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Nationalratswahl 2008

Am 28. September 2008 findet die nächste Nationalratswahl in Österreich statt. Hier finden Sie wichtige Informationen rund ums Wählen:

Wahlberechtigung

Aktiv wahlberechtigt für die Teilnahme an einer Nationalratswahl ist eine Österreicherin oder ein Österreicher, wenn sie/er spätestens mit Ablauf des Tages der Nationalratswahl das 16. Lebensjahr vollendet hat. Das Erlangen des passiven Wahlrechts bei einer Nationalratswahl erfolgt wenn ein(e) Bewerber(in) am Stichtag der Wahl die österreichische StaatsbürgerInnenschaft besitzt und spätestens mit Ablauf des Tages der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat. Für Nationalratswahlen besteht in Österreich keine Wahlpflicht.

Die Wahlberechtigten sind in Österreich in fortlaufend geführten WählerInnenevidenzen zusammengefasst. Anlässlich einer Wahl wird, basierend auf diesen WählerInnenevidenzen, ein WählerInnenverzeichnis erstellt. Sowohl was die WählerInnenevidenz, als auch, was das WählerInnenverzeichnis betrifft, hat jede/r ein Einsichtsrecht und ein Einspruchsrecht. Mit einem Einspruch können Personen in eine WählerInnenevidenz oder in ein WählerInnenverzeichnis hinein- oder herausreklamiert werden.

Zuständig hierfür ist das:

Bundesministerium für Inneres, Abteilung III/6

Postfach 100, A-1014 Wien

Telefon: (+43/1) 53126/2464

e-mail: HYPERLINK "mailto:wahl@bmi.gv.at"wahl@bmi.gv.at

Wahlkreise

Für die Nationalratswahl ist Österreich in neun Landeswahlkreise sowie in 43 Regionalwahlkreise aufgeteilt.

HYPERLINK "http://www.gruene.at/uploads/media/wahlkreise_bundesweit.pdf"Hier finden Sie die Aufteilung der Wahlkreise österreichweit (PDF, 83.9 KB)

Wien ist einer der Landeswahlkreise und ist in sieben Regionalwahlkreise unterteilt, in denen insgesamt 33 Mandate vergeben werden:

Wien Innen-Süd

Gemeindebezirke: Landstraße, Wieden, Margareten

3 Mandate

Wien Innen-West

Gemeindebezirke: Innere Stadt, Mariahilf, Neubau, Josefstadt, Alsergrund

3 Mandate

Wien Innen-Ost

Gemeindebezirke: Leopoldstadt, Brigittenau

3 Mandate

Wien Süd

Gemeindebezirke: Favoriten, Simmering, Meidling

7 Mandate

Wien Süd-West

Gemeindebezirke: Hietzing, Penzing, Rudolfsheim-Fünfhaus, Liesing

6 Mandate

Wien Nord-West

Gemeindebezirke: Ottakring, Hernals, Währing, Döbling

5 Mandate

Wien Nord

Gemeindebezirke: Floridsdorf, Donaustadt

6 Mandate

Wählen mit Wahlkarte

Sollten Sie sich am Wahltag an einem anderen Ort als Ihrer Heimatgemeinde aufhalten, so können Sie nur mit einer Wahlkarte wählen.

Wo können Sie die Ausstellung Ihrer Wahlkarte beantragen?

Sie müssen bei der Gemeinde, in deren WählerInnenevidenz Sie geführt werden, mündlich oder schriftlich (auch per Telefax oder, falls bei der Gemeinde vorhanden, per E-Mail oder Internetmaske) die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen; dies ist seit der Wahlausschreibung möglich.

 

Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Ausstellung einer Wahlkarte beantragt werden?

Ein Wahlkartenantrag kann bis zum 24. September 2008 schriftlich (Online, E-Mail, Fax oder formloser schriftlicher Antrag) oder mündlich bis zum 26. September 2008 12.00 Uhr.

 

Welche Dokumente werden bei der Antragstellung einer Wahlkarte benötigt?

Wenn Sie Ihre Wahlkarte persönlich bei Ihrer Heimatgemeinde beantragen, benötigen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Pass, Führerschein). Der Meldezettel ist kein Identitätsnachweis! Sollten Sie Ihre Wahlkarte schriftlich beantragen, müssen Sie Ihre Identität auf andere Weise glaubhaft machen (z.B. Kopie des Passes).

 

Wann erhalten Sie die Wahlkarte?

Die Wahlkarte wird ca. 14 Tage vor dem Wahltag erhältlich sein. Sie können diese bei der Gemeinde persönlich abholen oder bei der Antragstellung um die Zusendung der Wahlkarte (unter Angabe der Zustelladresse) ersuchen.

 

Wie sieht die Wahlkarte aus?

Die Wahlkarte ist ein mit Aufdruck versehener verschließbarer Briefumschlag. Darin befinden sich ein Stimmzettel für die Wahl des Nationalrates, ein bedrucktes verschließbares Wahlkuvert, eine Liste aller KandidatInnen aller Parteien der Landesparteiliste und eine Information für WahlkartenwählerInnen.

 

Was haben Sie nach Erhalt der Wahlkarte zu tun?

Nachdem Ihnen die Wahlkarte übergeben bzw. übersendet wurde, sollten Sie diese - wie Sie diese von der Gemeinde übernommen bzw. per Post erhalten haben - bis zum Wahltag sorgfaltig aufbewahren. Keinesfalls sollte der Inhalt aus der Wahlkarte entnommen werden.

 

Wo haben Sie die Möglichkeit, am Wahltag mit der Wahlkarte Ihre Stimme abzugeben?

Mit der Wahlkarte können Sie am Wahltag nur in dem/den von der Gemeinde festgelegte(n) Wahllokal(en) für Wahlkartenwähler(innen) Ihre Stimme abgeben. Sie werden daher gebeten, sich rechtzeitig bei der Gemeinde, in der Sie sich am Wahltag aufhalten werden, zu erkundigen, wo sich ein Wahllokal für WahlkartenwahlerIinnen befindet und in welcher Zeit dieses Wahllokal geöffnet ist.

 

Wie können Sie mit einer Wahlkarte im Inland wählen?

Zunächst begeben Sie sich in ein für Wahlkartenwähler(innen) bestimmtes Wahllokal. Dort übergeben Sie dem/der Wahlleiter(in) Ihre Wahlkarte und weisen einen amtlichen Lichtbildausweis vor. Der/Die Wahlleiter(in) entnimmt anschließend den amtlichen Stimmzettel sowie das inliegende, mit der Nummer bedruckte, chamois-farbene Wahlkuvert aus der Wahlkarte und händigt Ihnen diese Unterlagen aus. Nach Ihrer Stimmabgabe in der Wahlzelle müssen Sie das verschlossene Wahlkuvert dem/der Wahlleiter(in) wiederum übergeben, damit er (sie) dieses der für die Ergebnisermittlung zuständigen Landeswahlbehörde übermitteln kann. Sollten Sie mit Ihrer Wahlkarte im eigenen Regionalwahlkreis wählen, so wird das chamois-farbene Wahlkuvert gegen ein blaues Wahlkuvert ausgetauscht, da Ihre Stimme in diesem Sprengel mit ausgezahlt wird.

 

Was haben Sie als Wahlkartenwähler(in) zu beachten?

Bitte beantragen Sie Ihre Wahlkarte rechtzeitig bei Ihrer Heimatgemeinde.

Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie ohne diese Wahlkarte nicht wählen (auch dann nicht, wenn Sie sich wider Erwarten am Wahltag in Ihrer Heimatgemeinde befinden)!

 

HYPERLINK "http://www.gruene.at/service/nationalratswahl_2006/#anf"Zurück

Stimmabgabe im Ausland

 

Sollten Sie sich ständig oder am Wahltag (28. September 2008) im Ausland aufhalten, so können Sie nur mittels Briefwahl Ihre Stimme abgeben.

 

Hierfür benötigen sie eine Wahlkarte. Die Wahlkarte können Sie bei der Gemeinde, in deren WählerInnenevidenz Sie eingetragen sind, mündlich oder schriftlich (im Postweg, per Telefax gegebenenfalls auch per E-Mail oder über die Internetmaske der Gemeinde) ab dem Tag der Wahlausschreibung beantragen. Wenn auch als letzter Termin für die mündliche oder schriftliche Beantragung einer Wahlkarte der vierte, dritte bzw. zweite Tag vor dem Wahltag gesetzlich festgelegt ist, ist dies angesichts des möglichen weiten Postwegs für eine tatsächliche gültige Stimmabgabe im Ausland für viele Fälle zu spät. Ein rechtzeitiges Einbringen des Antrags auf Ausstellung einer Wahlkarte unter Bedachtnahme auf Bearbeitungszeiten sowie den Postweg zurück zu Ihnen wird Ihnen daher nachdrücklich empfohlen.

 

Als AuslandsösterreicherIinnen können Sie die Wahlkarte auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland anfordern. (Siehe Wahlinformationen für AuslandsösterreicherInnen).

 

Der Versand der Wahlkarte beginnt knapp 3 Wochen vor dem Wahltag.

Sie können die Stimme im Ausland sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten.

 

Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel sowie ein gummiertes Wahlkuvert. Auf der Wahlkarte finden Sie die Anweisungen zur Ausübung der Briefwahl. Zudem liegt ein Informationsblatt bei.

 

Sie können die Briefwahl ausüben indem Sie

zunächst der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel sowie das gummierte beige Wahlkuvert entnehmen, dann

den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen,

den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das Wahlkuvert zurücklegen und anschließend

durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich erklären, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben, und schließlich

die Wahlkarte zukleben und zur Post bringen.

 

Die Wahlkarte muss im Postweg, allenfalls im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde oder einer österreichischen Einheit, an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermittelt werden. Sie muss spätestens am achten Tag nach dem Wahltag bis 14.00 Uhr dort einlangen, um in die Ergebnisermittlung einbezogen werden zu können.

 

Aus der Wahlkarte mit der eidesstattlichen Erklärung hat Ihre Identität sowie der Ort und der Zeitpunkt (Datum und lokale Uhrzeit) des Zurücklegens des verschlossenen Wahlkuverts in die Wahlkarte hervorzugehen. Die eidesstattliche Erklärung muss vor Schließen des letzten Wahllokals in Österreich abgegeben worden sein (beachten Sie gegebenenfalls die Zeitverschiebung gegenüber Österreich bei Angabe der Uhrzeit).

 

Durch die letzte Wahlrechtsreform, ist die Bestätigung eines/einer ZeugIn einer Vertretungsbehörde oder einer österreichischen Einheit auf der Wahlkarte ist seit 1. Juli 2007 nicht mehr vorgesehen. Sie können Ihre Stimme vollkommen eigenständig abgeben. Die Wahlkarte kann allerdings nur auf dem Postweg zur zuständigen Bezirkswahlbehörde geschickt werden; eine persönliche Überbringung ist nicht zulässig.

 

Informationen betreffend die Öffnungszeiten der österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland können Sie der Homepage des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten entnehmen.

Wahlinformationen für AuslandsösterreicherInnen

 

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben und sich an der Nationalratswahl beteiligen wollen, müssen Sie in die WählerInnenevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein und eine Wahlkarte haben.

 

Eintragung in die WählerInnenevidenz

Sofern Sie bisher in keiner Gemeinde in die WählerInnenevidenz eingetragen sind, müssen Sie einen entsprechenden Antrag auf Eintragung in die Evidenz stellen. Hierbei können Sie sich eines hierzu aufgelegten Formulars bedienen.

 

Das Formular ist auch bei allen österreichischen Gemeinden vorrätig. Ist es Ihnen nicht möglich, mit einer Gemeinde Kontakt aufzunehmen, so können Sie das Formular als ausfüllbare und speicherbare PDF-Datei herunterladen

 

HYPERLINK "http://www.forms2web.at/F2WTemplates/BMI/Waehlerevidenz/2007/Antrag_auf_Eintragung.pdf" www.forms2web.at/F2WTemplates/BMI/Waehlerevidenz/2007/Antrag_auf_Eintragung.pdf

 

Es sollte dazu auch die Ausfüllanleitung beachtet werden: www.bmi.gv.at/wahlen/Ausfuellanleitung.pdf

Den Antrag können Sie per Post, Telefax oder per E-Mail (eingescannt) direkt an die Gemeinde, zu der Ihr Anknüpfungspunkt (Lebensbeziehung, - verbindung) zu Österreich besteht, stellen. Schließen Sie bitte dem Antrag Belege an, die zur Glaubhaftmachung des im Formular angeführten Anknüpfungspunktes geeignet sind.

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird Sie die Gemeinde für die Dauer von zehn Jahren in ihre WählerInnenevidenz eintragen. sollte Ihr Antrag nicht zur Eintragung in die WählerInnenevidenz führen, so werden Sie darüber von der Gemeinde schriftlich verständigt.

Wichtige Links

 

HYPERLINK "http://www.bmi.gv.at/wahlen/"Bundesministerium für Inneres - Alle Informationen zur NR-Wahl 2006

HYPERLINK "http://www.bmaa.gv.at/view.php3?r_id=1166&LNG=de&version="Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten - Informationen zum Wählen im Ausland

HYPERLINK "http://www.bmi.gv.at/wahlen/bundeswahlbehoerde.asp"Bundeswahlbehörde

Webservice der Stadt Wien zur NR-Wahl 2008: www.wien.gv.at/wahlinfo/nr/2008/

HYPERLINK "http://www.gruene.at/service/nationalratswahl_2006/#anf"Zurück

Nationalratswahl 2008

Am 28. September 2008 findet die nächste Nationalratswahl in Österreich statt. Hier finden Sie wichtige Informationen rund ums Wählen:

Wahlberechtigung

Aktiv wahlberechtigt für die Teilnahme an einer Nationalratswahl ist eine Österreicherin oder ein Österreicher, wenn sie/er spätestens mit Ablauf des Tages der Nationalratswahl das 18. Lebensjahr vollendet hat. Das Erlangen des passiven Wahlrechts bei einer Nationalratswahl erfolgt wenn ein(e) Bewerber(in) am Stichtag der Wahl die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt und spätestens mit Ablauf des Tages der Wahl das 19. Lebensjahr vollendet hat. Für Nationalratswahlen besteht in Österreich keine Wahlpflicht.

Die Wahlberechtigten sind in Österreich in fortlaufend geführten Wählerevidenzen zusammengefasst. Anlässlich einer Wahl wird, basierend auf diesen Wählerevidenzen, ein Wählerverzeichnis erstellt. Sowohl was die Wählerevidenz, als auch, was das Wählerverzeichnis betrifft, hat jede/r ein Einsichtsrecht und ein Einspruchsrecht. Mit einem Einspruch können Personen in eine Wählerevidenz oder in ein Wählerverzeichnis hinein- oder herausreklamiert werden.

Zuständig hierfür ist das:
Bundesministerium für Inneres, Abteilung III/6
Postfach 100, A-1014 Wien
Telefon: (+43/1) 53126/2464
e-mail: wahl@bmi.gv.at

Wahlkreise

Für die Nationalratswahl ist Österreich in neun Landeswahlkreise sowie in 43 Regionalwahlkreise aufgeteilt.

Wien ist einer der Landeswahlkreise und ist in sieben Regionalwahlkreise unterteilt, in denen insgesamt 33 Mandate vergeben werden:

Wien Innen-Süd
Gemeindebezirke: Landstraße, Wieden, Margareten
3 Mandate

Wien Innen-West
Gemeindebezirke: Innere Stadt, Mariahilf, Neubau, Josefstadt, Alsergrund
3 Mandate

Wien Innen-Ost
Gemeindebezirke: Leopoldstadt, Brigittenau
3 Mandate

Wien Süd
Gemeindebezirke: Favoriten, Simmering, Meidling
7 Mandate

Wien Süd-West
Gemeindebezirke: Hietzing, Penzing, Rudolfsheim-Fünfhaus, Liesing
6 Mandate

Wien Nord-West
Gemeindebezirke: Ottakring, Hernals, Währing, Döbling
5 Mandate

Wien Nord
Gemeindebezirke: Floridsdorf, Donaustadt
6 Mandate

Wählen mit Wahlkarte

Sollten Sie sich am Wahltag an einem anderen Ort als Ihrer Heimatgemeinde aufhalten, so können Sie nur mit einer Wahlkarte wählen.

Wo können Sie die Ausstellung Ihrer Wahlkarte beantragen?

Sie müssen bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie geführt werden, mündlich oder schriftlich (auch per Telefax oder, falls bei der Gemeinde vorhanden, per E-Mail oder Internetmaske) die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen; dies ist seit der Wahlausschreibung möglich.

Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Ausstellung einer Wahlkarte beantragt werden?

Ein Wahlkartenantrag kann bis zum 24. September 2008 schriftlich (Online, E-Mail, Fax oder formloser schriftlicher Antrag) oder bis zum 26. September 2008 12.00 Uhr persönlich beim zuständigen Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamtes gestellt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich! Wahlkarten werden allerdings voraussichtlich erst ab 8. September 2008 ausgegeben, da erst ab diesem Zeitpunkt die Stimmzettel für die Nationalratswahl 2008 vorliegen.

Welche Dokumente werden bei der Antragstellung einer Wahlkarte benötigt?

Wenn Sie Ihre Wahlkarte persönlich bei Ihrer Heimatgemeinde beantragen, benötigen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Pass, Führerschein). Der Meldezettel ist kein Identitätsnachweis! Sollten Sie Ihre Wahlkarte schriftlich beantragen, müssen Sie Ihre Identität auf andere Weise glaubhaft machen (z.B. Kopie des Passes).

Wann erhalten Sie die Wahlkarte?

Die Wahlkarte wird ca. 14 Tage vor dem Wahltag erhältlich sein. Sie können diese bei der Gemeinde persönlich abholen oder bei der Antragstellung um die Zusendung der Wahlkarte (unter Angabe der Zustelladresse) ersuchen.

Wie sieht die Wahlkarte aus?

Die Wahlkarte ist ein mit Aufdruck versehener verschließbarer, chamois-farbener Briefumschlag.

Was beinhaltet die Wahlkarte?

In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel, ein chamois-farbenes mit der Nummer des jeweiligen Landeswahlkreises (z.B. Burgenland - 1, Kärnten - 2, Niederösterreich - 3, usw.) bedrucktes, gummiertes Wahlkuvert sowie ein Informationsblatt für das Wahlen im Ausland.

Was haben Sie nach Erhalt der Wahlkarte zu tun?

Nachdem Ihnen die Wahlkarte übergeben bzw. übersendet wurde, sollten Sie diese - wie Sie diese von der Gemeinde übernommen bzw. per Post erhalten haben - bis zum Wahltag sorgfaltig aufbewahren. Keinesfalls sollte der Inhalt aus der Wahlkarte entnommen werden.

Wo haben Sie die Möglichkeit, am Wahltag mit der Wahlkarte Ihre Stimme abzugeben?

Mit der Wahlkarte können Sie am Wahltag nur in dem/den von der Gemeinde festgelegte(n) Wahllokal(en) für Wahlkartenwähler(innen) Ihre Stimme abgeben. Sie werden daher gebeten, sich rechtzeitig bei der Gemeinde, in der Sie sich am Wahltag aufhalten werden, zu erkundigen, wo sich ein Wahllokal für Wahlkartenwahler(innen) befindet und in welcher Zeit dieses Wahllokal geöffnet ist.

Wie können Sie mit einer Wahlkarte im Inland wählen?

Zunächst begeben Sie sich in ein fur Wahlkartenwähler(innen) bestimmtes Wahllokal. Dort übergeben Sie dem/der Wahlleiter(in) Ihre Wahlkarte und weisen einen amtlichen Lichtbildausweis vor. Der/Die Wahlleiter(in) entnimmt anschließend den amtlichen Stimmzettel sowie das inliegende, mit der Nummer bedruckte, chamois-farbene Wahlkuvert aus der Wahlkarte und händigt Ihnen diese Unterlagen aus. Nach Ihrer Stimmabgabe in der Wahlzelle mussen Sie das verschlossene chamois-farbene Wahlkuvert dem/der Wahlleiter(in) wiederum übergeben, damit er (sie) dieses der für die Ergebnisermittlung zuständigen Landeswahlbehörde übermitteln kann. Sollten Sie mit Ihrer Wahlkarte im eigenen Regionalwahlkreis wählen, so wird das chamois-farbene Wahlkuvert gegen ein blaues Wahlkuvert ausgetauscht, da Ihre Stimme in diesemSprengel mit ausgezahlt wird.

Was haben Sie als Wahlkartenwähler(in) zu beachten?

Bitte beantragen Sie Ihre Wahlkarte rechtzeitig bei Ihrer Heimatgemeinde.

Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie ohne diese Wahlkarte nicht wählen (auch dann nicht, wenn Sie sich wider Erwarten am Wahltag in Ihrer Heimatgemeinde befinden)!

 

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Stimmabgabe im Ausland - Wählen mit Wahlkarte

Sollten Sie sich ständig oder am Wahltag (1. Oktober 2006) im Ausland aufhalten, so können Sie nur mit einer Wahlkarte wählen.

Die Wahlkarte können Sie bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, mündlich oder schriftlich (im Postweg, per Telefax gegebenenfalls auch per E-Mail oder über die Internetmaske der Gemeinde) ab dem Tag der Wahlausschreibung beantragen. Wenn auch als letzter Termin für die mündliche oder schriftliche Beantragung einer Wahlkarte der vierte, dritte bzw. zweite Tag vor dem Wahltag gesetzlich festgelegt ist, ist dies angesichts des möglichen weiten Postwegs für eine tatsächliche gültige Stimmabgabe im Ausland für viele Fälle zu spät. Ein rechtzeitiges Einbringen des Antrags auf Ausstellung einer Wahlkarte unter Bedachtnahme auf Bearbeitungszeiten sowie den Postweg zurück zu Ihnen wird Ihnen daher nachdrücklich empfohlen.

Als Auslandsösterreicher(innen) können Sie die Wahlkarte auch im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland anfordern. (Siehe Wahlinformationen für AuslandsösterreicherInnen).

Der Versand der Wahlkarte beginnt knapp 3 Wochen vor dem Wahltag.

Sie können die Stimme im Ausland sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten. Sollten Sie sich schon vor dem Wahltag ins Ausland begeben, so können Sie sofort nach Verlassen des Bundesgebietes wählen.

Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel sowie ein gummiertes chamois-farbenes Wahlkuvert. Der Wahlkarte ist weiters ein Informationsblatt betreffend die Stimmabgabe im Ausland angeschlossen.

Wählen können Sie, indem Sie

  • zunächst der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel sowie das gummierte chamois-farbene Wahlkuvert entnehmen, dann
  • den amtlichen Stimmzettel unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen,
  • den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das chamois-farbene Wahlkuvert zurücklegen und anschließend
  • das chamois-farbene Wahlkuvert zukleben und das verschlossene Wahlkuvert vor dem (der) diesen Vorgang Bestätigenden in die Wahlkarte zurücklegen.
  • Bestätigungen können erteilt werden
  • durch eine österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat, Konsulat) im Ausland
  • durch eine einem österreichischen Notar vergleichbare Person oder durch eine nach dem Recht des Aufenthaltsstaates zur Beglaubigung berechtigte Einrichtung
  • durch eine(n) wahlberechtigte(n) österreichische(n) Staatsbürger(in), der (die) über einen gültigen Reisepass verfügen muss; diese können auch Ehepartner, Verwandte und Bekannte sein.

Die Stelle an der die Bestätigung vorzunehmen ist, finden Sie auf der Vorderseite der Wahlkarte.

Sollten Sie Ihre Stimme vor einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland abgeben, so leitet diese Ihre Wahlkarte rechtzeitig an die zuständige Landeswahlbehörde weiter.

Andernfalls müssen Sie die Wahlkarte selbst nach Österreich zurücksenden, wobei die Anschrift der zuständigen Landeswahlbehörde auf der Wahlkarte bereits aufgedruckt ist.

Informationen betreffend die Öffnungszeiten der österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland können Sie der Homepage des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten entnehmen.

Sollten Sie sich am Wahltag nicht im Ausland aufhalten, so können Sie mit Ihrer Wahlkarte am Wahltag ausschließlich in dem/den von der Gemeinde bestimmten Wahllokal(en) für Wahlkartenwähler(innen) Ihre Stimme abgeben!

Wahlinformationen für AuslandsösterreicherInnen

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben und sich an der Nationalratswahl beteiligen wollen, müssen Sie in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein und eine Wahlkarte haben.

Wählerevidenz

Laden Sie sich das in der rechten Spalte dieses Beitrags befindliche Formular sowie die Ausfüllanleitung runter, füllen Sie das Papier gewissenhaft aus und faxen Sie es an die zuständige Wählerevidenzgemeinde. Oder erledigen Sie das Ausfüllen gleich elektronisch auf der Website des Außenministeriums.

Wählerevidenzgemeinde

Die zuständige Wählerevidenzgemeinde ist die österreichische Gemeinde Ihres letzten Haupt-Wohnsitzes in Österreich. Wenn Sie keinen hatten, dann jene Gemeinde in Österreich, in der zumindest ein Elternteil von Ihnen seinen Haupt-Wohnsitz hat oder hatte. Sollte auch das nicht vorhanden sein, dann richtet sich die zuständige Gemeinde nach anderen glaubhaft zu machenden Lebensbeziehungen zu Österreich.

Antrag jetzt schon stellen

Ihr Antrag kann jederzeit per Fax oder elektronisch direkt an die zuständige Gemeinde gestellt werden (Adressen auf der Website des Außenministeriums).

Passkopie beilegen

Legen Sie dem Antrag Kopien der Seiten 2 bis 5 Ihres bordeaux-roten bzw. der Seiten 2 bis 7 Ihres alten grünen österreichischen Reisepasses bei. Wenn Sie keinen österreichischen Reisepass besitzen, dann bitte eine Kopie Ihres Staatsbürgerschaftsnachweises.

Achtung, nur 10 Jahre gültig

Die Eintragung ist maximal 10 Jahre gültig. Danach wird diese automatisch gelöscht, wovon Sie nicht notwendigerweise verständigt werden. Wenn Sie sich also inzwischen nicht von einem anderen Ort aus in die Wählerevidenz eintragen haben lassen, hätten Sie nach 10 Jahren einen Antrag auf Verbleib in der Wählerevidenz zu stellen. Sollten Sie Zweifel an Ihrer Eintragung oder deren Datum haben, ist es zur Sicherheit ratsam, rechtzeitig vor einer kommenden Wahl einen (neuen) Antrag zu stellen.

Fragen?

Wenn Sie noch Fragen haben, stehen Ihnen die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland gerne zur Verfügung.

Wichtige Links

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