Eine Analyse der geplanten Gesetzesverschärfungen im "Ausländerrecht" von Alev Korun, Menschenrechtssprecherin und Eike Pressinger, Menschenrechtsreferentin der Grünen.
Im Wiener Wahlkampf hat es Innenministerin Maria Fekter übertrieben. Die Abschiebung der beiden achtjährigen Zwillinge der Familie Komani rief massiven Widerstand in der Bevölkerung hervor. Über 116.000 Menschen haben den Aufruf "Kinder gehören nicht ins Gefängnis" unterschrieben. Fekter musste nachgeben, die Komani-Zwillinge durften zurück nach Österreich und bekamen ein Aufenthaltsrecht.
Die Reaktion Fekters aus dieser Niederlage: Sie will die Gesetze erneut verschärfen. Dabei werden seit Jahren die "Ausländergesetze" ständig verschärft. Das Aufenthaltsgesetz aus 1993 hat zur Illegalisierung von tausenden MigrantInnen geführt, seit der Verschärfung des Staatsbürgerschaftsgesetzes 2006 sind die Einbürgerungen um 80 Prozent zurückgegangen. Jetzt macht sich die SPÖ-ÖVP-Regierung ans Werk, auch die Existenz der hier etablierten und seit Jahren niedergelassenen MigrantInnen zu zerstören: Unbefristete Visa sollen "rückgestuft", Einbürgerungen möglichst verunmöglicht werden. Wer nicht das Geld hat, vor der Einreise einen Deutschkurs zu besuchen oder eine Deutschprüfung nicht bestehen kann, soll gleich draußen bleiben.
Und vielleicht das Schlimmste überhaupt: Wenn Eltern in Schubhaft genommen werden, sollen sie vor die zynische "Wahl" gestellt werden, ihre Kinder entweder "freiwillig" mit ins Gefängnis zu nehmen oder die Obsorge dem Jugendamt zu übergeben, sie stehen also vor der Wahl zwischen Pest und Cholera. Dabei gäbe es im österreichischen Rechtssystem ein gelinderes Mittel statt Schubhaft.
Deutsch wird immer mehr zur Ausgrenzung und Verhinderung der Familienzusammenführung missbraucht. Jeder Jobverlust soll - selbst nach jahrzehntelangem Aufenthalt in Österreich - zur Existenzbedrohung werden.
So ist ein besseres Miteinander und eine gesellschaftliche Integration von Eingewanderten nicht zu machen. Dieses Gesetzespaket muss unwiederbringlich entsorgt werden!
Wir Grüne werden massiven Widerstand leisten gegen diesen Ungeist, der selbst langjährig Integrierte aus dem Land werfen will.
Wir brauchen stattdessen flächendeckende, leistbare Sprachkurse, transparente Einwanderungsregeln, die nicht mit Schikane zu verwechseln sind, und eine Haltung, die von gleichen Pflichten UND gleichen Rechten ausgeht.
Welche Verschärfungen drohen mit dem Gesetzespaket der Bundesregierung (Ausländerbeschäftigungs-, Niederlassungs-, Aufenthalts-, Fremdenpolizei-, Asyl- und Staatsbürgerschaftsgesetz) zu kommen?
I. Die Aufenthaltssicherheit wird drastisch ausgehöhlt:
II. Massive Verschärfung der Deutschprüfungspflicht durch Halbierung der Frist und Verdoppelung der Anforderungen:
Zahlreiche Verschärfungen im Rahmen der sogenannten „Integrationsvereinbarung“ (IV) hinsichtlich der Deutschkurspflicht werden eingeführt – ohne Evaluierung der bisher bestehenden Deutschkurse, bei denen es gravierende Mängel gibt!
III. Drastische Erhöhung der Schubhaftdauer von 10 auf 18!! Monate angehoben.
Die Maximaldauer von Schubhaft wird von 10 Monaten innerhalb 2 Jahren zu 18 Monaten innerhalb 3 Jahren angehoben! Zu einer Überschreitung selbst dieser Höchstdauer kann es bei Schubhaft im Falle einer Rückkehrentscheidung bzw Aufenthaltsverbots kommen! Die Bestimmung ist zudem unverständlich formuliert und erhöht somit die Rechtsunsicherheit.
IV. Die Rechtmäßigkeit der Schubhaft soll just von der Behörde überprüft werden, die sie verhängt hat: der Fremdenpolizei
Diese vermeintliche Überprüfung der Schubhaft ist eine Farce, weil sie von derselben Behörde durchgeführt werden soll, die die Schubhaft angeordnet hat. Sie soll alle vier Wochen amtswegig erfolgen, daneben bleibt die Möglichkeit einer Schubhaftbeschwerde an den UVS (aber es gibt keine unabhängige Rechtsberatung in Schubhaft, sondern nur Rückkehrberatung!).
V. Schubhäftlinge müssen entweder ihre Kinder mit in Schubhaft nehmen oder werden automatisch in ein Heim der Jugendwohlfahrt gesteckt: eine Wahl zwischen Pest und Cholera!
Damit bestimmt erstmals die FREMDENPOLIZEI über die Obsorge von minderjährigen Kindern! Das ist eine massive Verletzung des Rechts auf Familienleben und rechtlich unzulässig! Die Bundesregierung hat offensichtlich vergessen, dass es auch ein gelinderes Mittel statt Schubhaft gibt, vor allem im Falle von Familien.
VI. 14-18 Jährige dürfen in Schubhaft genommen werden, für sie gilt - vorallem ab 16 - nicht einmal mehr der Vorrang des gelinderen Mittels. Die EU-Rückführungsrichtlinie sieht generell die Rücksichtnahme auf das Wohl des Kindes auf gebührende Weise vor, diese wird dadurch missachtet, ebenso wie die UN-Kinderrechskonvention; nach der die Haft Minderjähriger grundsätzlich zu vermeiden ist. Spätestens jetzt ist sonnenklar, warum die Regierung die Kinderrechtskonvention nicht gänzlich in Verfassungsrang heben wollte!
VII. Jede Ausweisungsentscheidung wird automatisch mit Aufenthaltsverbot gekoppelt: Wird jemand also zB. wegen fehlenden Einkommens ausgewiesen, bekommt er grundsätzlich zwei Wochen zur freiwilligen Ausreise (diese automatische Frist ist erfreuliche Neuerung, die allerdings auf die EU-Rückkehr-Richtlinie zurückgeht). Egal ob er selbst ausreist oder abgeschoben wird, hat er gleichzeitig mindestens zwei Jahre Aufenthaltsverbot gänzlich unabhängig von der bisherigen Aufenthaltsdauer in Österreich und von den familiären Bindungen zum Bundesgebiet!! Eine relativ rasche Rückkehr wie etwa im Falle von Arigona Zogaj wird damit ausgeschlossen!!
VIII. Die sogenannte „ rot-weiß-rot Karte“ (R-W-R-Karte), die die Arbeitsmigration regeln soll, sieht selbst innerhalb der Hochqualifizierten eine Ungleichbehandlung – sozusagen zwei Klassen - vor, wobei man die „zweite Klasse“ der Qualifizierten über den Familienzuzug schikaniert.
Die Familienangehörigen der "zweiten Klasse" müssen nämlich im Unterschied zu denen der "ersten Klasse" vor der Einreise eine Deutschprüfung machen. Wenn sie die Kosten dafür nicht aufbringen können oder die Prüfung nicht bestehen, wird ihnen die Familienzusammenführung verwehrt, d.h. ihre Kinder, ihre Frau, ihr Mann dürfen nicht nachkommen.
IX. Einige positive Neuerungen sind aufgrund von Vorgaben der EU- Rückkehrrichtlinie enthalten - wie zB die kostenlose Rechtsberatung bei Verfahren zur Erlassung von Rückkehrentscheidungen (Ausweisungen) und Aufenthaltsverboten und bei Asylverfahren und die automatische Zwei-Wochenfrist zur freiwilligen Ausreise vor einer Abschiebung. Dass diese Rechtsberatung erst am letzten Tag der Umsetzungsfrist (Dezember 2011) kommen soll, sagt Einiges über den hier herrschenden Widerwillen der Regierung aus. Auch wurde die Feststellung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), dass eine aufgrund von Behördensäumnis erfolgte Integration rechtmäßig sein kann, ins FremdenpolizeiG (FPG) aufgenommen – fehlt allerdings dort, wo sie am notwendigsten wäre, nämlich im Niederlassungsgesetz (NAG).
X. Mit der Novelle des Asylgesetzes wird ebenfalls eine Zwei-Wochen-Frist für die freiwillige Ausreise eingeräumt und die kostenlose Rechtsberatung (erst mit Dez 2011) vor dem Bundesasylamt (BAA) und Asylgerichtshof (AsylGH) eingeräumt. Diese Rechtsberatung ist allerdings unklar geregelt und lässt aufgrund der bescheidenen Ansprüche an zB die Qualifikation der RechtsberaterInnen und die unklaren Vorgaben an den Umfang der Rechtsberatung eine mangelhafte Qualität befürchten. Gleichzeitig wird die bereits vorhandene Rechtsberatung im Zulassungsverfahren geschwächt, indem geforderte Qualifikation der RechtsberaterInnen, Umfang der Beratung und Zugang zur Beratung (nur mehr in Außenstellen, und da nur als „Möglichkeit; „objektive“ Beratung; Berichtspflicht ans BMI; gleichzeitige Rückkehrberatung) eingeschränkt werden.
Das Gesetz ist ein legistisches Labyrinth knapp an der Unlesbarkeit, höhlt die Menschenrechte von Nicht-EU-BürgerInnen noch weiter aus und wird durch Schaffung immer neuer Möglichkeiten zur Aberkennung von Aufenthaltstiteln zudem eine Lawine an Zusatzverfahren und administrativen Kosten lostreten (ganz zu schweigen von den steigenden Schubhaftkosten, die durch zeitliche Ausweitung der Schubhaft entstehen werden).