Mangel an Information, zahllose – durchaus hohe – Gebühren, bei denen unklar ist, weshalb sie überhaupt anfallen, Probleme beim Bankwechsel, nicht nachvollziehbare lange Dauer von Überweisungen, Überwälzung der Haftung an die KundInnen, unverständliche und einseitige AGB’s, mangelnde Aufklärung etc.. Die Liste an Kritikpunkten an den Banken ließe sich auch VerbraucherInnensicht noch problemlos weiter fortsetzen.
Dazu kommt nun auch noch die Finanzkrise, deren wesentlicher Auslöser unverantwortlich vergebene Kredite waren. Zum einen wurden die KreditnehmerInnen nicht ausreichend über die Risiken der Kreditaufnahme aufgeklärt (Stichwort Fremdwährungskredit), zum anderen wurden Kredite ohne die notwendigen Sicherheiten vergeben. Auf der anderen Seite wurde hat sich der Staat dazu entschlossen, für die gefährdeten Finanzinstituten großzügige Rettungspakte zu schnüren.
Inhalt:
Der kundenfeindlichen Praxis der Banken muss dringend Einhalt geboten werden, damit ein Gleichgewicht zwischen KonsumentInnen und Banken hergestellt werden kann.
Für KonsumentInnen ist es bislang nahezu unmöglich, die verschiedenen Anlageprodukte zu durchschauen. Wer aber nicht über die richtigen Informationen verfügt, kann keine bewussten Entscheidungen treffen. Ein übersichtliches, verständliches und prägnantes Produktinformationsblatt soll es ermöglichen, die wesentlichen Eigenschaften eines Finanzproduktes schnell zu erfassen und verschiedene Finanzprodukte miteinander zu vergleichen.
Gebühren und Zinsen (grundlegend und tatsächlich) sind nicht nur bei Anlageprodukten, sondern auch bei Konten und Krediten übersichtlich darzustellen. Hier ist auf die kundInnenfreundliche Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (bis 11. Juni 2010) zu achten.
Finanzbildung soll einerseits bereits an Schulen erfolgen, um schon Heranwachsende mit den Begriffen und Vorgängen im Bankensektor und am Finanzmarkt vertraut zu machen, und andererseits soll ein breites und niederschwelliges Angebot an Erwachsenenbildung geschaffen werden (z.B. Kurse an Volkshochschulen, Ausbau der Serviceeinrichtungen von Schuldnerberatungen).
Durch eine gesetzliche Verpflichtung der Banken, den KundInnen den Bankwechsel zu erleichtern, wird der Wettbewerb unter den Banken im Interesse der KonsumentInnen gefördert. Die besseren Konditionen werden leichter erreichbar und deshalb auch häufiger angeboten werden.
Anders als in Deutschland ist es in Österreich zulässig, dass Banken ihren KundInnen auch Leistungen verrechnen, die diese nicht angefordert haben sondern zu denen die Banken entweder per Gesetz verpflichtet sind (z.B. das Jahreskontomitteilung) oder die sie nur im eigenen Interesse erbringen (etwa administrative Umstellungen und Vereinfachungen).
Ein Konto bzw. eine Bankverbindung ist Voraussetzung für die Teilnahme am sozialen und wirtschaftlichen Leben und sollte daher ein Teil der Daseinsvorsorge darstellen. KonsumentInnen, die sich in der Schuldenfalle befinden, werden oft Konten gekündigt und neue verwehrt. Ohne Konto wird aber das alltägliche Leben noch teurer. Ein fehlendes Konto führt zu Schwierigkeiten bei der Arbeitsplatzsuche oder der Anmietung einer Wohnung sowie zu stark erhöhten Kosten bei der Bezahlung von Mieten, Energie und anderen Rechnungen.
In Österreich wurde 1986 die Drittschuldneranfrage eingeführt. Das heißt, dass der Hauptverband der Sozialversicherungsträger meldet, bei welchem Arbeitgeber ein Schuldner registriert ist. Ö ist das einzige europäische Land in dem es die Drittschuldneranfrage gibt.
Die Lohnpfändung wurde dadurch massiv vereinfacht. Früher musste der Gläubiger selbst herausfinden, wo der Schuldner arbeitet. Gläubiger sind seit dem auf Grund des verringerten Risikos und der geringeren Kosten durch die Drittschuldneranfrage bei Abschluss von Geschäften weniger vorsichtig.
Die Abschaffung der Drittschuldneranfrage, die eine gesetzlich erzwungene Hilfeleistung des Hauptverbands darstellt, würde Gläubiger zu mehr Sorgfalt bei Vergabe von Krediten oder Zahlungsmodalitäten zwingen.
1. Überweisungsdauer und Wertstellungspraxis:
Um die echten VerliererInnen der Finanzkrise - die sogenannten KleinanlegerInnen, die als Folge dramatischer Kursrückgänge an den Börsen Einbußen in Zusammenhang mit der privaten und betrieblichen Vorsorge in Kauf nehmen mussten - kümmerte sich bis dato niemand. Während also den Banken vom Staat großzügig unter die Arme gegriffen wurde, blieben die KonsumentInnen auf der Strecke, wurden allein gelassen:
Kredite werden oft leichtfertig vergeben, was viele KonsumentInnen in die Verschuldung treibt. Gerade beim Girokontoüberzug kommen die Banken den KonsumentInnen großzügig entgegen: in Wahrheit handelt es sich aber um einen sehr teuren Kredit, nicht vorhandenes Geld wird ausgegeben. In den USA ist dies beispielsweise verboten. Und die Banken profitieren von den Kontoüberziehungen. Problematisch ist auch der Konsumkredit, da diesem kein dauerhafter Wert gegenübersteht. Bis 1986 waren die privaten Kunden für die Banken uninteressant, da zu prüfen war, ob Schulden überhaupt zurückgezahlt werden können. Seit es die Zugriffsmöglichkeit auf den Lohn bzw. die – auch datenschutzrechtlich umstrittene - Drittschuldneranfrage gibt, gibt es auch den Konsumkredit (vor allem für Einrichtung, Urlaubsreisen etc.).
Verantwortlich für den Inhalt: Birgit Schatz, KonsumentInnenschutzsprecherin und Abgeordnete zum Nationalrat, Mag.a Claudia Fessler, Referentin für Justiz und KonsumentInnenschutz des Grünen Klubs im Parlament.