Grüne Gesetzesinitiative
Die Grünen haben am Mittwoch einen Gesetzesentwurf zum Bleibrecht präsentiert. Demnach sollen Langzeitasyl-
werberInnen und "sonstige Integrierte" unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf eine befristete Nieder-
lassungsbewilligung stellen können.
Bundessprecher Alexander Van der Bellen und Menschenrechts-
sprecherin Brigid Weinzinger wollen die Gesetzesinitiative beim kommenden Plenum im Parlament einbringen, wie sie auf einer gemeinsamen Pressekonferenz betonten.
Oberste Prämisse für die Grünen ist die Wahrung des Rechts auf "Privat- und Familienleben" nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Das Bleiberecht soll daher für Menschen gewährt werden können, die sich in Österreich "gut integriert haben" - konkret soll das für zwei Gruppen möglich sein.
"Rückstau an unerledigten Asylverfahren bereinigen"
Die erste Kategorie: LangzeitasylwerberInnern, deren Asylverfahren seit drei Jahren (gerechnet von einem Stichtag) anhängig ist, die ihren Mitwirkungspflichten im Asylverfahren nachgekommen sind und die keine strafrechtliche Verurteilung wegen eines Vorsatzdeliktes haben. Bei diesen Personen (die Grünen schätzen, 17.000 wären betroffen) soll in einer "Einmal-Aktion" der "langjährige Rückstau an unerledigten Asylverfahren" bereinigt werden.
Diese LangzeitasylwerberInnen können dann eine auf zwei Jahre befristete "Niederlassungsbewilligung mit Zugang zum Arbeitsmarkt" bekommen. Die zweijährige Befristung begründete Van der Bellen mit der "Systematik des derzeitigen Fremdenrechts". Dieses sei ohnehin ein "Dauerpatient" und gehöre reformiert, so der Grünen-Chef. Aber es gehe vorerst darum, eine schnell Lösung für diese Familien zu finden und daher halte man sich an das Fremdenrecht.
Brigid Weinzinger und Alexander Van der Bellen
Zeitlich befristete Niederlassungsbewilligungen
Die zweite Kategorie sind laut Entwurf "sonstige Integrierte", die "aus welchen Gründen auch immer" keinen legalen Aufenthaltstitel haben, aber mindestens fünf Jahre in Österreich sind. Das können ZuwandererInnen sein, die vielleicht "auf Grund der verworrenen Rechtslage der 80er Jahre" eine Frist versäumt haben, wie Weinzinger erklärte. Bei dieser Gruppe (laut Grünen handelt es sich hier um ungefähr 10.000-15.000 Menschen) müssten die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden im Einzelfall prüfen, was für und gegen das Bleibrecht spricht, so der Gesetzentwurf. Auch hier bekommen die Betroffenen eine zeitlich befristete Niederlassungsbewilligung, sollte das Bleiberecht erteilt werden.