Wir sind nach wie vor gegen die Umsetzung der von der EU verlangten Vorratsdatenspeicherung und treten dafür ein, dass Österreich ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) riskiert. Infrastrukturministerin Bures und das Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte hätten mit dem entsprechenden Gesetzesentwurf "das Beste versucht", meinte unser Justizsprecher Albert Steinhauser am Montag bei einer Pressekonferenz, "aber das Beste ist nicht gut genug: grundrechtswidrig bleibt grundrechtswidrig".
Die EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006, die Österreich nun umsetzen will, sieht eine Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat, also ohne konkreten Verdacht, vor. Im Wesentlichen soll sechs Monate lang gespeichert werden, wer, mit wem, wann, wie lange, von wo aus und über welchen Dienst (E-Mail, SMS, Mobil- und Festnetztelefonie, Internettelefonie, Internet) kommuniziert hat. Damit "fischt" man "mit einem engmaschigen Netz" nach den Daten der BürgerInnen, kritisierte unsere Infrastruktursprecherin Gabriela Moser. Große kriminelle Organisationen, auf die das Gesetz eigentlich abziele, wüssten aber genau, wie sie die Richtlinie umgehen könnten.
Bures habe sich in ihrem Gesetzesentwurf zwar "im Großen und Ganzen" an die Empfehlungen des Ludwig-Boltzmann-Institutes gehalten, meinte Moser. Wir befürchten allerdings, dass es nicht bei dieser "Minimalvariante" bleiben wird: Der Entwurf sei offensichtlich nicht mit Innenministerin Fekter und Justizministerin Bandion-Ortner akkordiert, so Steinhauser. Die ÖVP könnte den Entwurf im Nationalrat in letzter Minute durch Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz und der Strafprozessordnung "überfallsartig" verschärfen, vermutet Steinhauser.
Nichtsdestotrotz sind wir aber grundsätzlich gegen das "zwangsweise Persönlichkeitsröntgen" der BürgerInnen. Neben enormen Kosten für die Provider und die SteuerzahlerInnen handle es sich bei der Vorratsdatenspeicherung um einen Eingriff in die Privatsphäre und eine Verletzung des Grundrechts auf Datenschutz. Weiters bestehe auch Missbrauchsgefahr, betonte Steinhauser. Österreich solle die Richtlinie deshalb nicht umsetzen und es auf ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission vor dem EuGH ankommen lassen. Erst wenn der EuGH zugunsten der EU entscheide, könne man den derzeitigen Entwurf diskutieren. Die Kommission hat den ersten Schritt dazu schon getan und Österreich geklagt, derzeit handelt es sich laut Steinhauser aber erst um ein Mahnverfahren.
Optimistisch stimmt uns auch die Oppositionsblockade im Zusammenhang mit der Weigerung der Regierung, ehemalige und amtierende Minister in den Spionage-Untersuchungsausschuss zu laden: Die Vorratsdatenspeicherung beinhaltet teilweise Verfassungsbestimmungen, die eine Zweidrittelmehrheit und damit die Zustimmung mindestens einer Oppositionspartei benötigen. Abgesehen davon, dass auch BZÖ und FPÖ grundsätzlich gegen die Vorratsdatenspeicherung sind, hat die Opposition vergangene Woche einen Pakt geschlossen, zumindest bis Ende März keinen Verfassungsmaterien zuzustimmen.