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23.07.2009 08:58

Dringliche Anfrage an BM Pröll zu Spekulationsgeschäften der ÖBFA

Durch eine gemeinsame Initiative von Grünen und BZÖ im Bundesrat wird es bei der heutigen Plenarsitzung zu einer dringlichen Anfrage an Finanzminister Josef Pröll hinsichtlich der Spekulationsgeschäfte der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) kommen. „Angesichts der drohenden Millionenverluste durch Spekulationsgeschäfte der ÖBFA und der Tatsache, dass niemand dafür die politische Verantwortung übernehmen will, verlangen wir vom zuständigen Finanzminister Pröll volle Aufklärung und klare Informationen, wie es zu diesem Debakel kommen konnte, welche Sanierungsschritte eingeleitet wurden und wie künftig derart überzogene Risiken verhindert werden sollen“, erklärt der Fraktionsführer der Grünen im Bundesrat, Stefan Schennach.

Extra "Spielgeld" aufgenommen

"Ich erwarte mir, dass der Finanzminister heute im Bundsrat detailliert Auskunft gibt und sich nicht zum wiederholten mal an der Beantwortung parlamentarischer Anfragen vorbeischwindelt oder seinen Staatssekretär vorschickt", verlangt Schennach.

Der Rechnungshof hielt in seinem Bericht zur ÖBFA unmissverständlich fest, dass bis zum Ausbruch der Finanzkrise 2007 die Bundesgelder nicht nur spekulativ und noch dazu mit besonderem Klumpenrisiko investiert wurde sondern zu schlechter Letzt entgegen den Aufgaben der ÖBFA auch noch extra „Spielgeld“ aufgenommen wurde. Das steht im krassen Gegensatz zu den Aussagen von Minister Pröll in einer Anfragebeantwortung an die Grünen, in der er meinte, dass die ÖBFA eine konservative Veranlagungsstrategie betreibe, um die Risiken für den Bund möglichst gering zu halten. „Es ist schon eine ziemliche Chuzpe von Minister Pröll, wenn er glaubt, damit die Tatsachen unter den Teppich kehren zu können“, meint Schennach.

Da die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ein Recht darauf haben im Detail informiert zu werden, was mit ihren Steuergeldern genau passiert ist, verlangen die BundesrätInnen von Grünen und BZÖ Antworten auf folgende dringliche Fragen:

  1. Zu welchem Zeitpunkt wurden Sie von den sich abzeichnenden finanziellen Nachteilen durch die Veranlagung der ÖBFA in hoch riskante Wertpapiere informiert?
  2. Von wem wurden Sie konkret darüber informiert?
  3. Welchen konkreten Inhalts waren die Ihnen zugegangenen Informationen?
  4. Welche Schritte haben Sie in der Folge gesetzt, um ab dem Zeitpunkt ihrer Kenntnisnahme von den Vorgängen die Veranlagung in hoch gefährdete Wertpapiere zu verhindern?
  5. Aus welchem Grund wurde trotz Ihrer Ankündigung, die Empfehlung des Rechnungshofes in Hinblick auf gesetzliche Änderungen zur Sicherstellung des Vier-Augenprinzips in der ÖBFA im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2009 doch nicht umgesetzt?
  6. Wann gedenken Sie die entsprechende Empfehlung des Rechnungshofes hinsichtlich des Vier-Augenprinzips umzusetzen?
  7. Aus welchem Grund wollen Sie eine getreue Darstellung der finanziellen Lage des Bundes und seiner Vermögenswerte erst im Zuge der zweiten Etappe der Haushaltsrechtsreform und somit erst ab 2013 ermöglichen?
  8. Wurde der vom Rechnungshof in Zusammenhang mit der Veranlagung von Kassamitteln geforderte Stress- und Krisentest bereits eingeführt?
  9. Mit welchen finanziellen Auswirkungen aufgrund der Finanzkrise rechnet die ÖBFA insgesamt bei ihrer eigenen Anlagestrategie? Welche Auswirkungen ergeben sich daraus auf das Budget des Bundes?
  10. Können Sie ausschließen, dass die ÖBFA in Steueroasen – ähnlich wie in die Kommunalkredit AG in Zypern - spekuliert hat?
  11. Wenn nein, mit welchem maximalen Konsolidierungsbedarf rechnen Sie bei derÖBFA?
  12. Welche Auswirkungen hätte das auf das Budget in den nächsten drei Jahren?
  13. Wie erklären Sie sich die Berichte in österreichischen Tageszeitungen, wonach die ÖBFA in drei „Structured Investment Vehicles (SIV)“ mit Sitz auf den Cayman Islands investiert hat?
  14. Warum haben diese SIV ihren Sitz auf den Cayman Islands?
  15. Wie ist das Risiko jener umgeschichteten Veranlagungen einzuschätzen, die die ÖBFA im Zuge der Restrukturierungen der im Jahr 2007 notleidend gewordenen Forderungen in Höhe von 691 Mio. Euro eingegangen ist?
  16. Warum haben Sie zu einem Zeitpunkt, zu dem Sie von den drohenden Verlusten aus der Veranlagung von Kassamitteln im Jahr 2007 und damit zusammenhängend von den Vorhaltungen der Rechnungshofprüfung bereits Kenntnis hatten, in der Beantwortung der Fragen 9, 18, 19 und 20 der Anfrage 396/J des Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde vom 9.12.2008 noch immer von „konservativer Veranlagungsstrategie“, „keine Spekulation“, „vorsichtige Veranlagungsstrategie“ und „Verzicht auf mögliche höhere Veranlagungserträge“ gesprochen?
  17. Warum wurden die ABCP-Veranlagungen von Kassamitteln durch die ÖBFA von Jänner bis August 2007 auf über 10 Mrd. Euro ausgeweitet?
  18. Wie verträgt sich die im Vergleich zu den Vorjahren enorme Ausweitung der Kassamittel des Bundes (Kassenstärker) im Jahr 2007 und damit zusammenhängend die Ausweitung der Veranlagungen mit der in § 40 Absatz 1 BHG normierten Regelung, wonach die zur Leistung der Ausgaben des Bundes notwendigen Geldmittel nur in dem Ausmaß bereitzustellen sind, als dies zur Erfüllung fälliger Verpflichtungen erforderlich ist?
  19. Warum wurden von April bis September 2007 gerade die Veranlagungen im Bereich der Asset Backed Commercial Papers (ABCP) ohne Liquiditätsgarantie von 0,815 Mrd. Euro auf 4,922 Mrd. Euro ausgeweitet?
  20. Wie erklären Sie sich diese Ausweitung vor dem Hintergrund der bereits Mitte 2006 erkennbar einsetzenden US-Immobilien und US-Subprime-Krise?
  21. Wäre es nicht - gerade vor dem Hintergrund der bereits Mitte 2006 erkennbar einsetzenden US-Immobilien und US-Subprime-Krise - Aufgabe eines professionell agierenden Schuldenmanagements gewesen, eigene Krisentests in Bezug auf die erworbenen Finanzprodukte – wie vom Rechnungshof eingefordert – durchzuführen, anstatt sich blind auf die Einschätzung der Rating Agenturen zu verlassen?
  22. Wie verteilt sich der Nettoertrag von 685 Mio. Euro aus der Veranlagung von Kassamitteln auf die einzelnen Jahre zwischen 1998 und 2008?
  23. Welche Volumina an Kassamitteln wurden in den jeweiligen Jahren seit 1998 veranlagt?
  24. Welchen Anteil hatten in jeweiligen Jahren die ABCP-Veranlagungen?
  25. Sind in dieser Nettoertragsrechnung die Finanzierungskosten (Zinsaufwand, sonstiger Aufwand) für die Aufnahme der Kassamittel inkludiert?
  26. Wie hoch ist der Zinsaufwand bzw. sonstige Aufwand für die aufgenommenen Kassamittel in den jeweiligen Jahren 1998 bis 2008?
  27. Wie kommt die Minderung des Zinsaufwandes in Höhe von 3,024 Mrd. Euro durch den Einsatz von Derivativgeschäften für den Zeitraum 2002 bis 2007 zustande?
  28. Welche Annahmen hat die ÖBFA diesen Berechnungen zugrunde gelegt?
  29. Wie verteilt sich diese Minderung des Zinsaufwandes auf die Jahre 2002 bis 2007?


 




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