Menschen ohne Aufenthaltsrecht sind Teil der Migrationsrealität in allen Staaten der Welt.
Die EU-Kommisssion schätzt zwischen 4,5 und 8 Millionen betroffene Menschen in der EU. Es braucht sinnvolle Strategien und Konzepte, wie mit diesem Aspekt der Migration umzugehen ist. Der Kampf gegen Schlepperbanden und Menschenhandel ist wichtig. Das völlige Abdichten der Grenzen (Festung Europa) ist aber weder möglich noch sinnvoll.

Nach Schätzungen der ICMPD haben mindestens 18.4000 bis 54.000 in Österreich lebende Personen kein Aufenthaltsrecht. Die Gründe dafür sind vielfältig. Das kann ein Verbleib nach einem negativ abgeschlossenen Asylverfahren sein. Das kann die Versäumung einer Verlängerungsfrist für eine Aufenthaltsgenehmigung sein. Das kann auch die Einschleusung durch Schlepper oder Menschenhändlern mit dem Zweck der wirtschaftlichen oder sexuellen Ausbeutung sein.
Wichtig ist, dass die irreguläre Migration als Teil der Migrationsrealität betrachtet wird und menschenrechtliche und sachliche Lösungsansätze erarbeitet werden. Keinesfalls ist es ausreichend die illegale Migration zu verdammen, allein Polizeimethoden zur Bekämpfung einzusetzen, sowie diese in einem Atemzug mit Terrorismusgefahr zu nennen.
Ein entschiedenes Vorgehen gegen Schlepperbanden ist wichtig, bildet aber nur einen kleinen Teil der zu setzenden Maßnahmen.
Es braucht legale Einwanderungsmöglichkeiten, rechtstaatliche Regularisierungsmöglichkeiten (Bleiberechtsmodelle) und die Einhaltung von menschenrechtlichen Standards für Menschen, die derzeit ohne Aufenthaltsrecht sind. Auch Menschen ohne Aufenthaltsrecht müssen ein Dach über dem Kopf haben, Nahrung und medizinische Versorgung, das Einklagen von Rechten auch aus illegaler Beschäftigung und Bildung im Falle von minderjährigen Kindern muss gewährleistet sein.
Menschen ohne Aufenthaltsrecht sind kein Schreckensgespenst, das es zu bekämpfen gilt. Kein Mensch ist illegal. Es gibt jedoch Menschen ohne Aufenthaltsrecht. Es ist zunächst zu ergründen, warum jemand ohne Aufenthaltsrecht lebt. Daran anknüpfend gibt es eine Fülle von Maßnahmen, die gesetzt werden können.
Zunächst haben Menschen ohne Aufenthaltsrecht Menschenrechte.
Das Recht auf überlebensnotwendige Leistungen, Bildung für Minderjährige und Schutz vor Ausbeutung ist hierbei zentral. Das schließt auch die Möglichkeit ein, dass illegal Beschäftigte ihre Leistungen gegen ArbeitgeberInnen einklagen können und für diese Zeit vor fremdenpolizeilichen Maßnahmen geschützt sind.
Ergänzend braucht es Möglichkeiten zu einem legalen Aufenthaltsstatus zu kommen. Das österreichische Recht kannte lange Zeit nur ein Gnadenverfahren, mithilfe dessen im Jahr 2007 ca. 400 Personen ein humanitäres Aufenthaltsrecht nach Einzelfallprüfung und Zustimmung des Innenministers erhalten haben. Das Verfahren war intransparent und unfair, Aktenberge aus Ansuchen türmen sich im Innenministerium. Das Leid der Betroffenen ist wird immer größer.
Wir Grüne schlagen seit Jahren Maßnahmen dagegen vor.
Natürlich braucht es eine Reform des Fremdenrechtspakets, welches Menschen aus vielfältigen Gründen in die Illegalität drängt. So werden zB. binationale Ehen durch diverse Maßnahmen des Gesetzgebers zunehmend „illegalisiert“. Hilfsorganisationen benötigen entsprechende Mittel, um diesen Menschen zu helfen. Hilfsorganisationen sind oft die einzigen Stellen, die von diesen Menschen aufgesucht werden. Wir haben uns erfolgreich gegen eine Bestimmung des Fremdepolizeigesetzes eingesetzt, die deren MitarbeiterInnen oder helfende Angehörige kriminalisierte, wenn durch die Hilfe eine Aufenthaltsbeendigung (sprich Abschiebung) erschwert wird. Leider zeigt die Praxis der letzten Monate, dass nun eine andere Bestimmung (§120 FPG) herangezogen wird, um zB RechtsvertreterInnen wegen ihrer Hilfeleistung anzuzeigen.
Es ist ein Geb
ot der Stunde, Integrierten ein Aufenthaltsrecht zu geben und damit eine unwürdige Situation zu beenden. Es hilft nichts, wenn GegnerInnen des Bleiberechts immer auf den mit einem Bleiberecht verbundenen Belohungseffekt (für unrechtmäßiges Verhalten) oder Pulleffekt (für "NachahmerInnen") verweisen. Nach Studien des Europarates sind solche Effekte selbst in Ländern, die Amnestien durchgeführt haben, kaum belegbar und angesichts der großen humanitären Problematik vernachlässigbar.
ad1. Es gibt tausende Betroffene, deren Verfahren immer noch seit mehr als 3 Jahren beim Asylgerichtshof, oder Verwaltungsgerichtshof anhängig ist. Damit der Aktenrückstau abgearbeitet werden kann und die Betroffenen rasch zu einer Aufenthaltsgrundlage kommen können, soll eine einfache (Einmal)Bleiberechtsregelung Platz greifen. Alle Personen, sollen bei Unbescholtenheit, und über 3-jährigem Verfahren eine humanitäre Aufenthaltsgenehmigung bei der BH abholen können. Das jeweilige Asylverfahren ist dann als gegenstandslos abzulegen und die Gerichtshöfe wären mit einem Schlag entlastet.
ad2. Diese Personen sollen einen Antrag auf Bleiberecht bei der BH stellen können, der mit Bescheid zu erledigen und mit Berufung bekämpfbar ist. Der Personenkreis ist schwer abschätzbar. Das haben wir in der Bleiberechtsnovelle März 2009 auch durchgesetzt, allerdings wurden die Erteilungskriterien und deren Gewichtung von den Regierungsparteien zu wenig genau definiert, weswegen es immer wieder zu Abschiebungen bestens integrierter Personen und Familien kommt.
Ergänzend braucht es den Ausbau der unterstützten und freiwilligen Rückkehr. Menschen, die hier keine Perspektive, auch nicht über eine Regularisierung finden können, sollen im Falle der Rückkehr wieder eine Chance in der alten Heimat vorfinden. Das können individuelle Hilfen (Geld, Ausbildung) sein. Das kann auch im Wege von Projekten die Verbesserung von Strukturen in den Herkunftsländern der Betroffenen sein. Pilotprojekte gibt es. Diese werden nur wenig bis kaum unterstützt. Stattdessen wird die Rückkehrhilfe vorallem als das Überreden von abzuschiebenden Personen verstanden, ein Formular zur Rückkehreinwilligung zu unterzeichnen.
Familie X gehört zu den ca. 2500 Personen, deren Asylverfahren schon über 5 Jahre läuft. Herr und Fr X haben einen legalen Job; ein gemeinsames Kind geht in die Schule. Es ist 7 Jahre und praktisch hier aufgewachsen, spricht fließend Deutsch. Dann kommt der letztinstanzliche negative Asylbescheid und die Familie ist mit einem Schlag "illegal" im Land. Die Fremdenpolizei bereitet die Abschiebung vor. Die Familie stellt verzweifelt einen Antrag auf humanitären Aufenthalt bei der BH. Nach 3 Monaten gibt es keinerlei Nachricht von der überlasteten BH. Die Fremdenpolizei braucht auch nicht auf ein Ergebnis warten. Nach herrschender Rechtslage darf jederzeit abgeschoben werden. Der Fremdenpolizist Y schiebt daraufhin die Familie ab. Er sagt sich, die Gesetze sind so zu vollziehen, wie sie eben sind!
Harte Fakten:
Die Schätzungen des ICMPD gehen von ca 36.000 Personen aus, die "illegal" in Österreich leben. Laut OECD - Schätzungen sind es zwischen 1 und 4% in jedem Staat. Nach Schätzungen der EU - Kommission sind es 4,5 - 8 Millionen in der EU. Seit 1990 gab es international gesehen 35 Legalisierungsprojekte mit 5,3 Millionen Regularisierungen weltweit. Etwa 1 Millionen wurde nicht regularisiert. Nach der deutschen Bleiberechtsregelung haben im Jahr 2007 knapp 20.000 Personen ein Beiberecht erhalten.
Erteilte humanitäre Aufenthaltsgenehmigungen in Ö: