Armut besteht nicht allein im Fehlen ausreichender ökonomischer Absicherung, sondern auch in gesellschaftlicher Ausgrenzung. Arm ist, wer - aus welchen Gründen auch immer - am gesellschaftlichen Reichtum und am gesellschaftlichen, sozialen und politischen Leben nicht oder nicht voll teilhaben kann.
In Österreich, dem fünftreichsten Land der Welt, leben gegenwärtig mehr als eine Million Menschen in Haushalten mit Einkommen unter der so genannten Armutsgefährdungsschwelle (2004: Euro 848,-). Ca. 460.000 Menschen (darunter 114.000 Kinder) leben unter Bedingungen verfestigter Armut. Sie müssen neben der Einkommensarmut auch mehrere Faktoren sozialer Ausgrenzung in Kauf nehmen.
Die Grünen haben mit ihrem Modell der bedarfsorientierten und lebenslagenorientierten Grundsicherung einen umfassenden Vorschlag zur Verhinderung von Einkommensarmut und zur sozialen Integration vorgelegt. In einer ersten Phase kann mit der Sockelung von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Sozialhilfe die Einkommenssituation von über 400.000 Menschen über die Armutsgefährdungsschwelle gehoben werden. Mit dem Ausbau sozialer Dienstleistungen (Beratung, Betreuung, Bildung, Gesundheit,...) kann darüber hinaus das Element der sozialen Ausgrenzung zurückgedrängt werden.
Die Umsetzung der von den Grünen geplanten Maßnahmen ist keine Frage der Finanzierbarkeit, sondern einzig des politischen Willens.
Inhalt:
Das soziale Sicherungssystem Österreichs steht auf völlig überholter Basis: Arbeitslosenversicherung und Pensionsversicherung stellt auf Familien ab, in denen der Mann kontinuierlich im Erwerbsprozess aktiv ist, während Frauen sich vor allem der Kinderbetreuung widmen und gegebenenfalls dazuverdienen.
Tatsache ist aber, dass Menschen heute bei weitem nicht mehr bruchlose Erwerbskarrieren haben und dass klassische Ehen nicht jene Haltbarkeit aufweisen, die Voraussetzung für kontinuierliche soziale Sicherheit im österreichischen Sozialsystem ist. Vielmehr prägen kurze und wechselnde Beschäftigungsverhältnisse (das durchschnittliche Beschäftigungsverhältnis dauert in Österreich 1,8 Jahre) mit regelmäßig wiederkehrenden Phasen der Arbeitslosigkeit (jeder Mensch in Österreich ist statistisch gesehen in vier Jahren 111 Tage arbeitslos, im Jahr sind insgesamt 1 Mio. Menschen zumindest kurzfristig arbeitslos) und neue Beziehungsformen wie Lebensgemeinschaften und Patchwork-Familien das Leben in diesem Land. Daraus resultieren vielfache Möglichkeiten (etwa für AlleinerzieherInnen nach Scheidung, Teilzeitbeschäftigte, atypisch Beschäftigte,...), aus dem System der sozialen Sicherheit herauskatapultiert zu werden.
1.000.030 Menschen in Österreich (ca. 13% der Bevölkerung) leben in Haushalten, die mit Einkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle auskommen müssen. Etwa 460.000 Menschen (ca. 6% der Bevölkerung) müssen neben dem niedrigen Haushaltseinkommen auch noch mehrere Faktoren sozialer Ausgrenzung in Kauf nehmen und leben unter Bedingungen "verfestigter, manifester Armut".
Besondere Konzentration von Einkommensarmut finden sich insbesondere in folgenden Bevölkerungsgruppen:
Zum Vergleich: Die gesamtösterreichische Armutsgefährdungsrate (= der Durchschnitt) liegt bei 13%.
Geographisch ist die Armutsgefährdung in Wien mit 16% und in Städten oder Gemeinden mit weniger als 10.000 EinwohnerInnen mit 14% überdurchschnittlich hoch.
Working poor: Auffällig ist, dass Erwerbstätigkeit zwar die Gefahr der Einkommensarmut reduziert, aber nicht beseitigt. 277.000 erwerbstätige Menschen leben trotz Erwerbstätigkeit in Haushalten mit Einkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle. 190.000 Menschen leben unter Bedingungen der Einkommensarmut, obwohl sie dauerhaft (also ganzjährig) einer Erwerbsarbeit nachgehen. 196.000 Menschen leben unter Bedingungen der Einkommensarmut, obwohl sie einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen! Auch prekäre Beschäftigungsformen erhöhen die Armutsgefährdung erheblich (18%).
Zur Verhinderung von Armut und gesellschaftlicher Ausgrenzung schlagen die Grünen das Modell der lebenslagen- und bedarfsorientierten Grundsicherung vor. Unmittelbar in einer ersten Phase umzusetzen sind und somit auch innerhalb einer Legislaturperiode wirksam werden können:
Diese Maßnahmen haben unmittelbare Auswirkungen auf das Einkommen der Haushalte von zumindest 400.000 Menschen und verbessern somit die Situation eines großen Teil jener Personen, die gegenwärtig unter Bedingungen verfestigter Armut leben müssen (gegenwärtig ca. 460.000 Menschen). Sie verursachen zusätzliche Kosten von ca. Euro 500 Mio.; das sind 0,3% des Brutto-Inlandsproduktes (2005: Euro 246 Mia.) oder 0,75% des Bundesbudgets (Voranschlag 2006: Euro 66,1 Mia.). Die Umsetzung der von den Grünen geplanten Maßnahmen ist somit keine Frage der Finanzierbarkeit, sondern einzig des politischen Willens.
In einer zweiten Phase sind weitere Elemente des Grundsicherungsmodells zu setzen (Pensionsmodell, Rahmenbedingungen, Infrastruktur, Ausbau des Angebots an sozialen Dienstleistungen,...).
Wie wird Armut erhoben?
Im Rahmen des EU-weiten EU-SILC-Programms (EU-Statistics on Income and Living Conditions) werden via Mikrozensus Daten erhoben und ausgewertet. Dabei finden sowohl quantitative wie auch qualitative Kriterien Berücksichtigung.
Als quantitatives Kriterium gilt das Haushaltseinkommen. Hierbei gelten 60% des Medians des gewichteten Haushaltseinkommens als "Armutsgefährdungsschwelle".
Das Median-Haushaltseinkommen ist jener Wert, über den jeweils 50% der Haushalte verfügen bzw. nicht verfügen. Dieser Wert ist NICHT ident mit dem Durchschnittseinkommen, da bei Letzterem sehr hohe Einkommen eine deutlich Verzerrung des Ergebnisses bewirken.
Die Gewichtung bei der Feststellung des Haushaltskommen sieht vor, dass jedem ersten Erwachsenen in einem Haushalt der Faktor eins, jeder weitere Erwachsene 0,5 und Kindern der Faktor 0,3 zugewiesen wird. Das Haushaltseinkommen wird durch die Faktorensumme geteilt. Bspl.: Bei einem Haushalt von zwei Erwachsenen und zwei Kindern ist das Haushaltseinkommen durch 2,1 (nämlich 1 + 0,5 + 0,3 + 0,3) zu teilen.
60% des Medians des gewichteten Haushaltseinkommens sind gegenwärtig ca. Euro 848,-.
Neben dem Einkommen werden auch andere, qualitative Kriterien erhoben, um etwa Personen, die freiwillig und ohne weitere Probleme mit weniger Geld auskommen (z.B. junge Studierende) zu erfassen wie auch Menschen mit höherem Einkommen, die auf Grund individueller Problemlagen dennoch als armutsgefährdet anzusehen sind.
Solche Kriterien sind z.B.: * Leistbarkeit neuer Kleidung, * Zahlung von Kreditraten, oder: * Unmöglichkeit, sich trotz Kaufwunsches und Bedarfs einen Computer, ein Auto oder einen Geschirrspüler anzuschaffen.
Von "verfestigter" oder "manifester Armut" wird gesprochen, wenn zusätzlich zur Einkommensarmut mehrere Faktoren sozialer Ausgrenzung festzustellen sind. Dies trifft bei etwa 6% der Bevölkerung zu.
Quasi in Ergänzung der Wünsche werden weitere qualitative Kriterien abgefragt; etwa: * Haben Sie in den letzten vier Wochen Besuch gehabt? * Waren Sie in den letzten zwei Jahren auf Urlaub?
Diese Fragen zielen auf die tatsächliche gesellschaftliche Integration ab.
Anmerkungen:
Das Grüne Modell der Grundsicherung sieht, anders als die Armutsforschung und EU-Silc, keine Gewichtung innerhalb eines Haushalts vor. Gleichgelagerte Situationen sind auch gleich zu bewerten, weswegen jede erwachsene Person im Modell der Grünen mit dem Faktor 1, jedes Kind mit dem Faktor 0,3 bewertet wird.
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Verantwortlich für den Inhalt: Karl Öllinger, Grüner Sozialsprecher und Abgeordneter zum Nationalrat; Lukas Wurz, Referent für Arbeit und Soziales des Grünen Parlamentsklubs.