„Es ist ein Zeichen unerträglicher Arroganz, dass einige Banken die verspätete Auszahlung der Pensionen als technische Panne abtun. Offenbar haben die Manager dieser Institute so weit den Bezug zur Lebensrealität anderer Menschen verloren, dass sie sich der Tragweite einer solchen Verzögerung nicht vorstellen können,“ kommentiert Birgit Schatz, KonsumentInnensprecherin der Grünen, die gestern und bereits in den vergangenen Monaten wiederholt auftretenden Probleme.
„Wenn man im Schnitt als PensionistIn mit 900,- Euro auskommen muss, wird es meist schon ab dem 25. des Vormonates eng. Da zählt jeder Tag an dem man endlich wieder einkaufen gehen oder eine Rechnung bezahlen kann“, erläutert Schatz. Auch die Vertröstung der Banken auf den Nachmittag hält Schatz für eine Zumutung und meint dazu: „Die meisten älteren Menschen sind nicht mehr sehr mobil und haben einen langjährigen Rhythmus in der Erledigung ihrer Geschäfte. Es ist einfach ungeheuerlich, dass die Bank zu diesen Personen sagt – kommen´s halt am Nachmittag noch einmal.“
Die KonsumentInnenschützerin hält das Vorschieben technischer Gebrechen seitens der Banken als Ausrede. „Zuerst wollten sie es auf die Pensionskassen schieben. Die konnten aber belegen, dass sie rechtzeitig dran waren. Jetzt erklären sie uns, dass sie nach vier Monaten, seit das Zahlungsdienstegesetz in Kraft ist, noch immer Umstellungsschwierigkeiten haben. Das Gesetz kam außerdem nicht über Nacht, sondern sein In-Kraft-Treten war Monate im vor hinein bekannt. Hier will wieder einmal die Bankenbranche die KonsumentInnen für dumm verkaufen.“
Schatz fordert eine gesetzliche Regelung, die Banken verpflichtet Zinsen und Strafen für verspätete Wertstellungen zu zahlen. Auch für durch die Verzögerung entstandenen Kosten sollten die Banken aufkommen. „Das Mindeste ist, dass die PensionistInnen eine Entschädigung für den Aufwand bekommen, dass sie zweimal zur Bank mussten, um zu holen, was ihnen zustand“, fordert Schatz. Schließlich seien die Banken auch immer sehr schnell, wenn es um das Erfinden neuer Gebühren oder Verrechnen von Überziehungszinsen oder sonstigen Mehrkosten geht. Eine ähnlich rasche Wiedergutmachung für ihr Versagen sei angebracht.