Die Grünen haben ein Konzept einer Familienrechtsreform erarbeitet, die nicht nur gleichgeschlechtliche PartnerInnenschaften rechtlich gleichstellen, sondern auch heterosexuellen Paaren mehr Wahlmöglichkeiten bietet.
Der Zivilpakt (Zip) ist ein modernes Rechtsinstitut für alle Paare aller Geschlechterkombinationen, die nicht heiraten wollen.
Der Zip beinhaltet viele Rechte der Ehe, ist aber moderner. Für alle, die heiraten wollen, soll die Ehe auch lesbischen und schwulen Paaren ermöglicht werden. Das Eherecht aus dem 19. Jahrhundert braucht zudem dringend eine Reform. Zivilpakt (Zip) und die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare beenden die rechtlose Situation, in der sich gleichgeschlechtliche Paare befinden sowie die Diskriminierungen gleichgeschlechtlicher Paare.
Gleichgeschlechtliche Paare können in Österreich weder eine Ehe eingehen noch gibt es eine andere Form rechtlicher Absicherung (z.B. Zivilpakt oder Eingetragene PartnerInnenschaft). Sie gelten vor dem Gesetz meist als Fremde und werden benachteiligt. Alle Menschen egal ob gleich- oder verschiedengeschlechtlich l(i)ebend, sollten jedoch wählen können in welcher Form sie ihre Beziehung (formlose Lebensgemeinschaft, Zip, Ehe) rechtlich absichern lassen.
Daher treten die Grünen für die Einführung des Zivilpaktes und die Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule ein.
Inhalt:
Gleichgeschlechtliche Paare sind gegenüber verschiedengeschlechtlichen Paaren benachteiligt:
Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften sind nur theoretisch mit verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaften gleichgestellt
Es besteht ein Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare (§ 44 ABGB)
Es gibt keine gesetzlichen PartnerInnenschaftsregelungen für Lesben und Schwule (Eingetragene PartnerInneschaften - EP oder Zivilpakt - Zip) - im Gegensatz zu vielen anderen EU-Staaten
Gleichgeschlechtliche Paare sind daher rechtlich benachteiligt, z.B. im Erb- oder Steuerrecht (Einkommenssteuerrecht, Grunderwerbssteuerrecht, Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht), im Fremdenrecht (Familienzusammenführung), im Fortpflanzungsmedizinrecht, im Sorge- und Adoptionsrecht.
Zur Ungleichbehandlung gleichgeschlechtlicher mit verschiedengeschlechtlicher Lebensgemeinschaften:
Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften sind in Österreich seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Beschwerde Karner gegen Österreich (Juli 2003) theoretisch mit verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaften gleichgestellt. Siehe Rechtskomitee Lambda Praktisch hat die Bundesregierung bisher aber nicht auf das Urteil reagiert.
Zum Verbot der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare:
Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention beinhaltet für jede Person das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Die Verweigerung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare kann somit als Menschenrechtsverletzung gesehen werden.
Durch das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare werden auch Transgenders benachteiligt. Denn auf Grund der derzeitigen Auslegung der bestehenden Rechtslage stehen verheiratete Personen, die ihr Geschlecht gewechselt haben, vor dem Problem, dass eine Änderung des Personenstandes bei aufrechter Ehe verweigert wird, da dies der Anerkennung einer - de facto bereits existierenden - gleichgeschlechtlichen Ehe gleichkommen würde. Funktionierende PartnerInnenschaften werden damit genötigt, ein Scheidungsverfahren einzuleiten, obwohl keinerlei Voraussetzungen für eine Scheidung (Zerrüttung o.ä.) vorliegen.
Gleichstellung gleichgeschlechtlicher mit verschiedengeschlechtlicher Lebensgemeinschaften
Zivilpakt für gleich- und verschiedengeschlechtliche Paare
Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule
Zivilpakt:
offen für gleich- und verschiedengeschlechtliche Paare
beseitigt zahlreiche Diskriminierungen gleichgeschlechtlicher Paare
nach Auflösung des Zip gibt es keine Unterhaltspflicht für den Partner/die Partnerin und in der Folge auch keine Witwen/Witwerpension
der Zip ist leichter aufzulösen als die Ehe und Wohlverhalten oder Verschulden spielen im Gegensatz zur Ehe bei der gerichtlichen Auflösung des Zips keine Rolle
es gibt keinen Pflichtenkatalog wie bei der Ehe, es gibt daher z.B. keine Pflicht zur Mitwirkung im Erwerb, keine Pflicht zum gemeinsamen Wohnen sowie auch keine Pflicht zur ehelichen Treue
ermöglicht Fremd- und Stiefkindadoption
Gesetzesantrag zur Schaffung eines Bundesgesetzes über den Zivilpakt (ZIP-G), 29.09.2005, 712/A (XXII. GP). Siehe Parlament
Gesetzesantrag auf Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule (715/A, XXII. GP, 19.10.2005). Siehe Parlament
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Auf folgenden Websites findet sich ein Vergleich von PartnerInneschaftsgesetzen in Europa: ILGA Europa
Rechtskomitee Lambda (Stand 29.8.2005)
Homosexuelle Inititative Wien (Stand 24.09.2005); Homosexuelle Inititative Wien (Europakarte, Stand 24.09.2005)
Anmerkungen:
Der Zip-Initiativantrag von 2005 bezieht sich in Artikel XVIII und Artikel XX auf das Fremdengesetz bzw. Asylgesetz. Durch das in Kraft treten des Fremdenrechtspakets 2005 wurde das Asylgesetz 2005 erlassen und das Fremdengesetz von 1997 aufgehoben. Die Forderung bleibt aber gleich: LebenspartnerInnen eines Zivilpakts sollen EhegattInnen in allen Belangen gleichgestellt werden und der Familienbegriff bei Angehörigen um LebenspartnerInnen eines Zivilpakts erweitert werden.
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Verantwortlich für den Inhalt: Mag.a Ulrike Lunacek, Grüne Sprecherin für die Gleichstellung von Lesben, Schwulen und TransGender-Personen, Abgeordnete zum Nationalrat; Mag.a Ewa Agata Dziedzic, Referentin des Grünen Klubs im Parlament.