Navigation:

FAQ - Fragen und Antworten

1. Wieso treten die Grünen für ein generelles Rauchverbot in Lokalen ein?

2. Wieso ist das derzeitige österreichische Tabakgesetz unzureichend?

3. Wie viele Wirte haben ihre Lokale bereits umgebaut und müssten fürchten, ihre Investitionen bei der Einführung eines generellen Rauchverbots als verlorene Kosten betrachten zu müssen?

4. Wie muss ein gesetzeskonformer Umbau erfolgen?

5. Wer soll für den finanziellen Schaden jener Wirte aufkommen, die bereits  in Umbaumaßnahmen investiert haben, wenn jetzt ein generelles Rauchverbot kommt?

6. Wieso sollen nicht die Wirte selbst  entscheiden dürfen, ob sie ihr Lokal als  Raucher- oder als Nichtraucherlokal führen wollen?

7. Bleiben bei einem generellen Rauchverbot in Lokalen Gäste aus und gehen Umsätze zurück?

8. Existiert für Beschäftigte in der österreichischen Gastronomie ein Nichtraucherschutz?

9. Sind Schwangere Arbeitnehmerinnen in der österreichischen Gastronomie durch das Tabakgesetz ausreichend geschützt?

10. Wie kommen die Anrainer von Lokalen dazu, dass sie durch Rauch und Lärm gestört werden, wenn künftig nur mehr draußen vor den Lokalen geraucht werden darf?

11. Wo ist das Problem? Nichtraucher sind ja nicht gezwungen in Lokale zu gehen, in denen geraucht wird.

12. Welche Länder in Europa haben ein generelles Rauchverbot in Lokalen eingeführt?

13. Was bringt ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie für den Gesundheitsschutz?

14. Hätte ein generelles Rauchverbot neben positiven gesundheitlichen auch positive volkswirtschaftliche Auswirkungen?

15. Wie steht Österreich im internationalen vergleich bei der Tabak-Prävention da?

16. Wie hoch sind die Einnahmen des österreichischen Finanzministers und wie viel wird für Raucher-Prävention ausgegeben?

17. Wollen die Grünen mit dem generellen Rauchverbot in Lokalen die persönliche Freiheit einschränken?

18. Betreiben die Grünen Raucher-Hatz?

19. Rücken die Grünen jetzt nach Rechts, von einer liberalen zur Law-and-order-Partei?

20. Gibt es nicht wichtigere Themen, um die sich die Grünen kümmern sollten?

21. Was wollen die Grünen noch alles verbieten? Soll auch Alkohol oder fettes Essen verboten werden?


1. Wieso treten die Grünen für ein generelles Rauchverbot in Lokalen ein?

Die derzeitige österreichische Regelung funktioniert nicht. Der Schutz von Jugendlichen, NichtraucherInnen und Beschäftigten in der Gastronomie ist mehr als unbefriedigend. Ein generelles Rauchverbot in Lokalen schafft faire Bedingungen für alle Wirte und leistet einen riesigen Beitrag zum Gesundheitsschutz. Das zeigen Beispiele aus anderen europäischen Staaten. So nahmen etwa nach Einführung des generellen Rauchverbotes in Schottland die Herzinfarkte um 17% ab, zu 67% waren davon Nichtraucher positiv betroffen (Wegfall des Passivrauchens; Quelle: New England Journal of Medicine, Juli 2008). Die Hälfte der jetzt rauchenden Jugendlichen würden nach Schätzung gar nicht mit dem Rauchen beginnen, gäbe es ein generelles Rauchverbot in Lokalen.

Österreich ist innerhalb Europas ein Raucherparadies. Ein trauriger Titel angesichts der durch Studien belegten massiven negativen Auswirkungen des Rauchens und Passivrauchens. Ein Drittel aller Krebserkrankungen in den Industrieländern sind auf das Rauchen zurückzuführen (Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger).

Insbesondere die Zahlen bei Jugendlichen sind erschreckend: Österreich hat im OECD-Vergleich (OECD-Studie Society at a Glance 2009) bei den 15-jährigen die höchste Raucherquote (24 % bei den Burschen und 30 % bei den Mädchen) und ein besonders frühes Raucheinstiegsalter von 11 Jahren. Insgesamt rauchen in Österreich 146.000 Jugendliche zwischen 11 und 17 Jahren täglich.

Generell  ist zu sagen, dass das Rauchverbot in der Gastronomie natürlich nicht als Ende, sondern als Beginn eines notwendigen Paradigmenwechsels von einer Raucherkultur mit langer Tradition zu einer Nichtraucherkultur zu sehen ist. Vor allem Jugendliche sollen unterstützt werden,  mit dem Rauchen nicht anzufangen, weniger oder nicht mehr zu Rauchen. Das Rauchverbot in Lokalen alleine ist nicht genug, was es zusätzlich braucht sind bewusstseinsbildende Maßnahmen, Kampagnen, Aufklärung in Schulen, deutlich mehr Investitionen in Prävention,  Förderung der Raucherentwöhnung durch die Krankenkassen (z.B. Rauchergespräch beim Arzt auf Krankenschein).

<< nach oben

2. Wieso ist das derzeitige österreichische Tabakgesetz unzureichend?

Die derzeitige Regelung (siehe Kasten) ist eine typisch „österreichische Nicht-Lösung“. Die Definition der verschiedenen Lokaltypen und ihre Verpflichtung zum Nichtraucherschutz sind schwammig formuliert. Die zu schaffenden räumlichen Trennungen in Raucher- und Nichtraucherbereiche in Einraumlokalen über 49 m²  stellen die Gastronomen vor große finanzielle Herausforderungen und auch danach ist eine ausreichende Luftqualität nicht zu erwarten. Ein von NEWS (25.3.2010) veröffentlichter Rohbericht des Gesundheitsministeriums belegt die hohe Unzufriedenheit vieler mit der derzeitigen Situation: die Verwaltungsbehörden in Wien sehen sich mit einer wahren Anzeigenflut konfrontiert. Allein 2009 wurden in Wien 1.665 Anzeigen gegen Wirte wegen des Verstoßes gegen das Tabakgesetz erstattet. Zählt man auch Lokalbetreiber in Einkaufszentren sowie Shoppingmall-Betreiber mit, so langten beim Wiener Magistrat im Jahr 2009 insgesamt 3.197 Anzeigen nach dem Tabakgesetz ein.

Für die 300.000 Beschäftigten in der österreichischen Gastronomie gibt es keinen ausreichenden Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz. Auch Lehrlinge, die in der Gastronomie tätig sind genießen keinen Nichtraucherschutz. Arbeitgeber haben zwar dafür zu sorgen, dass Nichtraucher vor den Einwirkungen von Tabakrauch am Arbeitsplatz geschützt sind, allerdings mit der Einschränkung „soweit dies nach der Art des Betriebes möglich ist“. Angestellte des Gastgewerbes sind damit aus dem Arbeitnehmerschutz ausgenommen.  Aufgrund der hohen Belastungen in Raucherlokalen ist bereits nach acht Jahren Tätigkeit mit einer Verdopplung des Lungenkrebsrisikos von NichtraucherInnen zu rechnen.  Lungenkrebs bei NichtraucherInnen im Gastgewerbe ist noch immer nicht in der offiziellen Liste der Berufskrankheiten aufgenommen.

<< nach oben

Bild "faq_2_eckpunkte"



3. Wie viele Wirte haben ihre Lokale bereits umgebaut und müssten fürchten, ihre Investitionen bei der Einführung eines generellen Rauchverbots als verlorene Kosten betrachten zu müssen?

Insgesamt gibt es in Österreich derzeit ca. 70.000 Gatronomiebetriebe. Davon sind 16,29% (in absoluten Zahlen: 11.400) kleiner als 50m2 und somit von der Umbauregelung  ausgenommen; sie müssen sich nach der derzeitigen Regelung bis Ende Juni entscheiden entweder gänzlich Raucher- oder Nichtraucherlokal zu werden.

Daraus folgt, dass insgesamt 58.600 Betriebe laut Tabakgesetz bis Ende Juni  entsprechende Umbaumaßnahmen vornehmen oder sich  für  die gänzliche Nichtrauchervariante entscheiden müssen.  Ausnahmen sind für  Betriebe möglich, die eine Größe zwischen 50 und 80 m2 aufweisen und bei denen in Einzelfällen ein Umbau aus baulichen oder Denkmalschutz Gründen nicht möglich ist. (Derzeit sind keine Daten bekannt, um wie viele Betriebe zwischen 50 und 80 m2 es sich handelt, da dies erst in den Bewilligungsverfahren behördlich geklärt werden muss.)
   
Von den 58.600 Betrieben haben laut einer am 29.1.2010 von der WKÖ präsentierten Umfrage  lediglich 2,11% den erforderlichen Umbau abgeschlossen. Weitere 5,15% haben mit dem Umbau begonnen, 20,14% werden nicht umbauen, sondern werden reine Nichtraucherlokale. Daraus ergibt sich, dass mit Stand Jänner insgesamt nur 7,26% (4.254 Lokale) der umbaupflichtigen Lokale im Falle der Einführung eines generellen Rauchverbotes "geschädigt" sein würden, wie viele Lokale seit Jänner dazugekommen sind ist nicht bekannt, die Zahl wird wahrscheinlich leicht angestiegen sein, aber sehr viele Wirte warten ab.  Die Betreiber bzw. Besitzer jener Lokale, die bereits in Umbaumaßnahmen investiert haben,  dürfen selbstverständlich nicht im Regen stehen gelassen werden.

<< nach oben

4. Wie muss ein gesetzeskonformer Umbau erfolgen?

Ein gesetzeskonformer Umbau erfordert eine dicht schließende Tür (keine Schiebetür) mit Selbstschließer (der nicht blockiert werden kann) und vor allem einen Unterdruck im Raucherraum von mindestens 5 Pa, der durch eine separate Belüftung aufrechtzuerhalten ist. Zudem dürfte niemand in diesem Raum arbeiten, also keine Getränke oder Essen serviert werden.

<< nach oben

5. Wer soll für den finanziellen Schaden jener Wirte aufkommen, die bereits  in Umbaumaßnahmen investiert haben, wenn jetzt ein generelles Rauchverbot kommt?

Jenen vergleichsweise wenigen Betriebe die bereits gesetzeskonforme  Umbaumaßnahmen abgeschlossen haben, also im Vertrauen auf das Gesetz investiert haben, muss geholfen werden. Die Verantwortung liegt hier beim Staat, der diesen Betrieben etwa über Steuervorteile oder längere Übergangsfristen unter die Arme greifen muss.  Es ist jedenfalls unverantwortlich von der Regierung, die Wirte zu einem Umbau zu zwingen, wenn absehbar ist, dass EU-weites generelles Rauchverbot nur eine Frage der Zeit ist.

<< nach oben

6. Wieso sollen nicht die Wirte selbst  entscheiden dürfen, ob sie ihr Lokal als  Raucher- oder als Nichtraucherlokal führen wollen?

Nur ein generelles Rauchverbot in allen Lokalen schafft eine gleiche und faire Situation für alle. Die derzeitige österreichische Lösung schafft Konkurrenz und Unübersichtlichkeit und keinen Schutz für die Beschäftigten.

<< nach oben

7. Bleiben bei einem generellen Rauchverbot in Lokalen Gäste aus und gehen Umsätze zurück?

Neben den Einbußen der Zigarettenindustrie und den damit verbundenen geringeren Steuereinnahmen werden immer wieder angebliche Verluste in der Gastronomie als Argument gegen ein „verschärftes“ Rauchverbot angeführt. Dass es manchmal unmittelbar nach Einführung von Rauchverboten zu Umsatzrückgängen gekommen ist, ist zwar richtig, ein genereller Trend ist jedoch nicht erkennbar.  Im Gegenteil: Nach Einführung eines generellen Rauchverbots ist in manchen Ländern nach anfänglichen Umsatzrückgängen sogar der Umsatz gestiegen, die meisten unabhängigen Untersuchungen haben keine negative Auswirkungen auf Umsätze festgestellt.

So haben z.B. in New York Umsatz und Beschäftigten im Gastgewerbe zugenommen, die Akzeptanz der Nichtraucherlokale ist überall um 10 – 20 % gestiegen und erreichte nach einiger Zeit über 90 %.

Nach einer Erhebung in New South Wales (Irland) berichteten Restaurants in 76 % unveränderte, in 14 % gestiegene und in 9 % abnehmende Umsätze nach Einführung des Rauchverbotes. Eine unmittelbar nach der Einführung des allgemeinen Rauchverbotes beschriebene 4%ige Abnahme der Konsumation in irischen Bars lag im Trend der letzten Jahre und kann nicht alleine auf das Rauchverbot zurückgeführt werden.

Aus Italien werden überhaupt keine Konsumationseinbussen berichtet: nach Rauchverbot in Lokalen sagten knapp 10 % der befragten ItalienerInnen, sie gingen häufiger in Kaffeehäuser oder Restaurants, wohingegen 7,4 % meinten, diese nun seltener aufzusuchen. In mehreren Publikationen aus Italien und Kalifornien wurden dezidiert keine negativen Auswirkungen von lokalen Rauchverboten auf die Gastronomie beschrieben.

Die Internationale Agentur für Krebsforschung stellte in Untersuchungen in Ländern mit Rauchverboten fest, dass es positive Gesundheitseffekte von Rauchverboten auf Personal und Gäste, dass es aber keine bleibenden Geschäftsverluste der Gastronomie gab. Die Wirte entdecken, dass sie andere Kunden gewinnen, dass ihr Umsatz nicht sinkt und die Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit steigt. Nach der Einführung des Rauchverbots in Irland stieg  die Zustimmungsrate zu den Rauchverboten von 67 % innerhalb eines Jahres auf 93 % und erreichte auch bei Rauchern 80 %.
Auffallend ist, dass überwiegend jüngere Menschen nach Einführung eines generellen Rauchverbots weniger rauchen. So haben z.B. in Norwegen in der Altersgruppe der 25- bis 34-jährigen die Raucher  ein Jahr nach Einführung des Rauchverbotes von 29% auf 24% abgenommen.

<< nach oben

8. Existiert für Beschäftigte in der österreichischen Gastronomie ein Nichtraucherschutz?

Für die 300.000 Beschäftigten in der österreichischen Gastronomie gibt es keinen ausreichenden Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz. Auch Lehrlinge, die in der Gastronomie tätig sind genießen keinen Nichtraucherschutz. Für die Beschäftigen wurden zwar kollektivvertragliche Vereinbarungen bezüglich Kündigung wegen Passivrauchens ausgehandelt (wenn ein Kellner/eine Kellnerin kündigt, weil er/sie als NichtraucherIn nicht in einem Raucherlokal arbeiten möchte, bekommt er/sie die Abfertigung), es gibt aber keinen tatsächlichen Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz. ArbeitgeberInnen sind zwar per Gesetz dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Nichtraucher vor den Einwirkungen von Tabakrauch am Arbeitsplatz geschützt sind, allerdings gibt es im Gesetz einen entscheidenden Zusatz: „soweit dies nach der Art des Betriebes möglich ist“. Das bedeutet im Klartext: Angestellte des Gastgewerbes sind aus dem Arbeitnehmerschutz ausgenommen. Das widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz.

Aufgrund der hohen Belastungen in Raucherlokalen- und –bereichen ist bereits nach acht Jahren Tätigkeit mit einer Verdopplung des Lungenkrebsrisikos von NichtraucherInnen zu rechnen. Lungenkrebs bei NichtraucherInnen im Gastgewerbe ist noch immer nicht in der offiziellen Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. NichtraucherInnen, die durch Passivrauchen am Arbeitsplatz an Lungenkrebs erkrankten, müssen sich an ein Schiedsgericht wenden, auf die Generalklausel im ASVG berufen und können erst so eine Anerkennung erreichen.

<< nach oben

9. Sind schwangere Arbeitnehmerinnen in der österreichischen Gastronomie durch das Tabakgesetz ausreichend geschützt?

Nein. Laut Gesetz dürften Schwangere zwar nicht in Raucherlokalen arbeiten, doch das Gesetz hat zahlreiche Lücken und Ausnahmen: Schwangere Kellnerinnen, die in sogenannten Übergangsbetrieben (bis 30.06.2010) arbeiten, sind von dieser Regelung ausgenommen und zwar auch dann, wenn es im Lokal noch gar keinen Nichtraucherbereich gibt, in dem sie arbeiten könnten, also der Umbau noch gar nicht stattgefunden hat.  In den anderen Betrieben kann eine Kellnerin nur dann in vorzeitigen Mutterschutz gehen, wenn der/die ArbeitgeberIn schriftlich bestätigt, dass sie in einem Raucherbereich arbeitet.

<< nach oben

10. Wie kommen die Anrainer von Lokalen dazu, dass sie durch Rauch und Lärm gestört werden, wenn künftig nur mehr draußen vor den Lokalen geraucht werden darf?

Der Schutz der Anrainer muss selbstverständlich beachtet werden.  

<< nach oben

11. Wo ist das Problem? NichtraucherInnen sind ja nicht gezwungen in Lokale zu gehen, in denen geraucht wird

Die Beschäftigten sind jedoch weiterhin dazu gezwungen, in Raucherlokalen zu arbeiten. Zudem gibt es natürlich indirekten sozialen Druck (Veranstaltungen, Freunde, etc.), der dazu führt, dass NichtraucherInnen, insbesondere jugendliche NichtraucherInnen auch weiterhin in Lokale gehen würden, in denen geraucht wird. Derzeit rauchen 50 % der Jugendlichen bis 19 Jahre. Die Gesellschaft für Lungenheilkunde schätzt, dass die Hälfte der jugendlichen RaucherInnen gar nicht zu rauchen anfangen würde,  wenn es nur mehr rauchfreie Lokale gäbe.

<< nach oben

12. Welche Länder in Europa haben ein generelles Rauchverbot in Lokalen eingeführt?

Ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie gibt es in:
Irland, Wales, Nordirland, England, Schottland, Italien, Norwegen, Malta, Schweden, Niederlande, Deutschland, Island, Türkei.

Rauchverbot in Lokalen mit Ausnahme spezieller Raucherräume, in denen durch das Personal aber keine Bewirtung stattfinden darf: Frankreich, Finnland , Slowenien, Mazedonien, Estland; Belgien (mit Ausnahme Bar, Cafes, in denen kein Essen serviert wird).

<< nach oben

13. Was bringt ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie für den Gesundheitsschutz?

Studien aus Irland, Schottland, Italien, England und Frankreich belegen, dass nach Einführung von Rauchverboten Herzinfarkte abnehmen. So nahmen etwa nach Einführung des generellen Rauchverbotes in Schottland die Herzinfarkte um 17% ab, zu 67% waren davon Nichtraucher positiv betroffen (Wegfall des Passivrauchens; Quelle: New England Journal of Medicine, Juli 2008).

Untersuchungen belegen, dass insbesondere jüngere Menschen nach Einführung genereller Rauchverbote weniger rauchten bzw. das Rauchen einstellten. So haben nach Einführung des Rauchverbots in Norwegen in der Gruppe der 25 bis 34-jährigen die RaucherInnen innerhalb eines Jahres von 29% auf 24% abgenommen (Quelle: National Institute for Alcohole ans Drug Research, Norwegen).

<< nach oben

14. Hätte ein generelles Rauchverbot neben positiven gesundheitlichen auch positive volkswirtschaftliche Auswirkungen?

Auf lange Sicht ja. Eine Vergleichsstudie der OECD unter 15-jährigen in Europa hat ergeben, dass Österreichs Jugendliche zu viel trinken, zu viel rauchen und von gesunder Ernährung oder Sport deutlich weniger halten als Jugendliche in vergleichbaren Ländern. Der Gesundheitsökonom Leo Chini (Wirtschaftsuniversität Wien; Quelle: Kurier) sagt, dass bedingt durch den schlechten Allgemeinzustand der 15-Jährigen in Österreich "Zivilisationskrankheiten" wie Diabetes, Bluthochdruck oder chronische Rückenschmerzen noch stärker zunehmen und entsprechende Kosten bei der Behandlung verursachen werden. Bisher sei man davon ausgegangen, dass der Anstieg der Lebenserwartung und die damit verbundenen medizinischen Behandlungskosten von 2007 bis 2030 ein jährliches Plus von 7,3 Milliarden Euro verursachen. "Durch den schlechten Gesundheitszustand der Jugendlichen werden die Kosten aber stärker anwachsen als vermutet", erklärt Chini. Er beziffert das zusätzliche Volumen mit 1,6 Milliarden Euro pro Jahr.

Ein generelles Rauchverbot in Lokalen führt dazu, dass weniger Jugendliche rauchen und daher langfristig die staatlichen Gesundheitskosten weniger stark ansteigen.

<< nach oben

15. Wie steht Österreich im internationalen vergleich bei der Tabak-Prävention da?

Leider sehr schlecht. Zum internationalen Vergleich von Politikmaßnahmen zur Tabakprävention europäischer Länder wurde von führenden Experten eine Rangliste der Wirksamkeit möglicher Maßnahmen erstellt. 28 europäische Länder wurden 2004 und 2005 gereiht und in beiden Reihungen liegt Österreich am Ende des Feldes: nur Lettland, Rumänien und Luxemburg erreichten weniger Punkte.  2007 fiel Österreich schließlich bei der Reihung von 30 Ländern auf den letzten Platz zurück, da die oben genannten Länder inzwischen ihre Tabakgesetze novellierten. Dagegen hat das wegen Ausnahmeregelungen und fehlenden Sanktionsmaßnahmen zahnlose österreichische Tabakgesetz den Anschluss an den internationalen und europäischen Fortschritt verloren.

<< nach oben

16. Wie hoch sind die Einnahmen des österreichischen Finanzministers und wie viel wird für Raucher-Prävention ausgegeben?

Die Einnahmen aus der Tabaksteuer belaufen sich in Österreich laut Angaben des Finanzministeriums auf 1,4 Milliarden Euro pro Jahr (Daten 2008). Davon werden jährlich nur 12,4 Mio. an die Krankenkassen überwiesen und selbst diese Mittel sind nicht zweckgebunden für Tabakprävention. Allein aus dem Zigarettenkonsum Minderjähriger nimmt der Finanzminister jährlich das Fünffache der Summe ein, die er den Krankenkassen aus der Tabaksteuer zur Verfügung stellt: 60 Mio. Euro liefern Österreichs Jugendliche jährlich an Tabaksteuer ab (Quelle: Studie Neuberger, Pock – Wiener klinische Wochenschrift).

<< nach oben

17. Wollen die Grünen mit dem generellen Rauchverbot in Lokalen die persönliche Freiheit einschränken?

Die Grünen sind immer dann wenn es aus Sicht des Umweltschutzes oder Gesundheitsschutzes notwendig war und keine anderen Maßnahmen gegriffen haben für  klare Regeln und Verbote eingetreten: bei der Atomkraft, bei Gentechnik in Lebensmitteln und Landwirtschaft, beim Verbot von FCKW in Kühlschränken aus Klimaschutzgründen etc. Die Grünen wollen niemandem das Rauchen verbieten, sondern treten für eine Maßnahme ein, die in anderen europäischen Staaten bereits gängige Praxis ist: ein Rauchverbot in Lokalen aus Gründen des Gesundheits- und Jugendschutzes.

<< nach oben

18. Betreiben die Grünen Raucher-Hatz?

Nein, darum geht es nicht. Die Entscheidung ob man raucht oder nicht, ist und bleibt eine persönliche Entscheidung. Wo es jedoch darum geht, dass andere Personen dadurch einem hohen Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind, wie etwa bei Beschäftigten in der Gastronomie oder beim Schutz Jugendlicher vor den Gefahren des Rauchens, braucht es klare Regeln. Das ist ja auch in anderen Lebensbereichen so und wird von niemandem in Frage gestellt. Beispiel: Ob sich jemand einen Ferrari oder Porsche kauft, ist die persönliche Entscheidung jedes Einzelnen. Wenn er aber mit seinem Sportwagen 200 km/h auf der Autobahn fährt gefährdet er nicht nur sich, sondern auch andere. Das Tempolimit von 130 km/h ist ein Verbot schneller zu fahren, eine notwendige und klare Regel für den Gesundheitsschutz.

<< nach oben

19. Rücken die Grünen jetzt nach Rechts, von einer liberalen zur Law-and-order-Partei?

Nein. Dass Manche dies nun sehen ist absurd. Die Grünen sind einem rechten Law-and-order Kurs ungefähr so nahe wie  das österreichische Fussballnationalteam dem Weltmeistertitel. Die Entscheidung ob man raucht oder nicht, ist und bleibt eine persönliche Entscheidung. Wenn es jedoch um den (Gesundheits-)Schutz Dritter geht, helfen nur klare Regeln. Das ist beim Rauchen genauso wie etwa im Straßenverkehr. Für die Grünen steht der Schutz der NichtraucherInnen und vor allem von Kindern und Jugendlichen an erster Stelle.

<< nach oben

20. Gibt es nicht wichtigere Themen, um die sich die Grünen kümmern sollten?

Die Grünen machen sich Sorgen um viele wichtige Themen: das reicht von Umwelt- und Klimaschutz über die notwendige Bildungsreform in Kindergärten, Schulen, Universitäten bis  hin zur Armutsbekämpfung. Bei diesen Themen lassen wir selbstverständlich auch weiterhin nicht locker. Zu den aus unserer Sicht wichtigen Themen, die viele Leute bewegen zählt aber eben auch der Gesundheits- und Jugendschutz. Das Einstiegsalter liegt bei jugendlichen RaucherInnen mittlerweile bei erschreckenden 11 Jahren. Und das derzeitige österreichische Tabakgesetz funktioniert schlicht nicht und  ist nicht geeignet, Gesundheitsschutz sicherzustellen. Die vielen positiven Reaktionen auf die Nichtraucher-Initiative der Grünen, die uns erreichen, zeigen, dass wir ein Thema aufgegriffen haben, das sehr viele Menschen bewegt.

<< nach oben

21. Was wollen die Grünen noch alles verbieten? Soll auch Alkohol oder fettes Essen verboten werden?

Nein keine Sorge, Alkohol und fettes Essen sind zwar ungesund, aber nur für jene, die es im Übermaß konsumieren, Dritte kommen dadurch nicht zu schaden, solange man nicht angetrunken  Auto fährt.

<< nach oben

nach oben