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Arbeitszeitpolitik

„Arbeitszeitflexibilisierung“ bewirkt tatsächlich ein Ansteigen der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Unser Anliegen ist es im Sinne der ArbeitsnehmerInnen, Normal- und Höchstarbeitszeiten zur verkürzen. Nur so können individuelle, selbstbestimmtere Lebens- und Erwerbsverlaufentwürfe ermöglicht werden. Arbeitszeitverkürzung ist die Basis, um Erwerbsarbeitszeit und unbezahlter Arbeit zwischen Frauen und Männern gerechter zu verteilen.

Arbeitszeitverkürzung als Basis für mehr Gerechtigkeit

Die jüngsten Tendenzen in der Arbeitszeitpolitik unter dem Titel „Arbeitszeitflexibilisierung“ bewirken vor allem einen Anstieg der bereits hohen tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten und Überstunden in Österreich. Indirekt fördert sie auch die ohnehin sehr ungleiche Aufteilung der Erwerbsarbeitszeit und unbezahlten Arbeit zwischen Frauen und Männern. Der Druck auf viele ArbeitnehmerInnen wird ständig größer, während sie im Gegenzug dazu keine neuen Gestaltungsmöglichkeiten in Bezug auf ihre Arbeitszeiten erhalten. Neue Arbeitsformen, häufigere Berufswechsel, mehr Bedarf an Weiterbildung, der Anspruch einer gerechteren Aufteilung der Arbeit im Haushalt und der Betreuung von Kindern, sowie Aufgaben und Interessen abseits des Erwerbslebens machen aber eigentlich kürzere und flexiblere Arbeitszeiten notwendig. Unser Anliegen ist es daher, Normal- und Höchstarbeitszeiten zur verkürzen, um individuelle, selbstbestimmtere Lebens- und Erwerbsverlaufentwürfe zu ermöglichen und eine gerechtere Verteilung von Erwerbsarbeitszeit und unbezahlter Arbeit zwischen den Geschlechtern zu fördern.

Inhalt:

Grüne Position

Die aktuelle Tendenz zur Ausweitung der Arbeitszeit lehnen wir sowohl aus Gründen der Frage der Lebensqualität, der Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben, der Frage der Vereinbarkeit von Beruf und restlichem Leben, der Gleichstellungspolitik sowie arbeitsmarktpolitischen Gründen ab. Auf der anderen Seite der aktuellen zu kritisierenden Arbeitszeitpolitik steht die Ausweitung nichtexistenzsichernder, unfreiwilliger Teilzeitarbeit und geringfügiger Beschäftigung. Eine gerechtere Verteilung der Arbeitszeit ist daher Gebot der Stunde. Unser Anliegen ist es, die Möglichkeiten für ArbeitnehmerInnen die Arbeitszeit nach persönlichen Bedürfnissen zu gestalten auszubauen, um individuelle, selbstbestimmte und gerechte Lebens- und Erwerbsverlaufentwürfe besser zu unterstützen. Neue Arbeitsformen, häufigere Berufswechsel, mehr Bedarf an Weiterbildung, der Anspruch einer gerechteren Aufteilung der Arbeit im Haushalt und der Betreuung von Kindern, sowie Aufgaben und Interessen abseits des Erwerbslebens machen zudem kürzere und flexiblere Arbeitszeiten notwendig. Verschiede Lebensphasen und -biographien sollen in der Arbeitszeitpolitik ihre angemessene Berücksichtigung finden. Produktivitätszuwächse müssen sich nicht nur in Lohnsteigerungen, sondern auch in kürzeren Arbeitszeiten niederschlagen.

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Grüne Forderungen zu einer nachhaltigen und gerechten Arbeitszeitpolitik:

  • Die Förderung individueller Arbeitszeitverkürzungen durch den Rechtsanspruch auf bezahlte Karenzen (Bildung, Teilzeitbildungskarenz, Betreuung, Bildung, Umorientierung oder Burn-Out Prävention) bei Bezug eines fiktiven Arbeitslosengeldes bzw. mindestens der Höhe der Grundsicherung.
  • Eine gerechte Verteilung von Erwerbsarbeitszeit und unbezahlter Arbeit durch Senkung der Normal- und Höchstarbeitszeiten.
  • Eine Evaluierung der Auswirkungen der jüngsten AZG Novelle in Österreich unter besonderer Berücksichtigung der bereits im Zuge der Beschlussfassung offenkundigen arbeitsmedizinischen Bedenken.
  • Wirkliche Chancengleichheit und Aufwertung von Teilzeitarbeit.
  • Die Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie verhindern.
  • Die Abschaffung des Titels „geringfügige Beschäftigung“ und die Umsetzung eines vollen Versicherungsschutzes für alle Arbeitsverhältnisse unabhängig vom Ausmaß der Arbeitszeit und der Summe des Einkommens.

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Problemaufriss

Der Trend zur Ausweitung der Arbeitszeiten hat ganz Europa erfasst. Mit der Neuauflage der EU-Arbeitszeitrichtlinie (siehe Factsheet EU-Arbeitszeitrichtlinie) im Juni 2008, für die auch die SPÖ/ÖVP Regierung stimmte, erfolgte erstmals eine Verschlechterung einer europäischen sozialpolitischen Mindestnorm. Statt bisher 48h max. zulässige Arbeitszeit pro Woche sind jetzt 60 bzw. 65 Stunden und mehr erlaubt. Inaktive Bereitschaftsdienste gelten ab nun auch nicht mehr als Arbeitszeit. Die nationalen Regierungen haben mit der neuen Arbeitszeitrichtlinie mehr Spielraum für Arbeitszeitflexibilisierungen, den sie nützen können, aber nicht müssen. Aktuelle Trends in der Arbeitszeitpolitik machen die Nutzung der Möglichkeit sehr wahrscheinlich. Die Richtlinie muss allerdings noch durch das Europäische Parlament im Dezember 2008 bestätigt werden.

Unsere aktuelle Arbeits- und Lebenswelt ist gekennzeichnet durch die zunehmende Auflösung der Grenzen zwischen den Bereichen „Arbeit“ und „restlichem Leben“. Ähnlich wie bei den Beschäftigungsverhältnissen (atypische Beschäftigung) findet auch im Bereich der Arbeitzeit eine Flexibilisierung meist auf Kosten der ArbeitnehmerInnen statt. Diese umfasst mehrere Varianten, sowohl was die Aufteilung als auch die Dauer der Arbeitszeit betrifft, bis hin zur „Vertrauensarbeitszeit“, wo es keine bestimmte Anwesenheitspflicht mehr gibt, Hauptsache die Arbeit ist fristgerecht erledigt und dies bei meist sehr knappen Fristen. Für immer mehr atypisch Beschäftigte, wie etwa Freie DienstnehmerInnen und Neue Selbstständige spielt die Arbeitszeit in der Vergütung ihrer Arbeit keine Rolle mehr.

In der öffentlichen Debatte wiederholen sich Forderungen der VertreterInnen der Industrie nach einer generellen Ausdehnung der Normalarbeitszeit, je nach dem auf 42 bis 50 Wochenstunden bei gleichem Lohn. Diese stehen in krassem Widerspruch zu einer Debatte um die steigende Bedeutung der Work-Life-Ballance. Poltitische Maßnahmen zur Unterstützung einer besseren Work-Life Balance werden bis dato keine ergriffen.

Politische Maßnahmen:
Im Juni 2007 wurde unter dem Titel „Arbeitszeitflexibilisierung“ die Novelle des Arbeitszeitgesetzes im Nationalrat beschlossen.

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Wesentliche Inhalte der aktuellen Novelle:

  • Ausdehnung der maximal zulässigen Höchstarbeitszeiten von 12h/Tag und 60h/Woche innerhalb von 24 statt bisher 12 Wochen im Jahr
  • Generelle Möglichkeit der Ausweitung der täglichen Normalarbeitszeit auf 10 Stunden (4 Tage Woche)
  • Beide neu geschaffenen Möglichkeiten sind auf Betriebsebene durch Betriebsvereinbarung und in Betrieben ohne Betriebsrat durch Einzelvereinbarung einführbar
  • Einführung eines Zuschlags bei Bezahlung für Mehrarbeit von Teilzeitkräften von 25% (für Vollzeit 50%) der erst nach drei Monaten ausbezahlt werden muss, wenn die Mehrarbeit vorher nicht in Form von Zeitausgleich abgegolten wurde. Durch diesen langen Durchrechnungszeitraum wir die Auszahlung der Überstunden und damit die zum Teil Beseitigung der Benachteiligung in der Teilzeitarbeit sehr unwahrscheinlich.

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Auswirkungen der gegenwärtigen Arbeitszeitpolitik

Unter dem Titel „Arbeitszeitflexibilisierung“ wird derzeit europaweit eine unausgewogene Arbeitszeitpolitik vor allem im Sinne der ArbeitgeberInnen vorangetrieben, die in erster Linie zu einer Ausweitung der Normal- und Höchstarbeitszeiten führt und im Rahmen derer ArbeitnehmerInnen kaum neue Gestaltungsmöglichkeiten erhalten. Die Ausweitung der Arbeitszeiten wird als „Wahlmöglichkeit“ angepriesen, diese ist aber angesichts des Drucks, der am Arbeitsmarkt herrscht und der Verlagerung der Regelungen auf Betriebs- und die individuelle Ebene anzuzweifeln.

Generell steigt der Druck auf einzelne Beschäftigte länger und mehr zu arbeiten. Das geht auf Kosten ihrer Gesundheit, ihrer Freizeit, ihres ehrenamtlichen Engagements und ihrer Lebensqualität. Der Trend der Ausweitung der Arbeitszeiten führt zur individuellen Zeitnot und nimmt rasant zu. Viele leiden darunter, Frauen mehr als Männer, Jüngere mehr als Ältere, Eltern mehr als Kinderlose. Gesundheitliche Probleme, Burn-Out-Situationen und die Zementierung geschlechtlicher Rollen und Arbeitsteilung sind die Folge. Arbeitszeitverlängerung bringt zudem keine neuen Jobs, sondern führt dazu, dass Stammbelegschaften noch intensiver genutzt werden. Andere hingegen finden nur geringfügige Arbeit oder Teilzeitarbeit.

Geschlecht
Insbesondere Frauen sind auf Grund ihrer gesellschaftlichen Rollenzuweisung gezwungen, permanent Arrangements zwischen „Arbeitszeit“ und „Lebenszeit“ zu finden. Lösungen werden dann auf individueller und privater Ebene gefunden. Dies erfolgt gegenwärtig überwiegend mit der Aufnahme von Teilzeitarbeit. Diese ist selten freiwillig gewählt, denn aufgrund der Defizite in der öffentlichen Kinderbetreuung und der vorherrschenden traditionellen Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern und den fehlenden Jobs ist Teilzeit oft ihre einzige Möglichkeit. Frauen zahlen aber mit dem gegenwärtigen Arbeitszeitregime einen hohen Preis für ihre Bemühungen mehrere Lebensbereiche zu vereinbaren: unterqualifizierte Beschäftigung, geringe berufliche Entwicklungsmöglichkeiten, mangelnde Existenzsicherung.

Die Frage der Gestaltung der Arbeitszeit hat gravierende Auswirkungen auf die Geschlechterverhältnisse. Eine Verlängerung bzw. Ausdehnung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeiten wirkt einer gerechteren Verteilung bezahlter und unbezahlter Arbeit entgegen und verstärkt traditionelle Geschlechterrollen. Wenn Vollzeitarbeit derart ausufert, werden viele Frauen kaum mehr die Möglichkeit haben, dieser nachzugehen und noch mehr als bisher dazu gezwungen sein, Teilzeitarbeit zu leisten. Viele Männer hingegen, die sich überwiegend in Vollzeitbeschäftigungen befinden, haben immer weniger Zeit sich der unbezahlten Arbeit und ihrer Familien zu widmen.

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Harte Fakten

Schon jetzt verfügt Österreich laut einer jüngsten europaweiten Umrage mit 42,4 h/Woche gemeinsam mit GB über die durchschnittlich höchsten tatsächlich geleisteten Wochenarbeitsstunden in Europa (EUROSTAT 2006).

Mehr als früher fallen Wunscharbeitszeiten und Realität der EuropäerInnen auseinander, in Österreich noch stärker als im EU-Schnitt. Nach einer Untersuchung der Europäischen Stiftung für Lebens- und Arbeitsbedingungen (1998) wollen in Österreich Männer ihre tatsächliche Arbeitszeit um 5,6 Stunden reduzieren (auf 39,6), Frauen um 3,6 Stunden (auf 32,1). Im Europäischen Durchschnitt wird von Männern eine wöchentliche Arbeitszeit von 36,8 Stunden gewünscht, von Frauen 30,4 Stunden.

Die Zahl jener, die in Österreich regelmäßig Überstunden leisten, hat sich von 2004 bis 2007 um 26,8 % auf 822.000 aller Beschäftigten erhöht. Die insgesamt erbrachten Überstunden entsprechen immerhin einem Arbeitskräftepotential von 190.000 Personen - bei Vollzeit. 18% der Überstunden – also bei jeder und jedem 5. ArbeitnehmerIn – erfolgen unbezahlt (Studie AK).

Innerhalb der EU ist der Anteil der Teilzeitkräfte nur in GB und den Niederlanden höher als in Österreich. Im Vergleich zu der Entwicklung der EU-weiten Teilzeitquote ist der Anstieg in Österreich wesentlich markanter ausgefallen. Im Jahr 2000 lag die Teilzeit-Quote noch deutlich unter dem EU-Durchschnitt, 2006 mit fast 40,2% deutlich über dem Schnitt der EU-25 von 32,7%, (Eurostat 2007).

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Verantwortlich für den Inhalt: Mag.a Birgit Schatz, ArbeitnehmerInnen- und KonsumentInnenschutzsprecherin, Abgeordnete zum Nationalrat, Karl Öllinger, Sozialsprecher und Abgeordneter zum Nationalrat; Mag.a Ines Hofbauer,
Referentin für ArbeitnehmerInnenpolitik; Lukas Wurz, Sozialreferent