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04.03.2010 12:43

Kürzungen im Opferschutz führen zu gesetzwidrigem Zustand

„Das Gesetz sieht einen Rechtsanspruch auf Prozessbegleitung vor. Kürzungen, die dazu führen, dass diesem Auftrag nicht mehr entsprochen werden kann, sind eigentlich gesetzwidrig“, reagiert der Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser, auf jüngst bekannt gewordene Kürzungen der Subventionen von Opferschutzeinrichtungen durch die Justizministerin.

Steinhauser erinnert Justizministerin Bandion-Ortner daran, dass sie bei ihrem Antritt als Ministerin darauf verwiesen hat, dass ihr „Kinder ganz besonders am Herzen liegen“. „Da ist es besonders zynisch, wenn sie jetzt gerade bei einem Kinderschutz-Zentrum in Salzburg spart“, kritisiert Steinhauser und kündigt an in einer umfassenden parlamentarischen Anfrage die fahrlässige Budgetmisere des Justizministeriums im Bereich der Prozessbegleitung komplett offen zu legen. „Wenn Justizministerin Bandion-Ortner jetzt sagt, sie hätte zu wenig Geld vom Finanzminister bekommen, dann hat sie offensichtlich schlecht verhandelt oder Finanzminister Pröll war gegenüber dem Opferschutz völlig uneinsichtig“, so Steinhauer.

 




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