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10.12.2009 12:40

Freude über Eingetragene Partnerschaft durch 45 Diskriminierungen schwer getrübt

Die Grünen werden heute bei der Eingetragenen Partnerschaft symbolisch abstimmen. 18 Abgeordnete stimmen dagegen, zwei – eine Frau und ein Mann -dafür. Der Grund ist, dass die Eingetragene Partnerschaft ein erster wichtiger Schritt ist, weil sie die gesellschaftliche Anerkennung und Akzeptanz von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften fördert. Es gibt aber weiterhin 45 Abweichungen von der Ehe.

45 diskriminierende Bestimmungen

"Ich freue mich darüber, dass es mit dem heutigen Beschluß des Nationalrates erstmals in Österreich ein Rechtsinstitut zur Anerkennung lesbischer und schwuler PartnerInnenschaften geben wird; dass langjährige Paare nun zu den Pflichten, die sie schon haben, auch einige wichtige Rechte bekommen - wie Erb- und Pensionsrecht, wie Aufenthalts- und Arbeitsmöglichkeit für PartnerInnen mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft. Doch zur Freude gesellt sich der Ärger über die immer noch 45 diskriminierenden Bestimmungen (vor allem für Kinder mit lesbischen Müttern oder schwulen Vätern) sowie die Verweigerung von Familienbegriff und Standesamt für unsereins", kritisiert Ulrike Lunacek, Europaabgeordnete und Sprecherin der Grünen für die Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgender, die die heutige Debatte im Parlament verfolgte.

Immerhin ein erster Schritt

"Dieses Gesetz - just am Internationalen Tag der Menschenrechte - ist ein wichtiger erster Schritt zur umfassenden Gleichstellung. Aber es ist erst der Anfang. Österreichs Lesben und Schwule hätten sich fürs Jahr 2010 was Umfassenderes verdient, und nicht neuerliche Diskriminierungen. Aber ich weiß um die Zähigkeit und den langen Atem, den wir brauchen: Schließlich begleitet mich der Kampf um gesellschaftliche Anerkennung und rechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen auch schon gute 20 Jahre meines Lebens...", betont Lunacek.

Zwangsouting ...

Der Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser, kritisierte in seiner Parlamentsrede ebenso die 45 Abweichungen zur Ehe - etwa, dass die Eingetragene Partnerschaft nicht am Standesamt geschlossen werden darf oder die Absurdität, dass der 'Familienname' für lesbische und schwule Paare nur 'Nachname' heißen darf. Was in letzter Konsequenz einem Zwangsouting gleich kommt. Außerdem 18 Bestimmungen gegen die EU-Antidiskriminierungsrichtlinie. Weiters das dezidierte Verbot der Stiefkindadoption, also das fehlende Recht der Partnerin, des Partners das leibliche Kind der Partnerin, des Partners zu adoptieren.

"Die Grünen werden jene unterstützen, die gegen die Diskriminierungen klagen wollen". Steinhauser ist überzeugt, dass der heutige Gesetzesbeschluss nur ein Anfang ist und der Weg bis zur vollkommenen Gleichstellung noch lange sein wird. "Positiv formuliert ist das Gesetz ein erster Schritt, kritisch betrachtet bereits reformbedürftig, bevor es noch in Kraft tritt", so Steinhauser.

 

 




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