"Innenministerin Fekter muss die Abfuhr der Länder und die breite Ablehnung des Entwurfs durch ExpertInnen für einen Neuanfang beim Bleiberecht nützen", erklärte die Menschenrechtssprecherin der Grünen, Alev Korun. "Jetzt ist die Tür für einen Neubeginn weit aufgestoßen. Die Totalkritik am Bleiberechtsentwurf muss zu Verbesserungen führen", sagte Korun.
Nach Meinung Koruns muss es vor allem in drei Punkten Bewegung geben. Erstens: Es braucht eine praktikable und faire Lösung für LangzeitasylwerberInnen. Etwa ein Drittel aller AsylwerberInnen, also rund 12.000 sind seit mindestens sechs Jahren im Asylverfahren. Sie müssen, um zu einem Bleiberecht zu kommen, laut Fekters Entwurf neben dem Asylverfahren auch ein fremdenpolizeiliches Verfahren und ein Niederlassungsverfahren abführen. Das macht drei Verfahren bei drei verschiedenen Behörden für einen einzigen Fall. Zweitens muss ein Bleiberecht einen Arbeitsmarktzugang beinhalten und nicht nur in Ausnahmefällen, wie das der Entwurf vorsieht. Drittens ist die ´Patenschaftskonstruktion´ nicht verfassungskonform. Sie entspricht nicht der vom VfGH geforderten Rechtstaatlichkeit.
In jedem Fall sollte auch das von den Grünen durchgesetzte ExpertInnenhearing im Parlament wesentliche weitere Anregungen geben, um in Österreich einen Durchbruch beim Bleiberecht zu schaffen - im Interesse der Betroffenen und im Interesse des Rechtsstaates. Es liegt auch im Interesse der Verwaltung, dass eine Bleiberechtsregelung kommt, damit nicht wieder künstlich lange Verfahren produziert werden.