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27.07.2010 11:44

Grüne gegen neuen Bures Vorschlag zur Vorratsdatenspeicherung

„In einem schlechten Zeitpunkt ein unnötiger Schritt in die falsche Richtung“, so kommentiert unsere Telekommunikationssprecherin Gabriela Moser, den jüngsten Entwurf zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung, der aus dem Infrastrukturministerium in die Medien gebracht wurde. „Auf EU-Ebene steht eine Evaluierung der Richtlinie bevor, und aufgrund mehrerer Entscheidungen von Verfassungsgerichten scheint eine Aufhebung der Vorratsdatenspeicherungspflicht möglich. Österreich soll daher weiterhin auf diese grundrechtswidrige Massenüberwachung verzichten“, erneuert Moser die grüne Forderung.

Schnurstracks in den Überwachungsstaat

„Inhaltlich bringt der neue Entwurf in den gefährlichsten Punkten wesentliche Verschlechterungen“, kritisiert unser Justizsprecher Albert Steinhauser. „Die Polizei würde ohne richterliche Genehmigung in bestimmten Fällen Zugriff auf Vorratsdaten erhalten. Nach dem neuen Entwurf wäre das z.B. schon bei E-Mails von NGOs an Unternehmen, die – wie im Tierschützerprozess – als Nötigung interpretiert werden, möglich. Das hat mit den EU-Vorgaben nichts mehr zu tun und führt direkt in den Überwachungsstaat.“

Ein weiteres Beispiel für die überschießende Ausnutzung des Ermessensspielraums der Richtlinie im neuen Entwurf ist der Zugriff auf Vorratsdaten auch bei ‚nicht schweren Straftaten‘. Steinhauser erläutert: „Die Vorratsdatenspeicherung war in der EU nur für schwerste Verbrechen , etwa Terroranschläge, gedacht. Nach dem Entwurf soll aber der Richter einen Zugriff auch bei leichten Delikten anordnen können. Die verkürzte Speicherfrist von drei Monaten in diesen Fällen ändert nichts an der Gefahr: Unschuldige kommen durch die Massenüberwachung leicht zu Unrecht unter Verdacht. Einzelne Verbesserungen, wie etwa die Sperrliste für sensible Bereiche, können nicht verdecken, dass hier rechtsstaatliche Grundprinzipien verletzt werden.“

 




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