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23.01.2007 11:04

Gentechnik-Berufungs-Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof

Am Mittwoch, 24. Jänner um 11 Uhr, findet im Europäischen Gerichtshof die mündliche Verhandlung über die Berufung des Landes Oberösterreich und der Republik Österreich betreffend das oberösterreichische Gentechnik-Verbotsgesetz statt.

„Jetzt geht es darum, doch noch den Fuß in die Tür zu bekommen, um einen gesetzlichen Schutz gentechnikfreier Regionen auch durch Gentechnik-Verbotsgesetze zu ermöglichen“, erklärt Wolfgang Pirklhuber, Landwirtschaftssprecher der Grünen. „Ich werde daher persönlich an der öffentlichen Verhandlungssitzung in Luxemburg teilnehmen, da ich interessiert bin, wie die Rechts-Vertretung der EU-Kommission agieren wird und ob sie bereit ist, endlich unsere kritischen Argumente einer ernsthaften Prüfung zu unterziehen“, erläutert Pirklhuber.

„Da der europäische Gerichtshof nach streng formalen Kriterien vorgehen wird, bleibt die Hoffnung, dass er die Verfahrensmängel der erstinstanzlichen Entscheidung erkennen wird. Insbesondere wurden weder die wissenschaftlichen Argumente noch die spezifischen Probleme der kleinräumigen Landwirtschaft Oberösterreichs im Verfahren bisher ausreichend geprüft“, erklärt Pirklhuber.

Besonders im Lichte der Ergebnisse der europäischen Gentechnik-Konferenzen vom April 2006 in Wien lässt sich zeigen, dass die Entscheidung der Kommission und des EU-Gerichtshofes, basierend auf den Aussagen der europäischen Lebensmittelagentur EFSA auf tönernen Füßen steht. Denn das EFSA-Gutachten spricht ausdrücklich davon, dass es keine Aussagen darüber treffen kann, ob das Nebeneinander von gentechnikfreier und Gentechnik-Landwirtschaft (Koexistenz) in Oberösterreich möglich sei. Gerade dies aber war der Inhalt der Oberösterreich-Studie, die inzwischen durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse untermauert wurde. So konnte ein Projekt der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) zeigen, dass das Auskreuzungspotential von Mais unter österreichischen Anbaubedingungen zu Kontaminationen zwischen 1,8 und 5,9 Prozent führen würde. Selbst Umwelt-Kommissar Stavros Dimas hat inzwischen erkannt, dass die Risikobewertung der EFSA mangelhaft ist, was langfristige Auswirkungen auf die Biodiversität betrifft.

Auch die neue EFSA-Chefin Catherine Geslain-Lanéelle, gestand in einem Standard-Interview vom 11. September 2006 zu, dass man auf die Kritik „die EFSA-Risikobewertungen seien nicht nachvollziehbar und die Behörde agiere zu industriefreundlich“ werde reagieren müssen.

 




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