Menü
Bleiberecht - wieso, weshalb, warum
Schlechte Gesetze führen zu tragischen Schicksalen. Das gilt insbesondere für das Fremdenrecht. Menschen, die in Österreich geboren und aufgewachsen sind, solche die hier integriert sind und seit Jahren hier ihre Heimat haben, stehen vor der Abschiebung – entweder weil sie Behörden-Formalitäten nicht erfüllt haben oder wegen Asylverfahren, die sich über Jahre (bis zu 15 Jahre) hinziehen. In den letzten Jahren hat allen voran das Fremdenrechtspaket 2006 für unmenschliche Härten gesorgt.
Hinter jeder Zahl steht ein Mensch
Derzeit gibt es für diese Menschen nur eine Möglichkeit: Allein der Innenminister kann im Wege eines Gnadenaktes im Einzelfall eine humanitäre Aufenthaltsgenehmigung erteilen. Für diesen Gnadenakt gibt es weder nachvollziehbare Kriterien, noch ein rechtstaatliches Verfahren. Es dürfen nur unverbindliche Ersuchen gestellt werden. Das Innenministerium führt keine Statistik über die Zahl der Ersuchen, die jährlich behandelt werden. Nur die Zahl der erteilten humanitären Aufenthaltsgenehmigungen ist bekannt. Diese Bilanz ist erschreckend: Im Jahr 2006 wurden nur 206 humanitäre Aufenthaltsgenehmigungen erteilt, im Jahr 2003 waren es noch 1.575. Das wird der Tragweite und der menschlichen Problematik dahinter sicherlich nicht gerecht. Andere EU – Staaten haben das erkannt und auf vielfältige Weise reagiert. Deutschland etwa hat erst vor kurzem ein eigenes Bleiberecht erlassen.
Was für ein Bleiberecht wollen die Grünen?
Die Grünen setzen sich mit ihrer Initiative für ein Bleiberecht dafür ein, folgenden Menschen einen Zugang zu einem rechtsstaatlichen Verfahren zu ermöglichen, der ihnen ein Aufenthaltsrecht sichert: LangzeitasylwerberInnen sollen nach drei Jahren die Möglichkeit erhalten, ein Bleiberecht zu erwerben. Derzeit gibt es in Österreich rund 35.000 Asylverfahren. Rund 6.000 davon dauern bereits länger als 5 Jahre. Hinter jedem Asylakt steht ein Mensch, häufig ganze Familien, die mittlerweile einen fixen Platz in Österreich gefunden haben. Sie sind als unsere jahrelangen ArbeitskollegInnen, Nachbarn oder MitschülerInnen nicht mehr wegzudenken. Dieser Personenkreis soll für ein humanitäres Aufenthaltsrecht, verbunden mit einem Arbeitsmarktzugang in Frage kommen.
Nach fünf Jahren Recht auf Bleiben!
Menschen, die seit mehr als fünf Jahren in Österreich leben und kein Aufenthaltsrecht haben, sollen die Möglichkeit erhalten, ein Bleibrecht zu erwerben. Viele Menschen stehen zum aktuellen Zeitpunkt ohne Aufenthaltsrecht in Österreich da. Darunter gibt es besonders tragische Fälle. Familien, die seit 10 Jahren, ja seit 15 Jahren hier leben, arbeiten und Steuern zahlen. Sie sind von Abschiebung bedroht, haben kein Recht auf Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Schülerfreifahrt oder sonstige Leistungen. Grund dafür sind undurchschaubare Regelungen im Gesetz, komplexe und schikanöse Behördenwege. Ab fünfjährigem Aufenthalt und gutem Leumund soll auch hier ein Bleiberecht möglich sein.
Rechtsstaatlichkeit statt Gnadenakt
Kein Gesetz ist perfekt. Es werden immer wieder Härten passieren. Immer wieder werden Menschen auf humanitäre Gründe für ein Bleiberecht angewiesen sein. Dafür braucht es ein rechtstaatliches Verfahren, in dem humanitäre Gründe definiert und festgestellt werden. Eine dadurch entstehende Rechtsprechung führt zu Rechtsklarheit und Rechtssicherheit. Das Motto lautet hier Rechtstaatlichkeit statt Gnadenakt.
Rechte für binationale Ehen garantieren
Durch die seit 2006 geltenden Regeln werden binationale Ehen schwer benachteiligt. EhepartnerInnen, die seit Jahren in Österreich leben, müssen plötzlich im Herkunftsland einen Antrag auf Aufenthalt stellen. Dadurch werden Familien auseinandergerissen und das Recht auf Familienleben wird akut gefährdet. Anträge auf Erstniederlassungsbewilligung müssen daher für Angehörige von EU – BürgerInnen wieder im Inland gestellt werden können. Nur so lässt sich der bestehende Rechtsanspruch auf Familiengemeinschaft umsetzen.
Dazu braucht es mehr fachkundiges Personal, also auch politischen Willen. Und bei den Fällen, die sich über Jahre angesammelt haben, da die Behörden unterbesetzt waren und schlechte Entscheidungen getroffen wurden, die zu 30 % von der nächsten Instanz wieder aufgehoben wurden, sollte man endlich reinen Tisch machen und die Zermürbungspolitik gegenüber integrierten Menschen beenden. Das sagt die Vernunft!
Es ist damit zu rechnen, dass Teile dieses Gesetzes – wie früher auch – von den Höchstgerichten aufgehoben werden, wenn Betroffene des Bleiberechts nicht zu ihrem Recht kommen und Beschwerden einbringen.
Wir fordern jedenfalls weiterhin eine praxisnahe und nicht-schikanöse Lösung der Bleiberechtsproblematik und werden nicht müde werden, die Opfer dieses Gesetzes aufzuzeigen und den Rechtsstaat einzufordern.
Die Grüne Kritik
Die grüne Kritik am Regierungsvorschlag im Detail finden Sie anbei in unserer Stellungnahme: Abweichende Stellungnahme der Grünen (PDF, 160.1 KB)



