Österreich ist ein Einwanderungsland und verdankt diesem Umstand zu einem großen Teil sein wirtschaftliches Wohlergehen. Der Wanderungssaldo aus Ein- und Auswanderung von NichtösterreicherInnen ist seit dem Jahr 1961 positiv und schwankt jährlich zw. 5.000 und 50.000 Personen. Im Jahr 2006 waren es 30.000 (18.000 EU-BürgerInnen, 12.000 aus Drittstaaten).
Die geltende Niederlassungsverordnung sieht offiziell keine Quotenplätze für unselbständig Erwerbstätige vor. Gleichzeitig benötigt die Wirtschaft dringend Fachkräfte und Spitzenkräfte. Eine kleine Schlüsselkraftquote (ca. 700) und ein enormer Anstieg der kurzfristigen (Saison)Beschäftigung (ca. 65.000 Beschäftigungsbewilligungen) sollen das kompensieren. Der Familiennachzug ist quotiert, was einen aktuellen Rucksack an wartenden Familienmitgliedern von ca. 1800 Personen bedeutet. Der Familiennachzug zu ÖsterreicherInnen ist zwar nicht quotiert, aber durch gezielte und schikanöse Maßnahmen im Fremdenrechtspaket (siehe auch: Kurz & Bündig: "Asyl") stark eingeschränkt. Die jüngst intensivierten Abschiebungen integrierter LangzeitasylwerberInnen fügen sich in diese verfehlte Politik als trauriger Höhepunkt ein.
Zusammenfassend kann man sagen, dass Österreich eine reaktive und restriktive Einwanderungspolitik, anstatt einer proaktiven und am Menschen orientierten betreibt.
Inhalt:
Ca. 200 Millionen MigrantInnen (3% der Weltbevölkerung) gibt es weiltweit, Tendenz steigend. Zuwanderung entsteht aus unterschiedlichen Gründen und Motivationen. Am besten stellt man sich das auf einer Skala von freiwillig bis unfreiwillig (- von der Suche nach einem neuen Job bis zur Flucht vor Kriegen und Umweltzerstörung -) vor. Aufgabe eines Staates sollte es sein, für die unterschiedlichen Motivationslagen Antworten und Konzepte zu haben.
Fest steht, dass Einwanderung zum Wirtschaftsaufschwung beiträgt und ein weltweites Faktum ist. Die Industrialisierung im 18. Und 19. Jahrhundert wäre ohne die (zumeist augebeutete) Arbeitskraft meist aus ländlichen Räumen nicht denkbar gewesen, auch nicht der westeuropäische Wirtschaftaufschwung ohne die angeworbenen Arbeitskräfte aus der Türkei, Jugoslawien, dem Magreb und den ehemaligen Kolonien.
Eine Herausforderung ist die Migration, die im Graubereich zw. Flucht und Armut stattfindet. Solche Menschen werden gerne als Wirtschaftsflüchtlinge bezeichnet und damit diskriminiert. Es braucht dafür dringend Angebote und humanitäre Lösungen (siehe auch Kurz & Bündig: "Bleiberecht") Dazu braucht es Möglichkeiten, der legalen Zuwanderung zu Arbeitszwecken. Beides fehlt in Österreich.
Migrationspolitik bis 1993 zum Kernbereich der nationalstaatlichen Souveränität. Seit dem Maastricht-Vertrag 1993 steht die Entwicklung einer gemeinsamen Zuwanderungspolitik in der EU auf der Tagesordnung. Seit dem Amsterdamer Vertrag (1. Mai 1999) wurde ein Großteil der Rechtsinstrumente in den Bereichen Migration, Asyl, Grenzkontrolle Bestandteil der gemeinsamen EU-Politik. Einige Richtlinien wurden seither beschlossen.
Darunter vor allem die Familiennachzugsrichtlinie und eine Richtlinie über die Rechte langfristig Aufenthaltsberechtigter ( - gemeint sind damit Nicht EU - BürgerInnen, die seit mindestens fünf Jahren in einem Mitgliedsstaat der EU leben. Sie sollen in Bereichen Soziales, Wohnen, Bildung EU - BürgerInnen gleichgestellt werden).
Die Frage der Erwerbszuwanderung ist weiterhin auf EU-Ebene nicht akkordiert. Ein Grünbuch über Wirtschaftsmigration, basierend auf dem Umstand, dass bis 2050 ein zu erwartenden Rückgang der Erwerbsbevölkerung von 20,8 Millionen Probleme machen wird, wurde erstellt. Ein Richtlinienvorschlag über eine "Blue Card" für hochqualifizerte EinwanderInnen wurde vorgestellt.
Zwei weitere Richtlinienentwürfe wurden im Jahr 2007 zu folgenden Überschriften vorgestellt: Maßnahmen gegen Schwarzarbeit/ Vorschlag eines vereinfachten Einwanderungsverfahrens; Aufenthalt und Beschäftigung in einem.
Die Beschlussfassung auf EU-Ebene über diese drei Entwürfe wird sicherlich konfrontativ verlaufen. Österreich hat sich in Sachen EU-Migrationspolitik als "Bremser" verhalten (z.B. hätte sich Österreich bei der EU-Richtlinie über den Familiennachzug auch eine fünfjährige Wartefrist vorstellen können, konnte sich damit aber nicht durchsetzen).
Einwanderung entsteht aus unterschiedlichen Gründen: Sie kann freiwillig erfolgen oder erzwungen sein durch politische Repression, religiöse Verfolgung, Umweltkatastrophen, Bürgerkriege oder Zerstörung der wirtschaftlichen Lebensgrundlagen. Einmal in Gang gesetzt, läßt sie sich nicht wie ein Wasserhahn auf- und abdrehen.
Asyl, Familienzusammenführung oder humanitäre Zuwanderung lässt sich gar nicht steuern. Das sollte von der aktuellen Politik akzeptiert werden. Die Grundrechte des Einzelnen sind hier zu schützen.
Der Bereich der Steuerung von Migration ist auf Arbeitsmigration beschränkt. Für diesen Bereich haben die Grünen ein Einwanderungsmodell vorgestellt, welches abweichend von der aktuellen Politik Einwanderung zu Erwerbszwecken überhaupt wieder ermöglicht. Derzeit gibt es keine Quoten für unselbständige Erwerbsttätigkeit mit Ausnahme einiger weniger Schlüsselkräfte. Im Rahmen eines Punktesystems können sich Personen um eine Einwanderung nach Österreich bewerben. Faktoren wie Ausbildung, Berufserfahrung, Sprache sind dabei wesentliche Kriterien. EinwanderInnen werden EU - BürgerInnen an Rechten und Pflichten gleichgestellt. Auch das ist für die Integration unerläßlich.
Die Zahl der aktuell am Arbeitsmarkt fehlenden Fachkräfte wird von der Witschaftskammer mit ca. 5000 - 7000 angegeben, Tendenz steigend. Mithilfe des Punktesystems wäre diese Problematik entschärft. Das grüne Einwanderungsmodell würde Östereich im gesamten offener machen und der Bevölkerung zeigen, dass EinwanderInnen viele Potentiale mitbringen. Es bedeutet eine klares Signal gegen die ständige Debatte um Missbrauch und Defizite von MigrantInnen.
Klar ist, dass solche Modelle mit gezielter Entwicklungspolitik kombiniert werden müssen. Der Zusammenhang aus Migration und Entwicklung muss sich in konkreten Maßnahmen widerspiegeln. Eine solche Maßnahme sind Bildungskooperationen mit Herkunftsstaaten, um den zweifellos mit Anwerbung verbundenen Braindrain zu reduzieren. In Bildung muss dabei gezielt investiert werden.
Schwierig ist die Einschätzung der europäischen Migrationspolitik. Vorschläge über Blue Card, Verbesserung von Verfahren zu Aufenthalt und Beschäftigung, Maßnahmen gegen SchwarzunternehmerInnen sind grundsätzlich gute Diskussionsgrundlagen und dienen der Versachlichung dieser in den einzelnen Mitgliedstaaten hoch emotionalen Debatte. Leider sind die Positionen der EU alles andere als klar, vor allem der letzte "Trend" der EU-Kommisssion, der in Richtung zirkuläre Migration geht, also zu einem "Gastarbeitersystem" und nicht in Richtung Zuwanderung auf Dauer, ausgestattet mit sozialen Rechten.
Kläglich versagt hat die EU-Politik bisher bei den menschenrechtlichen Tragödien vor den Toren der EU (Lampedusa, Malta, Ceuta..) Unwürdige Zustände in den Lagern, riskante Manöver auf Hoher See gegenüber Flüchtlingsbooten und die Aufstellung einer Agentur namens Frontex um dem Massenelend zu begegnen sind keine Lösungsansätze. In dieser Frage ist den Mitgliedstaaten ein schwerer Vorwurf zu machen. Die Grünen haben das mehrfach in Anfragen und Entschließungen im Nationalrat thematisiert, aber nur Unverständnis und den Hinweis, dass die Kommission "eh am Thema dran sei", geerntet.
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X hat in Österreich in der Mindestdauer Betriebswirtschaft mit ausgezeichnetem Erfolg studiert. Während des Studiums hatte er eine Aufenthaltsbewilligung als Student. Er möchte gerne in Österreich bleiben, wo er seit 4 Jahren seinen Lebensmittelpunkt hat. Er muss erfahren, dass es keine Quotenplätze für unselbständig Erwerbstätige gibt. Er hätte ein Jobangebot als Akademiker bei einem renommierten Wirtschaftsunternehmen. Bruttoeinstiegsgehalt 2000.- Als Schlüsselkraft kommt er wegen des zu geringen Gehalts nicht in Frage. Er bekommt keine Aufenthaltsgenehmigung. Um einer Ausweisung zu entgehen muss er aus Österreich ausreisen. Er nimmt ein Jobangebot in GB wahr, wo er binnen zwei Jahren zu einer Spitzenkraft aufsteigt.
Der österreichische Staatsbürger X möchte seine türkische Ehefrau nach Österreich holen. Er verdient als Hilfsarbeiter 1000.- Euro monatlich netto und zahlt für seine Mietwohnung 400.- Euro. Der Nachzug ist nicht möglich, weil das notwendige Mindesteinkommen für ein Ehepaar von ca. 1.260.- nicht erreicht wird. Er bemüht sich 3 Jahre lang erfolglos um den Familiennachzug, Rechtsanwaltskosten belaufen sich auf 2000.- Euro. Nach drei Jahren zerbricht die Ehe vor allem an der langen Trennung.
Der Kosovare X arbeitet seit 5 Jahren als Saisonier im Gastgewerbe. Er ist 10 von 12 Monaten in Österreich beschäftigt, hat eine kleine Wohnung und ein Einkommen von netto 800.- Seine Ehefrau und seine 3 Kinder können nicht nach Österreich nachziehen. Für Saisoniers gibt es keinen Familiennachzug. So fährt er alle zwei Monate ein Wochenende heim, seine Familie darf ihn mangels Visum in Österreich nicht besuchen. Die zwei Monate dazwischen ersucht ihn sein Arbeitgeber schwarz zu arbeiten. X ist frustriert, weil ihm ein Familienleben unmöglich ist und er durch die Besuche in der Heimat viel Geld für Reisekosten ausgeben muss. Angemerkt sei, dass Saisoniers auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, obwohl Hr. X bereits 50 Beitragsmonate finanziert hat.
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Das Wanderungssaldo (aus Zuzügen/Wegzügen von EU-BürgerInnen und DrittstaatsbürgerInnen) beträgt im Durchschnitt der letzten fünf Jahre (2001 - 2006) 42.000 Personen jährlich.
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Verantwortlich für den Inhalt: Mag.a Alev Korun, Sprecherin für Integration, Migration und Menschenrechte, Abgeordnete zum Nationalrat