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Fair statt Prekär- atypische Beschäftigung

Grundlage für arbeitsrechtlichen und sozialen Schutz ist in Österreich eine  unbefristete Vollzeitbeschäftigung. Dieses sogenannte „Normarbeitsverhältnis“ wird aber immer seltener. Die Grünen fordern daher einen vollen Versicherungsschutz für alle Arbeitsverhältnsisse und langfristig die Einführung einer Grünen Grundsicherung.

Prekarisierung muss ein Ende haben

Neue Arbeitswelten im Bereich der unselbstständigen Erwerbstätigkeit sind vor allem mit einer Ausdifferenzierung von Arbeitsverträgen verbunden. Sie ermöglichen manchen ArbeitnehmerInnen selbstbestimmtere Arbeitsbedingungen. Gleichzeitig führen sie für viele zu prekären Situationen mangels Alternativen. Wir fordern vollen Versicherungsschutz für alle Arbeitsverhältnisse und die Beseitigung rechtlicher Graubereiche, die Umgehungen des Arbeitsrechts ermöglichen. Das Grüne Grundsicherungsmodell und ein neues Leitbild zur guten Arbeit, das diese nicht mehr ausschließlich mit dem Normalarbeitsverhältnis gleichsetzt, sollen der Prekarisierung atypischer Beschäftigung ein Ende setzen.

Inhalt:

Grüne Position

Mit einer weiteren Zunahme an atypischer Beschäftigung ist zu rechnen. Daher ist dringend Handlungsbedarf bezüglich der sozialstaatlichen Gestaltung atypischer Beschäftigung notwendig. Zudem braucht die wachende Anzahl atypisch beschäftigter Personen dringend eine politische Vertretung.

Der Bereich erfordert teils schnelle kurzfristige Maßnahmen im Arbeits- und Sozialrecht und teils ein mittel- und langfristiges Umdenken und Umstellungen in unserem erwerbszentrierten wohlfahrtsstaatlichen Sicherungssystem sowie in den interessenspolitischen Strukturen der Sozialpartner.

Kurzfristige Maßnahmen:

  • Reform und Ausweitung des ArbeitnehmerInnenbegriffes auf wirtschaftlich abhängige Tätigkeiten zur Vermeidung arbeitsrechtlicher Graubereiche.
  • Umsetzung eines vollen Versicherungsschutzes für alle Arbeitsverhältnisse unabhängig vom Ausmaß der Arbeitszeit und der Summe des Einkommens.

Langfristige Maßnahmen:

  • Einführung der Grünen Grundsicherung
  • Ein neues Leitbild für Erwerbsarbeit, das gute Arbeit, nicht mehr nur mit dem Normalarbeitsverhältnis gleichsetzt. Die Vision einer Arbeitswelt, die es möglichst vielen erlaubt, Lebensphasen spezifisch zwischen Erwerbsarbeit, Weiterbildung, gemeinnütziger Tätigkeit und Familienzeiten zu wählen.

Wir stehen für eine Pluralität an Beschäftigungsformen.

Daher kann es längerfristig nicht mehr darum gehen, Atypische wieder in in vorgegebene Arbeitszeitregime zu pressen, sondern andere Formen möglichst selbstbestimmter Arbeit zu fördern und auf arbeits- und sozialrechtliche Verallgemeinerung zu drängen. Hier bildet das Modell der Grünen Grundsicherung ein wichtiges Element, das es ermöglichen soll auch erwerbsfreie Phasen oder unterschiedlich intensive Erwerbsphasen ohne Verlust von Schutz und Versicherungsleistungen über das Leben gestalten zu können.

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Problemaufriss

Unbefristete Vollzeitbeschäftigung mit regelmäßiger täglicher und wöchentlicher Arbeitszeit sowie betrieblicher Einbindung, also das sogenannte „Normalarbeitsverhältnis“, bildete in vielen Wohlfahrtsstaaten der Nachkriegszeit die zentrale Voraussetzung für umfassenden sozialen und arbeitsrechtlichen Schutz und Leistungen.

Dabei ist zu betonen, dass noch nie alle ArbeitnehmerInnen über ein Normalarbeitsverhältnis verfügten, besonders für Frauen war die atypische Integration in den Arbeitsmarkt immer schon Realität. Doch seit den 1980er Jahren sind international immer mehr Abweichungen von diesem Arbeitsverhältnis für immer mehr Gruppen von ArbeitnehmerInnen zu beobachten. Sie verfügen entweder über Teilzeitarbeitsverhältnisse, geringfügige Beschäftigung, Freie Dienstverträge, Werkverträge, oder mehrere verschiedene Dienstverhältnisse und ihre Erwerbskarrieren sind durch zahlreiche Unterbrechungen und Unregelmäßigkeiten gekennzeichnet. „Atypische Beschäftigung“ wird also für immer mehr Menschen typisch.

Diese Menschen fallen in der Regel auch durch die klassischen interessenspolitischen Strukturen der Sozialpartnerschaft, die klar zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen unterscheiden. Daher regiert die Politik der Sozialpartner in gewisser Weise an den Problemen der Atypischen vorbei und gängige Kompromisse wie beispielsweise jener über die Einführung eines kollektivvertraglichen Mindestlohns hat für den Großteil der atypisch Beschäftigten dann keine Gültigkeit.

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Ursachen & Auswirkungen atypischer Beschäftigung*

Politisch wurde die Ausbreitung dieser Beschäftigungsformen durch die gesetzliche Ermöglichung neuer Formen von Arbeitsverträgen vor allem in den 1990er Jahren geschaffen. Die neuen Vertragsformen verfügen meist über ein geringeres arbeits- und sozialrechtliches Schutzniveau und ermöglichen die Tätigkeit im ungenau definierten Feld zwischen unselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit (siehe Freie DienstnehmerInnen, die arbeitsrechtlich weder den abhängigen ArbeitnehmerInnen noch den Selbstständigen eindeutig zugeordnet werden können).

Für ArbeitgeberInnen ist atypische Beschäftigung vor allem günstig und kostensparend. Über neue Arbeitsverträge finden leider zahlreiche arbeits- und sozialrechtliche Umgehungen statt. Personen werden beispielsweise als Freie DienstnehmerInnen beschäftigt, obwohl sie aufgrund ihrer Arbeitsaufgaben und anderer Rahmenbedingungen eigentlich angestellt werden müssten.

Auf der Seite der ArbeitnehmerInnen zeigt sich ein äußerst widersprüchliches Bild. Während die einen freiwillig und gerne einer atypischen Beschäftigung nachgehen, sie als Möglichkeit einer selbstbestimmteren Arbeit wählen, sind andere dazu gezwungen, eine nicht existenzsichernde, äußerst unsichere und prekäre Beschäftigung auszuüben. So vielseitig die Ursachen für atypische Beschäftigung sind, so unterschiedlich sind auch ihre Auswirkungen auf Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten. Nicht alle atypisch Beschäftigten sind von Armut bedroht oder prekär, das hängt wesentlich von den Voraussetzungen ab, die sie mitbringen (Bildung, Ersparnisse, Erbe, Schichtzugehörigkeit) und in welchen Berufsfeldern sie arbeiten. Zwischen einer Werkvertagsnehmerin im Zeitungszustelldienst und einem Programmierer in den IT-Dienstleistungen besteht noch immer ein großer Unterschied.

Prekäre Beschäftigung


Prekär wird eine Beschäftigung erst durch die Faktoren niedriges und nicht kontinuierliches Einkommen, unkalkulierbare Beschäftigungsdauer, ungenügender sozialen Schutz, mangelnder Zugang zu betrieblicher Mitbestimmung und geringe Karrierechancen. Von prekärer atypischer Beschäftigung sind vor allem Frauen, MigrantInnen und junge ArbeitnehmerInnen betroffen. Prekär können also durchaus auch Normalarbeitsverhältnisse sein.

Die geringfügige Beschäftigung ist wahrscheinlich die prekärste Form atypischer Beschäftigung, im Hinblick auf Einkommen und einer eigenständigen sozialen Absicherung. Sie ist auch jene Form, die in Österreich, vor allem im Bereich Handel, am stärksten verbreitet ist. Gleichzeitig ist sie ähnlich wie Teilzeitarbeit zu einem überwiegenden Teil mit wenig qualifizierten Tätigkeiten und schlechteren Aufstiegs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten verbunden.

Eine steigende Anzahl von jungen ArbeitnehmerInnen verfügt bereits über mehrere und wechselnde atypische Arbeitsverhältnisse, ein geringes Einkommen und daher auch über weniger mittel- bis längerfristige Lebensplanungsmöglichkeiten. Die Phase des prekären Einstiegs in den Arbeitsmarkt scheint immer länger und schwerer zu werden.

Atypische Beschäftigung und prekäre Arbeitsverhältnisse werden in ihrer Dynamik und enormen Auswirkungen auch auf das Normalarbeitsverhältnis bisher enorm unterschätzt. Selbstverständlichkeiten und Rechte „normal“ Beschäftigter geraten zunehmend unter Druck und werden langsam ausgehöhlt. Die Bereitschaft dazu wächst proportional mit der Angst vor Arbeitslosigkeit und prekärer Beschäftigung.

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Maßnahmen der Regierung

Mit der Aufnahme der freien DienstnehmerInnen und der Selbstständigen in die Arbeitslosenversicherung in der ALVG-Novelle vom Dezember 2007 hat die scheidende Regierung zwar erste Maßnahmen in Bezug auf die Ausweitung von arbeits- und sozialrechtlichen Standards auf atypisch Beschäftigte ergriffen, diese sind allerdings völlig unzureichend und bleiben ein Tropfen auf dem heißen Stein. Für Freie DienstnehmerInnen greift der erweiterte Versicherungsschutz (Arbeitslosigkeit, Krankheit) erst ab der Geringfügigkeitsgrenze (viele liegen darunter) und für Selbststände ist die Versicherung freiwillig und derart unattraktiv, dass davon auszugehen ist, dass sie kaum in Anspruch genommen werden wird.

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Harte Fakten

Geringfügig Beschäftigung:

  • Sonderform der Teilzeitbeschäftigung, unter der Geringfügigkeitsgrenze (2008: 26,80 Euro/Tag und 349,1 Euro/Monat) kaum Sozialversicherungsbeiträge.
  • Nur unfallversichert, Recht auf bezahlten Urlaub und Abfertigung
  • Größte und am stärksten wachsende Gruppe der atypisch Beschäftigten: 2007: 245 832 geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, 6,9% aller unselbstständig Beschäftigten
  • Zwei Drittel davon sind Frauen
  • Höchste Anteil geringfügig Beschäftigter unter den Arbeiterinnen mit 18%. und im Dienstleistungssektor: 86% aller geringfügig Beschäftigten.
  • Die Hälfte aller geringfügig Beschäftigten war 2007 ausschließlich geringfügig beschäftigt und ebenfalls nur die Hälfte verfügte über irgendein Versicherungsverhältnis. Darunter sind wiederum besonders viele Frauen (Hauptverband).

Teilzeitbeschäftigung:

  • Teilzeitarbeit ist die am meisten verbreitetste Form atypischer Beschäftigung.
  • Es handelt sich um echte Dienstverhältnisse mit geringerer Stundenzahl als die reguläre Arbeitszeit für die sämtliche arbeits- und sozialrechtliche Ansprüche gelten.
  • Die größten Nachteile der Teilzeit sind geringere Beiträge in der Pensionsversicherung, schlechte Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten und intensivere Arbeitszeiten.
  • Die Teilzeitquote ist in den letzten 20 Jahren stark gestiegen von 14,7 % (1997), auf 22.9 % 2007 aller unselbstständig Beschäftigten.
  • 9 von 10 Teilzeitkräften sind Frauen, 39% aller erwerbstätigen Frauen arbeiten in Teilzeit und nur 4% aller erwerbstätigen Männer (Statistik Austria).

Eine Untersuchung von SORA 2006 zeigt dass lediglich 22% der Teilzeitarbeitenden sich diese Form der Beschäftigung wünschen.


Freie Dienstverträge:

  • Freie Dienstverträge unterliegen keinen Mindestlohntarifen, es gibt kein 13. und 14.Monatsgehalt und erst ab dem 4.Krankheitstag Krankengeld.
  • Die Anzahl der Freien Dienstverträge ist von 14 699 (1998) auf 26 075 (2007) gestiegen. 2007 verfügten 12 549 Männer und 13 528 Frauen über Freie Dienstverträge. Zudem gab es 43 573 geringfügig Freie Dienstverträge, das heißt ohne Anspruch auf Versicherungsleistungen (Hauptverband).

Unregelmäßige Beschäftigung:

  • Über 700 000 (ca. 22% aller unselbstständig Beschäftigten) Personen hatten 2005 Episoden von Arbeitslosigkeit und/oder geringfügiger Beschäftigung. Diese Personen üben im Laufe eines Jahres mehrere Beschäftigungsformen aus oder wechseln auch zwischen Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Nicht-Erwerbstätigkeit. Diese Gruppe nimmt stärker zu als die Beschäftigung insgesamt. Der Anteil der Personengruppe wächst fast unmerklich aber beständig (AK 2007).


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Verantwortlich für den Inhalt: Mag.a Birgit Schatz, ArbeitnehmerInnen- und KonsumentInnenschutzsprecherin, Abgeordnete zum Nationalrat, Karl Öllinger, Sozialsprecher und Abgeordneter zum Nationalrat; Mag.a Ines Hofbauer,
Referentin für ArbeitnehmerInnenpolitik; Lukas Wurz, Sozialreferent