Menschen ohne Aufenthaltsrecht sind Teil der Migrationsrealität in allen Staaten der Welt. Die EU-Kommisssion schätzt zwischen 4,5 und 8 Millionen betroffene Menschen in der EU. Es braucht sinnvolle Strategien und Konzepte, wie mit diesem Aspekt der Migration umzugehen ist. Der Kampf gegen Schlepperbanden und Menschenhandel ist wichtig. Das völlige Abdichten der Grenzen (Festung Europa) ist aber weder möglich noch sinnvoll. Es braucht:
Möglichkeiten legaler Erwerbszuwanderung (In Österreich gibt es keine Quote für Zuwanderung zur unselbständigen Erwerbstätigkeit mit Ausnahme weniger Schlüsselkräfte),
Fremdengesetze, die nicht noch zusätzlich "Illegale" produzieren (Bsp. Illegalität, als Folge der Versäumung einer Antragsfrist)
Ein Bleiberecht für Integrierte. Die Grünen haben dazu einen detailierten Lösungsvorschlag in Form eines Initiativantrages im Parlament eingebracht. Der Verfassungsgerichtshof hat kürzlich das bestehende System der humanitären Aufenthaltsberechtigungen mangels Rechtstaatlichkeit als verfassungswidrig aufgehoben und dem Gesetzgeber eine Reperaturfrist von 12 Monaten aufgetragen.
Inhalt:
Nach Schätzungen der OECD leben haben zwischen 1 und 4% der Bevölkerung kein Aufenthaltsrecht. Dei Gründe sind vielfältig. Das kann ein der Verbleib nach einem negativ abgeschlossenen Asylverfahren sein. Das kann die Versäumung einer Verlängerungsfrist für eine Aufenthaltsgenehmigung sein. Das kann auch die Einschleusung durch Schlepper oder Menschenhändlern mit dem Zweck der wirtschaftlichen oder sexuellen Ausbeutung sein.
Wichtig ist, dass die irreguläre Migration als Teil der Migrationsrealität betrachtet wird und menschenrechtliche und sachliche Lösungsansätze erarbeitet werden. Keinesfalls ist es ausreichend die illegale Migration zu verdammen, allein Polizeimethoden zur Bekämpfung einzusetzen, sowie diese in einem Atemzug mit Terrorismusgefahr zu nennen.
Ein entschiedenes Vorgehen gegen Schlepperbanden ist wichtig, aber nur ein bescheidener Teil der zu setzenden Maßnahmen.
Es braucht legale Einwanderungsmöglichkeiten, rechtstaatliche Regularisierungsmöglichkeiten (Bleiberechtsmodelle) und die Einhaltung von menschenrechtlichen Standards für Menschen, die ohne Aufenthaltsrecht sind. Auch Menschen ohne Aufenthaltsrecht müssen ein Dach über dem Kopf haben, Nahrung und medizinische Versorgung, das Einklagen von Rechten auch aus illegaler Beschäftigung und Bildung im Falle von minderjährigen Kindern muss gewährleistet sein.
Menschen ohne Aufenthaltsrecht sind kein Schreckensgespenst, das es zu bekämpfen gilt. Kein Mensch ist illegal. Es gibt jedoch Menschen ohne Aufenthaltsrecht. Es ist zunächst zu ergründen, warum jemand ohne Aufenthaltsrecht ist. Daran anknüpfend gibt es eine Fülle von zu setzenden Maßnahmen.
Zunächst haben Menschen ohne Aufenthaltsrecht Menschenrechte.
Das Recht auf überlebensnotwendige Leistungen, Bildung für Minderjährige, Schutz vor Ausbeutung ist zentral. Das schließt auch die Möglichkeit ein, dass illegal Beschäftigte ihre Leistungen gegen ArbeitgeberInnen einklagen können und für diese Zeit vor fremdenpolizeilichen Maßnahmen geschützt sind.
Ergänzend braucht es Möglichkeiten zu einem legalen Aufenthaltsstatus zu kommen. Das österreichische Recht kennt allein ein Gnadenverfahren, mithilfe dessen im Jahr 2007 ca. 400 Personen ein humanitäres Aufenthaltsrecht nach Einzelfallprüfung und Zustimmung des Innenministers erhalten haben. Das Verfahren ist intransparent und unfair, Aktenberge aus Ansuchen türmen sich im Innenministerium. Das Innenministerium schätzte im Jahr 2002, dass etwa 80.000 - 100.000 Menschen in Österreich ohne Aufenthaltsrecht sind. Das Leid der Betroffenen ist wird immer größer.
Die Grünen schlagen seit Jahren Maßnahmen dagegen vor. Natürlich braucht es eine Reform des Fremdenrechtspakets, welches Menschen aus vielfältigen Gründen in die Illegalität drängt. Ein gutes Beispiel dafür sind die Maßnahmen gegen binationalen Ehen, die zu einer großflächigen Illegalisierung von Angehörigen von ÖsterreicherInnen geführt haben.
Hilfsorganisationen benötigen entsprechende Mittel, um diesen Menschen zu helfen. Hilfsorganisationen sind oft die einzigen Stellen, die von diesen Menschen aufgesucht werden. Keinesfalls dürfen deren MitarbeiterInnen oder helfende Angehörige kriminalisiert werden. Das ist nach dem neuen Fremdenpolizeigesetz der Fall, wenn durch die Hilfe eine Aufenthaltsbeendigung (sprich Abschiebung) erschwert wird.
Die Grünen haben einen Antrag auf Streichung dieser Bestimmung (§ 115 Fremdenpolizeigesetz), nach der inzwischen auch schon enge Angehörige zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden, eingebracht. Der Antrag wurde von den anderen Parteien abgelehnt.
Der Grüne Bleiberechtsvorschlag:
Es ist ein Gebot der Stunde, Integrierten ein Aufenthaltsrecht zu geben und damit eine unwürdige Situation zu beenden. Es hilft nichts, wenn GegnerInnen des Bleiberechts immer auf den mit einem Bleiberecht verbundenen Belohungseffekt (für unrechtmäßiges Verhalten) oder Pulleffekt (für "NachahmerInnen")verweisen. Nach Studien des Europarates sind solche Effekte kaum belegbar und angesichts der großflächigen humanitären Problematik vernachlässigbar.
Der Bleiberechtsvorschlag der Grünen richtet sich an 2 Personengruppen: 1. LangzeitasylwerberInnen (ab 3 Jahre Verfahrensdauer) im laufenden Asylverfahren
2. Andere Personen, die seit über 5 Jahren in Ö leben, integriert sind und kein Aufenthaltsrecht haben.
ad1. Es sind ca. 15.000 Betroffene, deren Verfahren seit mehr als 3 Jahren beim UBAS, oder VwGH anhängig ist. Damit der Aktenrückstau abgearbeitet werden kann und die Betroffenen rasch zu einer Aufenthaltsgrundlage kommen können, soll eine einfache (Einmal)Regelung Platz greifen. Alle Personen, sollen bei Unbescholtenheit, und über 3 jährigem Verfahren eine humanitäre Aufenthaltsgenehmigung bei der BH abholen können. Das jeweilige Asylverfahren ist dann als gegenstandslos abzulegen.
ad2. Diese Personen sollen einen Antrag auf Bleiberecht bei der BH stellen können, der mit Bescheid zu erledigen und mit Berufung bekämpfbar ist. Der Personenkreis ist schwer abschätzbar. Mit 5000 Anträgen wäre sicherlich zunächst zu rechnen. (Zum detaillierten Bleiberechtsvorschlag samt Presseunterlage siehe die Aussendung auf www.gruene.at vom 27.6.2007.)
Ergänzend braucht es den Ausbau der unterstützten und freiwilligen Rückkehr. Menschen, die hier keine Perspektive, auch nicht über eine Regularisierung finden können, sollen im Falle der Rückkehr wieder eine Chance in der alten Heimat vorfinden. Das können individuelle Hilfen (Geld, Ausbildung) sein. Das kann auch im Wege von Projekten die Verbesserung von Strukturen in den Herkunftsländern der Betroffenen sein. Pilotprojekte gibt es. Diese werden nur wenig bis kaum unterstützt. Stattdessen werden Unsummen in den Ausbau des Grenzschutzes gepumpt.
Familie X gehört zu den ca. 2500 Personen, deren Asylverfahren schon über 5 Jahre läuft. Herr und Fr X haben einen legalen Job; ein gemeinsames Kind geht in die Schule. Es ist 7 Jahr und praktisch hier aufgewachsen. Dann kommt der letztinstanzliche negative Asylbescheid und die Familie ist mit einem Schlag "illegal" im Land. Die Fremdenpolizei bereitet die Abschiebung vor. Die Familie sendet verzweifelt ein Ersuchen um humanitären Aufenthalt an das Innenministerium. Nach 5 Monaten gibt es keinerlei Nachricht vom Innenministerium. Die Fremdenpolizei braucht auch nicht auf ein Ergebnis warten. Nach herrschender Rechtslage darf jederzeit abgeschoben werden. Der Fremdenpolizist Y schiebt daraufhin die Familie ab. Er sagt sich, die Gesetze sind so zu vollziehen, wie sie eben sind!
Harte Fakten:
80.000 - 100.000 Menschen sind laut Schätzung des BMI 2002 "illegal" in Österreich. Laut OECD - Schätzungen sind es zwischen 1 und 4% in jedem Staat. Nach Schätzungen der EU - Kommission sind es 4,5 - 8 Millionen in der EU.
Seit 1990 gab es international gesehen 35 Legalisierungsprojekte mit 5,3 Millionen Regularisierungen weltweit. Etwa 1 Millionen wurde nicht regularisiert. Nach der deutschen Bleiberechtsregelung haben im Jahr 2007 knapp 20.000 Personen ein Beiberecht erhalten.
Erteilte humanitäre Aufenthaltsgenehmigungen in Ö:
Verantwortlich für den Inhalt: Mag.a Brigid Weinzinger, Grüne Menschenrechtssprecherin, Abgeordnete zum Nationalrat; Mag. Andreas Lepschi, Referent für Migrations-, Menschenrechts- und Minderheitenpolitik des Grünen Klubs im Parlament.