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Bild: Bundesrat

Der Bundesrat

Der Bundesrat ist die zweite Kammer des Parlaments neben dem Nationalrat, mit dem er gemeinsam die Gesetzgebung des Bundes ausübt und die Bundesversammlung bildet. Der Bundesrat soll die Interessen der Länder bei der Gesetzgebung des Bundes vertreten. Seine Mitglieder werden von den Landtagen entsprechend dem politischen Kräfteverhältnis nach jeder Landtagswahl für die Dauer ihrer Gesetzgebungsperiode gewählt, sind diesen aber nicht verantwortlich.

Grüne Mitglieder des Bundesrates