternehmen enthält. Kurzarbeit bedeutet für betroffene ArbeitnehmerInnen Lohnverzicht und stellt daher einen Solidaritätsbeitrag an das Unternehmen zur Überwindung der Krise da. ArbeitnehmerInnen und Gesellschaft (Staat) bezahlen hier für eine Krise, an der sie keine Schuld haben. Daher sollte es auch klarere Bedingungen an Unternehmen geben, gute Ausgleichsmechanismen und individuelle Weiterbildungs- und Umqualifizierungsmöglichkeiten für ArbeitnehmerInnen.

Inhalt:


Problemaufriss

Kurzarbeit ist nur eine Feuerwehrmaßnahme zur Löschung der am deutlichsten sichtbaren negativen beschäftigungspolitischen Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise. Kurzarbeit ist nicht nur –  wie sie großteils gerne dargestellt wird –  eine soziale Auffangmaßnahme für von Arbeitslosigkeit bedrohte ArbeitnehmerInnen, sondern sie ist vor allem auch eine Subvention und Stützung an Unternehmen wenig nachhaltiger und besonders krisenanfälliger Industrien. Wenn die Krise auch dazu genützt werden soll, jenes Modell, das in die Krise geraten ist, nachhaltig zu verändern - beispielsweise eine innovationsfeindliche schon lange in der Krise befindlichen Autoindustrie-, dann sind heute andere und vor allem mehr politische Maßnahmen erforderlich. Ein Umdenken in den Betrieben, der Gesellschaft und der Politik muss stattfinden!

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Wie funktioniert Kurzarbeit?

Kurzarbeit ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument zur Anpassung an konjunkturell bedingte Arbeitsausfälle durch schlechte Auftragslagen von Unternehmen. Die öffentlichen Kurzarbeitsbeihilfen gehen direkt an die Unternehmen (in Österreich über das AMS an die Unternehmen) und werden an die KurzarbeiterInnen in Form von Entgelt weitergegeben. Das heißt die Öffentlichkeit übernimmt einen Teil der Arbeitslöhne und -gehälter der Unternehmen. Das Unternehmen hat den Vorteil, dass es keine qualifizierten und eingearbeiteten MitarbeiterInnen aufgeben muss und einen Teil des Unternehmensrisikos an den Staat abgeben kann. ArbeitnehmerInnen werden dadurch vielleicht nicht gekündigt, müssen allerdings Einkommensverluste in Kauf nehmen, die sie nicht mehr zurückbekommen, selbst wenn es dem Unternehmen wieder gut geht. Sie arbeiten über einen gewissen Zeitraum hinweg weniger oder überhaupt nicht.

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Die aktuelle Novelle - wesentliche Unterschiede zur bisherigen Regelung

  • Arbeitszeitkürzung
    Bisher musste zumindest 20% und durfte höchstens 80% gearbeitet werden. Die Ausdehnung auf 10/90% kommt Unternehmen vor allem ganz oben zu Gute. Sie können nunmehr auch bei relativ kleinen Problemen einen Teil der Kosten an das AMS auslagern.
  • Blocken
    Kurzarbeitszeiten können flexibler geblockt werden (bisher 4   Wochen Durchrechnungszeitraum, nun sechs Monate).
  • Dauer der Kurzarbeit
    Kurzarbeit konnte bisher nur drei bis sechs Monate (in  Ausnahmefällen, wenn besonders viele ArbeitnehmerInnen über 45 betroffen waren, bis zu einem Jahr) betragen. Im Prinzip kann sie jetzt unendlich lang dauern. Verlängerung nach 6 Monaten auf 18 Monate möglich und „bei besonderen Umständen auch darüber hinaus“.
  • Zusätzliche Fördergelder für Unternehmen
    Bei Kurzarbeit war es bisher  nicht möglich, eine AMS-Unterstützung für Qualifikation zu bekommen. Das ist nunmehr möglich. Diese geht direkt an das Unternehmen und muss in betriebliche Weiterbildung investiert werden.
  • Der AMS-Verwaltungsrat erhält eine sehr umfassende Regelungskompetenz hinsichtlich der Rahmenbedingungen von Kurzarbeit und Qualifizierung bei Kurzarbeit.
  • Höhe der Kurzarbeitsunterstützung
    hier ändert sich an sich nicht viel: Die Unternehmen bekommen etwas mehr Geld (anteilige Arbeitslosenunterstützung zuzüglich ALV-Anteile für PV und KV), die Beschäftigten müssen zumindest die anteilige Höhe des ALG bekommen. In der Praxis gibt es eine Grundsatzeinigung der Gewerkschaft mit der WKÖ, dass der Verlust an Nettoeinkommen bei nicht viel mehr als 10% liegt.
  • Finanzielle Auswirkungen für den Bund
    Im Entwurf wird mit zusätzlichen Kosten von ca. € 90 Mio. in der Kurzarbeit und € 45 Mio. in der Qualifizierung gerechnet. Dabei wird von ca. 18.000 Betroffenen ausgegangen. Gegenwärtig sind etwa 26.000 Menschen in Kurzarbeit. Da die Rahmenbedingungen für Unternehmen wesentlich verbessert wurden, ist davon auszugehen, dass diese Zahl steigt. Die Kostenschätzung ist daher viel zu niedrig.

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Grüne Kritik und Forderungen

  • Einkommensverlust
    Mit dieser Regelung werden auf Grund des sehr niedrigen Arbeitslosengeldes jedoch zum Teil sehr niedrige Einkommen auf eine wesentlich längere Dauer ermöglicht. Theoretisch ermöglicht das Gesetz Nettolohnverluste von bis zu 63%. Wir fordern eine Mindesteinkommensgrenze (Orientierungsgröße Ausgleichszulagenrichtsatz).
  • Arbeitszeitkürzung
    Nicht wirklich nachvollziehbar ist auch die Ausweitung der Möglichkeit der Inanspruchnahme durch Unternehmen. Diese können die Beihilfe in Anspruch nehmen, wenn nur 10% der Arbeitszeit reduziert werden sollen. Das ist eine Einladung zur Übertragung des Unternehmensrisikos auf das AMS. Wir fordern ein Minimum von 20% Arbeitszeitreduktion zur Inanspruchnahme von Kurzarbeitsbeihilfe durch das Unternehmen.
  • Weiterbildung
    Zu kritisieren ist auch, dass nur betriebliche Weiterbildung gefördert wird. Wesentlich zielführender wäre es, auch individuelle Weiterbildung in Zeiten der Kurzarbeit zu ermöglichen. Kurzarbeit sollte zur (Um-) Qualifizierung genutzt werden.
  • Regelungsebnen
    Das Gesetz regelt zuwenig, zu viel Kompetenz geht an das AMS und die Sozialpartner (Kollektivvertragsebene). Wenn es keinen Betriebsrat gibt, wird nur auf KV Partner und AMS Ebene verhandelt. Für gute KVs ist das kein Problem (z.B. der Metall-KV hat eine Einkommensausfallsbegrenzung bei Kurzarbeit von maximal 10% des Nettolohnes), aber schlechte KVs? Gewerkschaften und Betriebsräte sind aufgrund der Krise generell geschwächt, Unternehmen haben ein gewaltiges Druckmittel. Demokratisch sind die Vereinbarungen nicht mehr kontrollierbar.
  • Verengte Ausrichtung des Gesetzes auf Produktionsbetriebe. Kurzarbeitsbeihilfen werden aber wahrscheinlich wird auch von anderen Unternehmen in Anspruch genommen werden im Bereich Handel oder Tourismus. Dort sind die Kollektivverträge aber viel schlechter, was noch mehr Nachteile für AN (insbesondere Frauen) bringen kann und wo betriebliche Weiterbildung kaum oder nicht stattfindet.
  • Keine Beschränkung der erweiterten Möglichkeiten.
    Die erweiterten Möglichkeiten für Unternehmen ihre AN in Kurzarbeit zu schicken, sind auf ein Jahr zu  begrenzen, wie in Deutschland (31.12.2010).

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Weitere Forderungen

  • Kurzarbeit kann nur eine vorübergehende Maßnahme sein.
    Es bedarf auch anderer arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen wie etwa die Aktion 10.000, Arbeitsplatz-Rotation, den Ausbau der Bildungskarenz- und Altersteilzeitmodelle und bessere Möglichkeiten zum Nachholen von Bildungsabschlüssen, zur beruflichen Weiterentwicklung und Umorientierung.
  • Die Kurzarbeitsunterstützung ist zu niedrig.
    Das Arbeitslosengeld muss auf den EU-Schnitt von 70% erhöht werden.
  • Der Unternehmenserfolg in Kurzarbeitsphasen ist zu berücksichtigen.
    Hat ein Unternehmen in Kurzarbeitsphasen entsprechend hohe Gewinne erzielt, so sind die MitarbeiterInnen daran zu beteiligen (etwa durch Nachzahlung verlorener Einkommensteile).
  • Die Vereinbarung zwischen Unternehmen soll immer eine über den Zeitraum der Kurzarbeit hinausgehende Beschäftigungsgarantie enthalten.
  • Wie sieht der Solidaritätsbeitrag von Managern aus? Lasten gleich verteilen!

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Alternative Maßnahmen zur Bewältigung der Krise

Kurzfristige Feuerwehrmaßnahmen zur Bewältigung der Krise wie Bankenpakete oder die Flexibilisierung der Kurzarbeitsmodelle werden zu wenig sein, wenn die Krise länger andauert als bis Ende 2009. Außerdem fließen derzeit eine Menge öffentlicher Gelder an Unternehmen, ohne dass ein politischer Gestaltungsanspruch zur Veränderung in Richtung eines beschäftigungspolitisch, sozial und ökologisch nachhaltigeren Wirtschaftens gestellt wird. Nach der Krise soll und muss es anders weitergehen, strukturelle Probleme müssen allerdings jetzt angegangen und gelöst werden, um nicht wieder und wieder in neue Krisen zu geraten.

Dafür ist eine politisch mittel- und längerfristigere Orientierung dringend notwendig, die unter anderem folgende Forderungen beinhalten muss:

  • Andere Formen der Arbeitszeitverkürzung, z. B.: Urlaubsverlängerung, Überstundenabbau, Zeitkontenabbau (in Deutschland gemacht in Großfirmen VW, Daimler, Porsche, BASF, Porsche), in Frankreich Urlaubsverlängerung.
  • Förderung neuer und nachhaltiger weniger nichtkonjunkturabhängiger Beschäftigungsformen, Investitionen  in Zukunftstechnologien (siehe Obamas „Green Economy“ und in Bildung und Soziales, etc).
  • Grundsicherung, soziale Absicherung und Existenz unabhängig vom krisenanfälligen Arbeitsmarkt machen und berufliche Veränderungen und dafür benötigte Zeit nicht bestrafen und erschweren, sondern fördern.
  • In der Zeit nach der Krise soll, zumindest ein Teil des Geldes wieder an die ArbeitnehmerInnen und Gesellschaft von den Unternehmen und Banken zurückgegeben werden. Dies kann in Form einer teilweisen Rückzahlung der Fördergelder bei guten Auftragslagen passieren, einer gerechteren Gewinnaufteilung zwischen AG und AN, angemessenen Entgelterhöhungen oder Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich. Die Bedingungen müssen jetzt festgelegt werden.

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Verantwortlich für den Inhalt: Mag.a Birgit Schatz, ArbeitnehmerInnen- und KonsumentInnenschutzsprecherin, Abgeordnete zum Nationalrat, Karl Öllinger, Sozialsprecher und Abgeordneter zum Nationalrat; Mag.a Ines Hofbauer,
Referentin für ArbeitnehmerInnenpolitik; Lukas Wurz, Sozialreferent