"Es ist zu befürchten, dass die Regierungsparteien heute einen Kniefall vor den heftigen Interventionen der Mobilfunklobby machen werden. Mit dem Antrag zur Verlängerung des Bankenpaketes soll uns offenbar auch gleich die Wiedereinführung der Möglichkeit zur Einhebung von Zahlscheinentgelten untergeschoben werden. Das gilt es zu verhindern", erklärt Birgit Schatz, KonsumentInnenschutzsprecherin der Grünen.
Nach dem am 1. November 2009 in Kraft getretenen Zahlungsdienstegesetz ist die Erhebung von Entgelten durch den Zahlungsempfänger im Falle der Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstrumentes unzulässig. Das bedeutet konkret, dass die in Österreich weit verbreiteten "Zahlscheinentgelte" nun rechtswidrig sind. Eine längjährige Forderung von KonsumentenschützerInnen wurde damit erfüllt.
Die Mobilfunkbetreiber haben aber bisher nicht von sich aus auf den lukrativen Nebenverdienst verzichtet, das neue Gesetz ignoriert und verlangen nach wie vor eine Gebühr für Zahlscheine. Aus diesem Grund wurden sie bereits vom VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums abgemahnt. "Die Mobilfunkanbieter haben daraufhin bei den Parteien interveniert, die entsprechende Regelung im Zahlungsdienstegesetz wieder zurückzunehmen", erklärt Schatz und weiter: "Es wäre ungeheuerlich, wenn es nun wirklich dazu kommen würde, dass eine gerade erst geschaffene, konsumentinnenfreundliche Regelung auf Zuruf umgehend wieder zurück genommen wird." Nachdem das Zahlungsdienstegesetz heute auf der Tagesordnung des Nationalrats steht, wäre es theoretisch möglich, einen entsprechenden Abänderungsantrag einzubringen. "Es ist allerdings parlamentarischer Usus, Abänderungsanträge 24 Stunden vor der Einbringung den anderen Parteien zukommen zu lassen - gerade wenn es sich um wichtige Themen handelt. Wenn diese Vorgangsweise ignoriert wird, steckt erfahrungsgemäß nichts Gutes dahinter und es ist erhöhte Wachsamkeit geboten", so Schatz abschließend.