Am 1. Oktober jährt sich der Geburtstag des Konsumentenschutzgesetzes zum dreißigsten Mal. „Das ist eine gute Gelegenheit, endlich offene Baustellen anzugehen“, sagt Birgit Schatz, KonsumentInnenschutzsprecherin der Grünen. Das im Jahre 1979 unter Broda in Kraft getretene Konsumentenschutzgesetz war ein Meilenstein in Hinblick auf die Aufwertung der Position der KonsumentInnen.
Entwicklung nicht abgeschlossen
„Eine Entwicklung, die aber bis heute noch nicht abgeschlossen ist. Ein wichtiger nächster Schritt für die Herstellung des Gleichgewichts zwischen UnternehmerInnen und KonsumentInnen ist die Umsetzung der längst überfälligen Gruppenklage. Ich fordere unseren Konsumentenschutzminister auf, seinen Worten auch Taten folgen zu lassen und dafür zu sorgen, dass die KonsumentInnen leichter und schneller zu ihren Rechten kommen“, erklärt Schatz und schließt sich den Forderungen der Arbeiterkammer an, die eine Verbesserung des AnlegerInnenschutzes und eine Klarstellung der Erhaltungsarbeiten im Mietrecht verlangt. „In Hinblick auf die bessere Verständlichkeit von Finanzprodukten schlagen die Grünen die Einführung eines Gütezeichens vor“, so Schatz. Ein entsprechender Antrag liegt bereits im Konsumentenschutzausschuss.
Auf EU-Ebene sorgt derzeit der Richtlinienentwurf für Verbraucherrechte für Diskussionen. „Durch die in der Richtlinie vorgesehene Vereinheitlichung des Konsumentenschutzrechts sind teilweise Verschlechterungen für die österreichischen KonsumentInnen zu befürchten. „Auch hier erwarte ich von unserem Konsumentenschutzminister, dass er in die Fußstapfen von Christian Broda tritt und sich, wie auch selbst angekündigt, auf europäischer Ebene dafür einsetzt, dass unser Konsumentenschutzgesetz nicht verwässert wird“, so Schatz.