1995 wurde mit der Barcelona Deklaration die Euro-Mediterrane Partnerschaft (EMP), für eine verstärkte Zusammenarbeit mit den östlichen und südlichen Mittelmeeranrainerstaaten gegründet. 2004 wurde diese durch die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) ergänzt zur Vertiefung der Kooperation. Vor einem Jahr im Juli 2008 wurde der „Barcelona-Prozess: Union für das Mittelmeer“(UFM) ins Leben gerufen, mit dem Ziel die Mittelmeerpolitik effizienter zu gestalten.
Die EMPA
Auf parlamentarischer Ebene wird der Barcelona Prozess seit 1998 durch das Euromediterrane Parlamentarische Forum begleitet, dessen Bezeichnung 2003 in Versammlung (engl. Euro-Mediterranean Parliamentary Assembly - EMPA) umbenannt wurde. Seit jeher setzen sich die Parlamentarier dafür ein, das ihre Versammlung als ein fester Bestandteil im institutionellen Gefüge der Mittelmeerpolitik anerkannt wird.
Mitglieder der EMPA sind
Organe der EMPA
Die einmal jährlich tagende Euromediterrane Parlamentarische Versammlung hat 260 Sitze, die sich wie folgt aufteilen: 130 Sitze für der EU (81 aus den nationalen Parlamenten und 49 aus dem Europäischen Parlament) sowie 130 Sitze für Abgeordnete nationaler Parlamente aus den Mittelmeerdrittstaaten
Das Präsidium besteht aus zwei Mitgliedern der Mittelmeerdrittländer-Parlamente, einem Delegierten eines nationalen Parlaments eines EU Staates und einem Vertreter des Europäischen Parlaments. Die Versammlung wird auf vier Jahre gewählt. Die Vorsitzführung rotiert jährlich, um ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Nord und Süd zu garantieren.
Die Aufgabe der Ausschüsse besteht darin die Arbeit der Parlamentarischen Versammlung inhaltlich vorzubereiten. Jeder Ausschuss wählt ein Präsidium mit drei Mitgliedern. Sie treffen sich regelmäßig, beraten die Berichte, entwerfen Entschließungen und Empfehlungen, welche an die Regierungen der Mitgliedstaaten gerichtet sind. Darüber hinaus werden ad-hoc Komitees und Arbeitsgruppen gebildet, die sich mit aktuellen Themen befassen.
Das EMPA-Büro besteht aus 4 Mitgliedern: 2 von den nationalen Parlamenten aus den südlichen Mittelmeerstaaten, 1 aus den nationalen Parlamenten eines EU-Staates und 1 aus dem Europäischen Parlament. Diese haben den Vorsitz für vier Jahre inne. Die Präsidentschaft wechselt jährlich zwischen den vier Mitgliedern, die anderen agieren als Vize-Präsidenten.