Was ist SWIFT?
Die Innenminister aus den Staaten der Europäischen Union haben im November 2009 das Abkommen zur Weitergabe von Bankdaten an die USA abgesegnet. Es ist seit dem 1. Februar 2010 in Kraft. Die hoch problematische Vereinbarung erlaubt amerikanischen Terrorfahndern den Zugriff auf Daten des belgischen Finanzdienstleisters SWIFT. Die USA haben damit Zugriff auf alle Bankgeschäfte von europäischen BürgerInnen, also auf jede Überweisung, jeden Dauerauftrag usw. Die Vereinbarung gilt zwar erst einmal nur für neun Monate, soll aber Grundlage für eine dauerhafte Regelung sein.
Das Abkommen mit den USA war von den 27 EU-Staaten ohne Beteiligung des Europaparlaments ausgehandelt worden. Dort gibt es aber über die politischen Lager hinweg breiten Widerstand. Am 10. Februar ist eine Abstimmung im Plenum geplant. Viele rechnen mit einer Ablehnung. Dann wäre das Abkommen geplatzt. Ob die Übertragung der Bankverbindungsdaten bis zu dieser entscheidenden Abstimmung tatsächlich ausgesetzt werden, wird sich noch zeigen.
Ministerrat hat Europäisches Parlament umgangen
Um das Europäische Parlament außen vor zu halten, hatte der Rat der Minister das Abkommen einen Tag vor Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags verabschiedet. Mit dem Lissabon-Vertrag hat das Europäische Parlament erweiterte Rechte bekommen.
SWIFT: Ein Anschlag auf die Bürgerrechte
Der Vertrag ist so schlecht, dass er nicht einmal eine brauchbare Bestimmung der Stellen enthält, die in den USA die sensiblen Bankdaten aus Europa verarbeiten dürfen. Wie üblich wird dieser einseitige Datentransfer mit der Bekämpfung des Terrorismus begründet. Doch auch diese Begriffsbestimmung ist weit wie ein Kartoffelsack. Der Willkür ist Tür und Tor geöffnet. So dürfen die europäischen Staaten die Bankdaten zwar in die USA übermitteln. Was dort damit passiert, steht aber in den Sternen. Auch der Rechtsschutz ist ungeklärt. Eine wirksame Datenschutzkontrolle findet in dem Abkommen nicht statt. Das räumte sogar die Bundesregierung in ihrer Erklärung am 30.11. 2009 ein. Sie kritisiert – mit Recht - auch die schlechten Regelungen zur Löschung der Daten. Dennoch hat sie das Abkommen passieren lassen.
Auch der europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat das SWIFT-Abkommen scharf verurteilt: Es greife massiv in die Privatsphäre der EU-Bürgerinnen und -Bürger ein und schütze nicht vor Missbrauch kommerzieller Bankdaten. Die EU hat nach seiner Einschätzung nicht sicher gestellt, dass die Bankdaten tatsächlich nur zur Verfolgung von Terrorverdächtigen ausgewertet werden. Der deutsche Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, kritisierte, das Abkommen sei "weder datenschutzgerecht noch demokratisch legitimiert".
Sogar SWIFT hat Bedenken
Auch das betroffene Unternehmen SWIFT hat gegen die Vereinbarung Bedenken. Noch immer ist beispielsweise ungeklärt, welche Finanzinstitute Daten ihrer Kunden zuliefern müssen. Im Abkommen selbst ist vorgesehen, dass die EU die entsprechenden Anbieter ausweist; das ist aber noch nicht geschehen. Es ist nicht einmal klar, ob das SWIFT-Abkommen auch innereuropäische Überweisungen erfasst oder nicht.
Im Interesse der Rechte der Bürgerinnen und Bürger in der EU bleibt zu hoffen, dass das Europäische Parlament am 10. Februar diesem Spuk ein Ende bereitet und das Abkommen in den Orkus befördert.