Wohnen wird immer teuerer, die Mieten steigen laufend an. Eine Wende dieser Entwicklung ist nicht in Aussicht. Die Grünen wollen durch eine mieterInnenfreundliche Reform des Wohnrechts Rahmenbedingungen für sozial verträgliches Wohnen schaffen.
Inhalt:
Die Mieten sind von 2001 auf 2007 um 27 % gestiegen. Wohnkosten binden immer mehr vom Haushaltseinkommen, dass senkt die Kaufkraft und hat negative volkswirtschaftliche Auswirkungen. Wohnen soll wieder leistbar sein.
1. Problem Richtwertmietzins
Es ist de facto kein Unterschied mehr zwischen frei vereinbarten Mieten und den - an sich begrenzten - Richtwertmieten zu erkennen. Grund dafür ist die Undurchschaubarkeit der Zuschläge zum Richtwertmietzins und das Fehlen einer klar überprüfbaren Mietzinsobergrenze für derartige Wohnungen. Die Rechtsprechung dazu ist äußerst kasuistisch und schwer durchschaubar. Die Vermieterbranche nützt das aus und erfindet immer neue Zuschläge. Der Richtwertmietzins ist zudem an den Verbraucherpreisindex gekoppelt und somit kommt es jährlich zu einer Indexanpassung und zu einem laufenden Anstieg der Miete.
2. Problem Betriebskosten
Betriebskosten werden auf die MieterInnen überwälzt. Nicht einzusehen ist daher, dass die Grundsteuer, die das Vermögen des Vermieters betrifft, auf die MieterInnen abgewälzt werden kann. Gleiches gilt für Versicherungen.
3. Problem Maklerprovisionen und Vergebührung
Die Maklerprovisionen liegen in Österreich der Höhe nach im europäischen Vergleich im Spitzenfeld. Dazu kommt, dass MaklerInnen oftmals dafür kassieren, dass sie eine Wohnung lediglich herzeigen. Obwohl die Auftraggeber überwiegend die VermieterInnen sind, wird die Maklerprovision dennoch auf die MieterInnen überwälzt. Dies gilt auch für die Kosten der Vergebührung des Mietvertrags. Gerade zu Beginn des Mietverhältnisses fallen für die MieterInnen eine Unzahl von Kosten an. Neben Maklergebühren, Kaution, allfälligen Ablösen und Einrichtungskosten muss der Vermieter auch die Vergebührung des Mietvertrags übernehmen.
Um den Wohnungssuchenden den Zugang zu leistbaren Wohnungen zu ermöglichen und sie finanziell zu entlasten, sind gesetzliche Neuregelungen notwendig.
Der Richtwertmietzins soll reformiert und als breit geltender Hauptmietzins eingeführt werden. Dazu braucht es eine gesetzliche Definition der Zu- und Abschläge sowie eine Deckelung der einzelnen Zuschläge. Weiters soll eine absolute betrags- oder prozentmäßige Beschränkung aller Zuschläge zum Richtwertmietzins (nachvollziehbare Mietzinsobergrenzen)eingeführt werden und der Lagezuschlag entfallen. Denkbar sind Zu- bzw. Abschläge hinsichtlich des energetischen Zustand des Hauses.
Bei den Betriebskosten muss es zu einer Herausnahme der Grundsteuer sowie zu einer Einschränkung der Überwälzung von Versicherungen über die Betriebskosten kommen. Wünschenswert wäre auch eine Definition der Hausreinigung und Kosten.
Die Senkung der Maklergebühren auf eine im internationalen Vergleich akzeptable Höhe ist anzustreben. Vorstellbar sind zwei Nettomonatsmieten für eine unbefristete Wohnung sowie eine Nettomonatsmiete für befristete Mietverhältnisse. Um die Einstiegskosten für Mietwohnungen zu senken, soll auch die Vergebührung für Mietverträge, die Wohnzwecken dienen, abgeschafft werden.
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Verantwortlich für den Inhalt: Mag. Albert Steinhauser, Grüner Justizsprecher, Abgeordneter zum Nationalrat; Mag.a Claudia Fessler, Justizreferentin des Grünen Klubs im Parlament.