Sicherheitssprecher Peter Pilz will nach dem Ende des letzten Prozesses im Zuge der Polizeiaktion Operation Spring das gesamte Prozedere vor den Innenausschuss des Parlaments bringen. Die Aktion, bei der im Jahr 1999 rund 120 Afrikaner verhaftet worden sind, sei "tollpatschig" organisiert gewesen, sagte er bei einer Pressekonferenz am Freitag.
Nach Ansicht von Pilz ist die bis dato größte Polizeiaktion der zweiten Republik, bei der erstmals der Große Lauschangriff zur Anwendung gekommen ist, "völlig überhastet und ohne die nötige kriminalpolizeiliche Vorbereitung" gestartet worden. Die Ermittler hätten dem Gericht einen "Tonbandsalat" übermittelt, auf Grund dessen die Urteile gegen zahlreiche mutmaßliche Drogendealer bzw. -bosse gefällt worden sein. Pilz will nun im Parlament klären, wie man verhindern könne, dass die Polizei "derartig hilflos, rechtswidrig und gesetzeswidrig in eine Blamage hineinstolpert". (APA)
OPERATION MISSLUNGEN
Konsequenzen aus dem Misslingen der Operation Spring (Pressetext)
„Alles, was recht ist!“ Der Richter stellt um 9 Uhr 15 unmissverständlich klar: In seinem Verhandlungssaal müssen alle ohne Kopfbedeckung ruhig sitzen. Sieben Stunden später weiß ich, was Recht ist. Mit dem letzten Urteil in einem Operation Spring-Prozess hat der Rechtsstaat seinen nächsten Tiefschlag erhalten.
Auch jetzt habe ich keine Ahnung, ob der Angeklagte Emmanuel Chukwujekwu Drogendealer war. Das einzige, was ich weiß, ist: Er hat kein sauberes Verfahren erhalten. Dafür ist zu viel passiert:
1. „Der Angeklagte hat unbekannte Mengen an unbekannt gebliebene Schwarzafrikaner verteilt.“ So begründet die Staatsanwältin ihren Strafantrag. Der Richter übernimmt den Satz wörtlich in sein Urteil. Wie man unerkannte Schwarzafrikaner als solche erkennt, erklärt auch er nicht. Im ganzen Prozess ist es nicht gelungen, das Stimmengewirr im Chinarestaurant „Willkommen“ in einzelne zuordbare Stimmen zu zerlegen. Der erste große Lauschangriff hat genau das gebracht, was technisch zu erwarten war: Konfusion.
2. „Der Angeklagte hat einen Bart, ist korpulent und zappelt mit den Beinen. Er hat auch heute gezappelt. Außerdem hat er selbst gesagt, dass er früher Fußball gespielt hat.“ Das reicht dem Richter, um eindeutig festzustellen, dass der Angeklagte eine bestimmte Person mit vielen Namen im Stimmengewirr der Aufzeichnungen ist. Mit derselben Präzision könnte man den Richter einiger Tausend Verbrechen in Österreich bezichtigen. Außerdem: Der Angeklagte hat nicht mehr gezappelt als andere im Saal. Aber wenn ein Urteil zusammengezappelt werden soll, spielt das auch keine Rolle.
3. Die erste Übersetzung der Tonbänder des Lauschangriffs, auf deren Basis Dutzende Afrikaner ins Gefängnis mussten, ist schlampig, über weite Strecken falsch und daher unbrauchbar. Der zweite, seriöse Übersetzer belastet den Angeklagten nicht mehr mit der notwendigen Eindeutigkeit.
4. Der Gutachter stellt fest, dass der Angeklagte jetzt wesentlich besser Englisch spricht. Der selbst hat in seinem Schlusswort erklärt, er habe sich in der U-Haft intensiv mit dem österreichischen Gesetz befasst. Er wollte verstehen, was mit ihm geschieht. Der Richter dreht das um: „der Angeklagte hat in der Haft Englisch gelernt.“ Zumindest das ist vom Richter frei erfunden.
5. Am Beginn der 41 Prozesstage war der Angeklagte noch „Boss“ und „Nummer Zwei“. Jetzt, am Ende, gehört er der „mittleren Hierarchie“ an und ist „Verpacker“. Daher kann ihn niemand auf der Straße gesehen haben. Aber einzelne Süchtige haben als Zeugen gegen ihn ausgesagt. Auch da stimmt am Ende des Prozesses nichts mehr zusammen.
6. „Da war ein Paket mit siebzig Geldscheinen. Nehmen wir an, es sind Hunderter, dass waren das siebentausend Schilling. Wenn eine Pille zu 0,2 Gramm hundert Schilling kostet, dann sind das zumindest zehn Gramm. Wenn wir das auf 22 Wochen hochrechnen und fünf Prozent Reinheit beim Heroin annehmen, kommen wir bei rund 220 Gramm auf sechs bis elf Gramm reines Heroin. Das liegt bereits über der Grenze.“ Wenn das aber nicht alles Hunderter waren, wenn die Süchtigen auch Fünfziger und Zwanziger eingesteckt hatte, wenn einige Wochen schwächer waren, dann liegt die Menge unter der damaligen gesetzlichen Grenze. Aber für den Richter haben Süchtige immer die größten Scheine eingesteckt. Nur so kann man schließlich die größten Strafen verhängen.
7. Spät am Nachmittag wird der Angeklagte zu vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Vom 27. Mai 1999 bis zum 2. Februar ist er in U-Haft gesessen. Das sind vier Jahre, acht Monate und zwei Wochen. Die U-Haft wird angerechnet. Zufällig geht es sich fast bis auf die Woche aus. Die Gerechtigkeit spielt heute sechs aus 45. Zufällig geht sich alles fast auf den Tag aus.
Das Urteil ist schlampig, schlecht begründet und offensichtlich vorfabriziert. Der Richter hat Unrecht gesprochen. Seine persönlichen Motive interessieren mich nicht. Aber wie ist die Justiz in diese Lage gekommen? Warum haben Richter in Dutzenden Verfahren versagt? Warum ist der erste große Lauschangriff dermaßen schief gegangen?
Im Jahr 1999 hatte die SPÖ gemeinsam mit der ÖVP den großen Lauschangriff durch das Parlament gepeitscht. Grundsätzliche Einwände waren mit einem Argument vom Tisch gewischt worden: Wenn die Polizei nicht sofort verwanzen darf, wird das organisierte Verbrechen triumphieren. Jetzt rückte die Nationalratswahl immer näher. Und es gab noch immer keinen Fall.
So entstand Operation Spring. Ohne ausreichende Hinweise verwanzte eine technisch schlecht gerüstete Polizei das Restaurant „Willkommen“. Niemand wusste, ob irgend etwas Brauchbares auf den Bändern war. Niemand in Polizei und Justiz verstand auch nur ein Wort auf den Bändern. Aber der Triumph musste rechtzeitig vor der Wahl dingfest gemacht werden. Die Operation Spring war ein Erfolg, weil sie einer sein musste. Die Kronen Zeitung feierte den Innenminister. Damit war das Hauptziel erreicht. Zur Absicherung dieses Erfolgs mussten jetzt nur noch Afrikaner verurteilt werden. Die Justiz fand sich dazu bereit.
Der Kronzeuge, der mit Strumpfmaske oder Helm vor dem Gericht auftrat, wurde zum Markenzeichen der Operation. Kronzeugen dürfen niemals anonym sein – dieser Grundsatz des Rechtsstaats wurde in der Operation ruiniert – wie die Rechte des Anwalts, die seriöse Prüfung der Beweismittel, die richterliche Unabhängigkeit und vieles andere. Das ist der Schaden für den Rechtsstaat. Aber es ist noch viel mehr passiert.
Ich vermute, dass mit den „Beweisen“ der Operation Spring Schuldige und Unschuldige verurteilt wurden. Ein Vorwurf stimmt sicherlich nicht: Weder Polizei noch Justiz traten offen rassistisch auf. Trotzdem hatte alles damit zu tun, dass die Angeklagten Afrikaner waren. Ein ähnlicher Prozess gegen russische Mafiosi hätte in einem Fiasko geendet. An der Stelle des bemühten Menschenrechtsanwalts, der als einer von wenigen die Afrikaner verteidigte, hätten internationale Spitzenanwälte die „Beweise“ in der Luft zerrissen. Polizei und Staatsanwaltschaft wären in einem Sumpf der Lächerlichkeit unter gegangen. Die Stümper des österreichischen Rechtsstaats hätten eine verheerende Lektion erhalten.
Genau das droht. Weil die Polizei den Umgang mit den wirkungsvollsten und sensibelsten Ermittlungsmethoden zu schlecht beherrscht und weil die Justiz bereit ist, jeden Schmarren zum Beweis zu machen, schafft die Strafjustiz nur die kleinen Täter. Wer im Rechtsstaat im Trüben fischt, fängt nur kleine Fische.
Im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität braucht es auch besondere Instrumente: Kronzeugen und Lauschangriffe gehören dazu. Ein starker Rechtsstaat kann mit ihnen viel erreichen. Die Operation Spring hat gezeigt, wie es nicht geht.
WAS JETZT?
Nach dem letzten Urteil ist das Parlament am Zug. Der Innenausschuss muss jetzt prüfen, ob sich das Instrument des Großen Lauschangriffs bewährt hat. Dazu schlage ich vor:
1. einen Bericht über den Lauschangriff von der Innenministerin und von der Justizministerin anzufordern;
2. den Dokumentarfilm „Operation Spring“ im Innenausschuss vorzuführen;
3. dann daraus Schlüsse zu ziehen und Empfehlungen zu erstellen und insbesondere zwei Fragen zu prüfen: a) Sollen die Verfahren neu aufgerollt werden? b) Unter welchen Bedingungen sollen in Zukunft Lauschangriffe durchgeführt werden?