Vorratsdatenspeicherung (engl. "data retention") ist die Aufzeichung aller elektronischen Kommunikationswege durch Kommunikationsbetreiber und ihre Aufbewahrung für einen bestimmten Zeitraum. Betroffen davon sind Telefon, Mobilfunk, Internet, E-Mail und Voice over IP.
Der EU-Rat der Justiz- und Innenminister stimmte im Februar 2006 einem Richtlinienvorschlag über die Vorratsspeicherung von Daten zu, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden.
Die Grünen lehnen die Richtlinie aus folgenden Gründen ab:
Inhalt:
Am 21.2.2006 stimmte der Rat der Justiz- und Innenminister einem Richtlinienvorschlag über die Vorratsspeicherung von Daten zu, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden. Das Europäische Parlament hatte bereits am 14.12.2005 mehrheitlich seine Zustimmung gegeben.
Erfasst werden Verkehrs- und Standortdaten einschließlich Teilnehmer- und Nutzerdaten, die im Rahmen von Telefonie, SMS und Internet-Protokollen erzeugt werden, wobei die Inhalte der Kommunikation nicht erfasst werden. Diese Daten müssen durch die Telekommunikationsunternehmen gespeichert werden.
Die Mitgliedstaaten haben bei Umsetzung der Richtlinie dafür zu sorgen, dass die genannten Datenkategorien für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten und nicht mehr als zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Kommunikation auf Vorrat gespeichert werden.
Für die Umsetzung der Richtlinie ist eine Frist von 18 bis 36 Monaten vorgesehen. Justizministerin Gastinger hat für Österreich eine Umsetzung 36 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie angekündigt.
Für die Umsetzung der Richtlinie ist eine Frist von 18 bis 36 Monaten vorgesehen. Justizministerin Gastinger hat für Österreich eine Umsetzung 36 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie angekündigt. Jedoch verkündete der mittlerweile für die Umsetzung zuständige BM für Infrastruktur Faymann in der Presse vom 15.1.2008, dass seine „Bedenken zu massiv“ gegen die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung seien und er daher dem Ministerrat einen derartigen Gesetzesentwurf vorläufig nicht vorlegen lasse.
Im Jahr 2006 wurde jedoch von der Republik Irland eine Klage vor dem EuGH in Luxemburg gegen die genannten Richtlinie eingebracht. Der Ausgang des Verfahrens ist noch offen.
Zurück
Die Grünen lehnen die Richtlinie aus mehreren Gründen ab:
1. Die Maßnahmen sind ineffizient und unverhältnismäßig
Die vorgeschlagenen Maßnahmen stehen nicht in einer angemessenen Zweck-Mittel-Relation, da sie weder geeignet noch erforderlich sind und eine unzumutbare Härte für die Betroffenen darstellen. TeilnehmerInnen aus dem Umfeld der Organisierten Kriminalität und des Terrorismus werden die Verfolgbarkeit ihrer Daten leicht zu verhindern wissen (anonyme Accounts, Pre-paid-mobiles, öffentliche Internet-Terminals, Ausweichen auf Provider außerhalb der EU, usw.). Von der Vorratsdatenspeicherung wären daher in erster Linie unbeteiligte BürgerInnen betroffen. Aufgrund der enormen Menge anfallender Daten ist ein effizientes Durchsuchen des Datenvorrats kaum möglich, die rasche Verfügbarkeit der angeforderten Daten ist somit nicht gegeben. Es würden riesige "Datenfriedhöfe" ohne signifikanten ermittlungstechnischen Wert entstehen. Darüber hinaus werden in der Praxis von den Strafverfolgungsbehörden ca. 85% der Daten innerhalb von 3 Monaten und ca. 95% der Daten innerhalb von 6 Monaten nach ihrer Entstehung angefordert.
2. Unklarheit betreffend die zu speichernden Datenarten
In der Richtlinie ist nicht ausreichend klar formuliert, welche Einzelheiten von Internet-Kommunikation gespeichert werden sollten. Dies betrifft va. Emails, was angesichts der Tatsache, dass der weltweite Email-Verkehr zu einem großen Teil aus SPAM besteht, eine nicht zielführende Maßnahme ist.
3. Keine Vereinbarkeit mit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention
Es ist überdies sehr wahrscheinlich, dass die Richtlinie in Widerspruch zu Artikel 8 EMRK (Recht auf Privatleben) steht. Die vorgesehene Verpflichtung zur routinemäßigen, flächendeckenden Vorratsspeicherung sämtlicher Verkehrs-, Nutzer- und Teilnehmerdaten würde die ausnahmsweise zulässige Überwachung zur evident unverhältnismäßigen Regel machen. Die Richtlinie betrifft nicht nur einzelne Personen, die auf Grund besonderer Gesetze überwacht werden, sondern alle BürgerInnen, die die elektronische Kommunikation nutzen. Dass eine so umfangreiche Speicherung von Verkehrsdaten der einzig gangbare Weg zur Bekämpfung der Kriminalität oder zur Wahrung der nationalen Sicherheit ist, dafür liefert die Richtlinie keine überzeugenden Argumente.
4. Keine Vereinbarkeit mit dem Grundrecht auf Datenschutz
Die österreichische Rechtslage spricht derzeit gegen eine Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten. Nach dem Datenschutz-Gesetz wäre es unzulässig, diese auf Vorrat anzulegen, nur weil sie in Zukunft für die Strafverfolgung benötigt werden könnten.
5. Unzumutbare Belastungen für die Telekommunikationsindustrie
Zusätzlich sind enorme Belastungen für die europäische Telekommunikationsindustrie, insbesondere für kleinere und mittlere Telekommunikationsunternehmen zu befürchten. Kosten erwachsen aus der Anpassung der Systemtechnik zur Generierung und Speicherung der Daten, der Anpassung der betrieblichen Abläufe zur sicheren Archivierung der Daten sowie der Bearbeitung und Auswertung von Anfragen der Sicherheitsbehörden.
Der erforderliche Investitionsaufwand im Bereich der klassischen leitungsvermittelten Telefonie liegt nach Schätzungen größerer Unternehmen innerhalb der Mitgliedstaaten bei 180 Mio. Euro im Jahr pro Unternehmen mit jährlichen Betriebskosten bis zu 50 Mio. Euro. Für kleinere und mittlere Unternehmen wäre daher der Geschäftsbetrieb gefährdet. Die Belastungen im Bereich des Internets würden den Investitionsaufwand bei der klassischen leitungsvermittelten Telefonie um ein Vielfaches übersteigen. Für diese Kosten werden am Ende immer die BürgerInnen aufkommen müssen, ohne allerdings einen signifikanten Sicherheitsgewinn zu genießen: Entweder über höhere Kosten für Telekommunikationsleistungen oder über vom Staat eingehobene Steuern.
Zurück
Verantwortlich für den Inhalt: Mag. Albert Steinhauser, Grüner Justizsprecher und Abgeordneter zum Nationalrat.