Derzeit ist der Zugang zu Psychotherapie limitiert. Es gibt eine unbefriedigende Zuschusslösung. Psychotherapeutische Leistungen müssen zum Großteil aus eigener Tasche bezahlt werden. Nur durch einen Gesamtvertrag ist es möglich, für sozial bedürftige Menschen, wie auch für alle anderen psychisch kranken Menschen die Versorgung zu sichern.
Die Grünen fordern daher einen Gesamtvertrag über den Kostenersatz für Psychotherapie und die Abschaffung von diskriminierenden Zugangsbeschränkungen.
Inhalt:
Die WHO rechnet bis zum Jahr 2020 mit einem enormen Zuwachs an Kosten aufgrund psychischer Erkrankung, der vor allem durch eine Steigerung der Behandlungskosten aber auch durch erhöhte Zeiten der Arbeitsunfähigkeit bedingt sein wird.
Auch in Österreich haben die registrierten Krankenstandsfälle aufgrund psychischer Erkrankung in den letzten 10 Jahren deutlich zugenommen (auf das 1,5 fache!) während im selben Zeitraum die Krankenstände allgemein gesunken sind. Im langjährigen Vergleich nehmen auch Pensionierungen aufgrund von Invalidität wegen psychischer Krankheiten stark zu.
Während der Zugang zu Psychotherapie für die PatientInnen limitiert ist, haben die Verordnungen von Psychopharmaka zugenommen und stehen an dritter Stelle der Verursacher der Kostensteigerungen bei den Medikamenten.
Nach aktuellen epidemiologischen Studien leiden 25 % einer 25 bis 45-jährigen Großstadtbevölkerung und rund 10 % einer ländlichen Bevölkerung über 15 Jahre an einer behandlungsbedürftigen psychischen Störung mit Krankheitswert. Die Häufigkeit psychischer Störungen liegt in allgemein-medizinischen Praxen bei 20 bis 30%, in Akutspitälern sogar bei 30 bis 40 %.
Psychische Erkrankungen werden jedoch oft falsch diagnostiziert, was ebenfalls hohe Kosten verursacht: ein Großteil schwerer psychischer Störungen wird während durchschnittlich 7 Jahren als körperlich verursacht fehlbehandelt.
Es wird davon ausgegangen, dass nur 35 % der Personen, die eine Psychotherapie brauchen, für eine solche auch motivierbar sind. Daraus abgeleitete Schätzungen zum „tatsächlichen“ Psychotherapiebedarf gehen davon aus, dass 2,1 bis 5 % der Gesamtbevölkerung psychotherapiebedürftig und -willig sind.
Derzeit ist der Zugang zur Psychotherapie stark limitiert und durch Einzelverträge zwischen den einzelnen Länderkrankenkassen mit privaten Vereinen vollkommen uneinheitlich gestaltet. Finanziell gesehen gibt es eine unbefriedigende Zuschussregelung, wobei durchschnittlich rund zwei Drittel der Kosten für die Psychotherapie von der KlientIn zu tragen sind.
Noch unbefriedigender ist die Regelung für, von der Kasse voll bezahlten Psychotherapieplätze. Diese sind absolute Mangelware, auf die lange Wartezeiten bestehen. Obwohl die Versicherungsbeiträge unter dem Titel „Psychotherapie“ erhöht wurden, ist Psychotherapie für untere Einkommensschichten kaum erschwinglich. Verzögerte wie unterlassene Behandlungen bringen nicht nur zusätzliches Leid, sondern führen vielfach zur kostentreibenden Chronifizierung psychischer Erkrankungen.
Nur durch einen Gesamtvertrag ist es möglich, für sozial bedürftige Menschen, wie auch für alle anderen psychisch kranken Menschen die Versorgung zu sichern.
Volkswirtschaftliche Effekte:
Im Jahr 2001 wurde eine Metaanalyse zu allen bis 1995 vorliegenden Kosten-Nutzen-Studien auf dem Gebiet der Psychotherapie durchgeführt. Die Studien zeigen, dass Psychotherapie im Vergleich zu routinemäßig eingesetzten medizinischen Behandlungsmaßnahmen nicht nur wirksamer, sondern auch kostengünstiger ist. Die zu erzielenden medizinischen und volkswirtschaftlichen Einsparungen übersteigen die Kosten für einen vermehrten Einsatz von Psychotherapie bei weitem.
Im Jahr nach Psychotherapiebeginn reduzierte sich die Nutzung medizinischer Dienste im Vergleich zum Vorjahr hochsignifikant:
Das Kostenverhältnis beträgt 1 : 1,7 zugunsten der Psychotherapie.
Psychotherapie auf Krankenschein ist also ein Projekt der Nachhaltigkeit.
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Die Grünen fordern einen bedarfsgerechten Zugang zur Psychotherapie, der es psychisch kranken Menschen ermöglicht, ohne finanzielle Hürden eine psychotherapeutische Behandlung zu erhalten. Selbstbehalte für Psychotherapie bis zu 20% sind - je nach Einkommens-/Vermögenslage - denkbar. Die für KlientInnen kostenlosen Kassen-Psychotherapie-Plätze sind stark zu erhöhen. Bis zu einer weitgehenden Bedarfsdeckung hat sich deren Vergabe an sozialen und psychologisch-medizinischen Kriterien zu orientieren.
Insbesondere ist in den Ausbau von Therapieplätzen zu investieren, für die große Versorgungslücken bestehen (Kinder- und Jugend-Psychotherapieplätze, muttersprachliche Psychotherapie für MigrantInnen und AsylantInnen, Psychotherapieplätze für Menschen mit psychotischen Erkrankungen). Die diskriminierende Zugangsbeschränkung für diese wesentliche Leistung des Gesundheitswesens muss beseitigt werden.
Gesetzliche Grundlagen für Psychotherapie auf Krankenschein:
Seit 1.1.1991 ist in Österreich ein Psychotherapiegesetz in Kraft. Dies definiert die Psychotherapie als freien Beruf im Gesundheitswesen und berechtigt Psychotherapeuten zur selbständigen und eigenverantwortlichen Berufsausübung. Seit 1.1.1992 ist Psychotherapie als Pflichtleistung der sozialen Krankenversicherung im ASVG verankert. 1993 wurde psychotherapeutische Versorgung ausdrücklich in den Leistungskatalog von Krankenanstalten aufgenommen (Krankenanstaltengesetz) In § 135 ASVG wird die psychotherapeutische Behandlung der ärztlichen Hilfe gleichgesetzt
Kosten:
Zechmeister/Meichenitsch haben in ihrer Studie „Analyse und Empfehlungen zur zukünftigen Finanzierbarkeit des Gesundheitswesens“ (Februar 2004) die öffentlichen Kosten für eine flächendeckende Einführung von Psychotherapie auf Krankenschein mit mindestens 340 Mio. € berechnet (für 2,1% der Bevölkerung). Davon muss man aber die bereits von der Krankenkasse geleisteten Ausgaben für Psychotherapie abziehen und die volkswirtschaftlichen Effekte beachten.
Der Österreichische Dachverband für Psychotherapie hat im Februar 2003 ein Stufenmodell für eine Gesamtvertragslösung Psychotherapie errechnet und kommt für die erste Ausbaustufe auf 76 Mio. €. Die 50. ASVG-Novelle ging 1992 von einer Kostenschätzung in Höhe von 45 Mio. € in einer ersten Ausbaustufe aus.
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Verantwortlich für den Inhalt: Univ.Prof. Dr. Kurt Grünewald, Gesundheitssprecher und Abgeordneter zum Nationalrat; Gabriele Stauffer, Gesundheitsreferentin des Grünen Klubs im Parlament.