Justizsprecher Albert Steinhauser begrüßt die Klarstellung des Justizministeriums gegenüber den Staatsanwaltschaften betreffend das Totschlagsurteil für künftig ähnlich gelagerte Fälle. "Allgemeine kulturelle Zuschreibungen sollen nicht als Rechtfertigung für bestimmte Handlungsweisen Einzug ins Strafrecht halten. Genau so wenig, wie es eigene Deliktgruppen, wie Kulturdelikte im Strafrecht braucht", umreißt Steinhauser die Linie der Grünen.
Der Erlass des Justizministeriums führt dazu, dass künftig ähnlich gelagerte Fälle als Mord angeklagt werden und das zuständiges Geschworenengericht dann prüft, ob nach umfassender Gesamtbetrachtung des Falles Mord oder Totschlag vorliegt. Steinhauser sieht damit eine korrekte Prüfung durch das zuständige Gericht garantiert.