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KonsumentInnenschutz

Wer kennt nicht die Probleme des alltäglichen Lebens, die KonsumentInnen oft nicht nur Zeit und Nerven sondern auch Geld kosten. Der Ärger erstreckt sich von der Traumreise, die zum Horrortrip mutiert über niemals bestellte aber trotzdem in Rechnung gestellte Internetabos bis hin zu oftmals bald nach dem Kauf nicht mehr funktionierenden Geräten der Unterhaltungselektronik.

Aufgrund mangelnder Fachkenntnis, Information und/oder Erfahrung sind KonsumentInnen die schwächeren VertragspartnerInnen und können leicht benachteiligt werden. Das Gesetz versucht dieses Ungleichgewicht auszugleichen, in dem es Informations-, Aufklärungspflichten und Rücktrittsrechte vorsieht, sowie unverständliche und intransparente Vertragsbedingungen untersagt.

Inhalt:

 

Problemaufriss

1. Fehlende effiziente Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung

Auch wenn es um relativ geringe Beträge geht, ist es immer ein Risiko, sein Recht vor Gericht durchzusetzen. Man weiß nie, wie die Gerichte entscheiden und gerade bei geringen Streitwerten sind die Anwaltskosten oftmals höher als der Betrag, den man eingeklagt hat. Nach bisheriger Rechtslage können Verbraucherverbände zwar auch jetzt schon im Namen der KonsumentInnen klagen, allerdings greifen sowohl Sammelklage als auch die Verbandsklage nicht in allen Fällen.

Die KonsumentInnen können auch nicht selbstständig ihre Rechte durchsetzen, sondern müssen ihrer Ansprüche an einen Verein abtreten. Daher besteht Bedarf nach einem neuen Gruppenverfahren. Ein weiteres Mittel zur besseren Durchsetzung des KonsumentInnenschutzes ist die Gewinnabschöpfung im Bereich des Wettbewerbsrechts. Oft sind die Schäden, die durch unlautere Geschäftspraktiken erzielt werden, in der Regel gering, die Unternehmen profitieren aber von den Verstößen.

2. Bessere Aufklärung und Information von KonsumentInnen

Information ist eines der zentralen Punkte des KonsumentInnenschutzes. In gewisser Weise befinden wir uns aufgrund der täglichen Informationsflut und der massiven Werbetätigkeiten der Wirtschaftstreibenden in einer Art "Desinformationsgesellschaft" und daher sollen den Verbrauchern Informationshilfen gegeben werden, damit sie auch tatsächlich ohne allzu großen Aufwand jene Produkte und Dienstleistungen erstehen können, die ihren Qualitätsansprüchen tatsächlich Rechnung tragen.

Die Erwartungen an die Produktinformation sind groß. Die Verbraucher wünschen sich ein Instrument, das ihnen hilft, sich in der zunehmenden Produktvielfalt und somit auch im zunehmenden Angebot zurechtzufinden. Problem Gütezeichen Es gibt einen riesigen Katalog von diversen Gütezeichen, die sich die Unternehmer oft selbst verleihen und wo die Einhaltung der Richtlinien nicht kontrolliert wird.

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Grüne Position

1. Gruppenklage

Die Grünen fordern eine bessere Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung für KonsumentInnen. Aus diesem Grund setzen sich die Grünen seit langem für die Einführung der Gruppenklage ein. Ursprünglich war vorgesehen, dass für eine Gruppenklage mindestens drei Personen notwendig sind, die mindest 50 Ansprüchen geltend machen.

Nach unseren Vorstellungen ist hier aber eine weite Formulierung zu bevorzugen und eher auf ein schnelleres und billigeres Verfahren abzustellen als eine genaue Anzahl von Klägern festzuschreiben. Vorgesehen ist, dass die Gruppe durch einen Gruppenvertreter nach außen vertreten wird.

Eine individuelle Rechtsverfolgung soll nicht ausgeschlossen sein, jeder Gruppenkläger kann jederzeit aus dem Verfahren ausscheiden und seinen Anspruch individuell verfolgen. Unbedingt beibehalten werden muss, dass kein Anwaltszwang für den Beitritt zum Gruppenverfahren besteht.

Gewinnabschöpfung

Gezieltes Handeln zu Lasten der KonsumentInnen darf sich für Unternehmen nicht lohnen. Aus diesem Grund treten die Grünen für die Einführung einer Gewinnabschöpfung ein. Unternehmen, die ihren Gewinn aus Handlungen beziehen, die rechtswidrig sind, sollen diesen wieder herausgeben müssen.

Dies gilt beispielsweise für die berüchtigte „Internetabzocke“, wo KonsumentInnen vorgegaukelt wird, sie hätten einen Vertrag abgeschlossen und sie aufgefordert werden – meist unter Klagsandrohung – einen bestimmten Betrag zu bezahlen. Viele KonsumentInnen lassen sich von diesen oftmals von Rechtsanwälten verfassten Schreiben erschrecken und bezahlen, auch wenn sie dazu nicht verpflichtet wären.

Da es sich dabei meist um geringe Beträge handelt, ist es für die KonsumentInnen meist ein zu großer Aufwand, diese Beträge im Klagsweg zurückzufordern. Wenn aber die Unternehmen damit rechnen müssten, den auf diese Weise erwirtschafteten Gewinn herauszugeben, würden sie diese Praktiken bald einstellen.

2. Bessere Information durch eine Reform der Gütezeichenverordnung

Die Grünen streben eine Reform der Gütezeichenverordnung (53/A(E)) an, wo eine Neugestaltung der gesetzlichen Grundlagen sowie eine Anpassung an die Ansprüche der KonsumentInnen gefordert wird. Wenn qualitative Aussagen über Produkteigenschaften getroffen werden, sind Gütezeichen zu verwenden, die nach festgelegten, transparenten Rahmenbedingungen zustande kommen und deren Einhaltung kontrolliert wird.

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Verantwortlich für den Inhalt: Bettina Hradecsni, ehem. Grüne KonsumentInnenschutzsprecherin und ehem. Abgeordnete zum Nationalrat, Mag.a Claudia Fessler, Justizreferentin des Grünen Klubs im Parlament